Die Datenschutzbehörde hat den Hausärzten die Weitergabe von Patientendaten an ein privates Rechenzentrum untersagt.

Kiel. Schleswig-Holsteins Datenschutzbehörde hat den Hausärzten im Land die Weitergabe von Patientendaten an ein privates Rechenzentrum untersagt – unter Androhung eines Zwangsgeldes von 30.000 Euro. Dies teilte das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz am Montag mit. Dessen Leiter Thilo Weichert geht davon aus, dass das Patientengeheimnis nicht gewahrt werden kann. Ein Vertrag zwischen Hausärzteverband und AOK sehe vor, dass die Ärzte eine „Hausärztliche Vertragsgemeinschaft“ für die Leistungsabrechnung nutzen müssen, um von für sie günstigen Hausarztabrechnungen zu profitieren. Die im Vertrag vorgesehene elektronische Weitergabe haben die Datenschützer nun gestoppt. Die Ärzte seien rechtlich und faktisch nicht in der Lage, ihre Patientendaten zu kontrollieren, hieß es. Auch das Gesundheitsministerium hat sich eingeschaltet.

An dem Rahmenvertrag, der das Verhältnis zwischen Hausärzteverband, Dienstleistern und den einzelnen Medizinern festlegt, seien Letztere überhaupt nicht beteiligt, erläuterte das Datenschutzzentrum. Die Ärzte würden gezwungen, auf ihren Praxissystemen Software gemäß den Vorgaben des Verbandes zu installieren: Damit werde das Auftragsverhältnis geradezu auf den Kopf gestellt. Den Ärzten werde sogar vertraglich verboten, sich wesentliche Elemente der Software anzueignen. So hätten sie faktisch keine vollständige Kontrolle mehr über die Daten auf ihrem System. „Damit würden sie nicht nur ihre Datenschutzpflichten verletzen, sondern auch ihre ärztliche Schweigepflicht“, heißt es in der Mitteilung.

Auch die Rechtsaufsicht im Gesundheitsministerium sieht in dem Vertrag Datenschutzverstöße und forderte deren Behebung. Minister Heiner Garg (FDP) betonte: „Das Recht auf Datenschutz muss gerade in einem sensiblen Bereich wie dem Gesundheitssystem gewährleistet sein. Das muss auch für Hausarztverträge gelten“. Garg lobte die Arbeit der Hausärzte, die dafür entsprechend entlohnt werden müssten. Die derzeitige Regelung bei den Hausarztverträgen stehe aber im Gegensatz zum benötigten Wettbewerb. „Es kann doch nicht sein, dass Krankenkassen dazu gezwungen werden, Hausarztverträge abzuschließen, deren Kostenniveau über dem Niveau der Kollektivverträge liegt“, sagte der Minister.