Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt hat ihren Dienstwagen in den vergangenen vier Jahren auf Steuerzahlerkosten an ihren Urlaubsort in Spanien nachkommen lassen.
Berlin. Anders als für ihre diesjährige Fahrt ins 2400 Kilometer entfernte Alicante rechnete sie die An- und Abreise von Berlin nach Spanien aber nicht privat ab, wie aus einer gestern veröffentlichten Stellungnahme ihres Ministeriums hervorgeht.
Das Ministerium verweist darauf, dass die Fahrten nicht hätten privat bezahlt werden müssen, weil im Wagen nur ihr Fahrer gesessen habe. Gemäß den Lohnsteuerhinweisen des Finanzministeriums seien diese Fahrten "sogenannte Leerfahrten", die "den dienstlichen Fahrten zuzurechnen sind". Bei der Fahrt nach Spanien in diesem Sommer habe es sich dagegen um eine zu versteuernde Fahrt gehandelt, weil "mit Billigung der Ministerin der Sohn des Kraftfahrers im Dienstwagen mitgenommen wurde".