Auf dem Weg in den Urlaub nutzten einige Minister ihre Dienst-Limousinen, wie jetzt bekannt wurde. Das ist erlaubt. Ist es auch legitim?
Berlin/Hamburg. Neben Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) haben auch andere Mitglieder der Bundesregierung Dienstwagen bei Urlaubsfahrten genutzt. In den vergangenen eineinhalb Jahren sei dies bei vier weiteren Bundesministern der SPD der Fall gewesen, berichtete die „Neue Osnabrücker Zeitung“ unter Berufung auf Informationen aus der Bundesregierung. Es handele sich um Arbeitsminister Olaf Scholz, Umweltminister Sigmar Gabriel, Verkehrsminister Wolfgang Tiefensee und Entwicklungsministerin Heidemarie Wieczorek-Zeul.
Eine Sprecherin von Scholz bestätigte, der Bundesarbeitsminister habe seinen Wagen genutzt. „Neben den täglichen Fahrten von und zum Ministerium sowie zu privaten Terminen hat Olaf Scholz den Wagen im letzten Jahr auch für einen längeren Urlaub genutzt.“ Dabei sei er selbst nach Südtirol gefahren. „Außerdem hat er den Wagen an einem verlängerten Wochenende in Norddeutschland selbst gefahren.“ Scholz muss nach Angaben auf seiner Internet-Seite derzeit monatlich 1888,87 Euro für den Wagen versteuern. Ein Sprecher des Bundesumweltministeriums wies die Darstellung der Zeitung zurück, Gabriel habe seinen Wagen während eines Urlaubs genutzt. Gabriel habe sich in den vergangenen eineinhalb Jahren vielmehr zweimal aus dem Dienst an den Urlaubsort in Deutschland bringen und von dort zum Dienst abholen lassen. „Selbstverständlich hat Herr Gabriel diese Fahrten ebenso wie jeden anderen Fall einer privaten Nutzung eines Dienst-Kfz gesondert abgerechnet.“
Ein Sprecher von Entwicklungsministerin Heidemarie Wieczorek-Zeul bestätigte erneut, für die Hinfahrt zum und die Rückfahrt von ihrem Urlaubsort in Deutschland nutze die Ministerin den Wagen. Dies werde abgerechnet. Tiefensee soll seinen Dienstwagen in der Freizeit bei Aufenthalten in Deutschland, Österreich und Italien genutzt haben.
Auch Landwirtschaftsministerin Ilse Aigner und ihr Amtsvorgänger Horst Seehofer (beide CSU) haben ihre Dienstwagen privat genutzt. Im Entwurf für die Antwort auf die Anfrage des Grünen-Abgeordneten Alexander Bonde heißt es, die Limousinen seien für Fahrten zum Flughafen in Berlin und in München sowie für An- und Abfahrten zum Urlaubsort im Einsatz gewesen.
Ausdrücklich betont wird, dass die Dienstwagen den Ministern nach den Richtlinien „zur alleinigen und uneingeschränkten Nutzung“ auch privat zur Verfügung stünden. Weiter heißt es: „Alle Mitglieder der Bundesregierung haben den durch die private Nutzung des Dienstfahrzeuges entstandenen geldwerten Vorteil entsprechend der gesetzlichen Vorgaben versteuert.“
Hintergrund ist die parlamentarische Frage des Grünen-Abgeordneten Alexander Bonde. Die Antwort wurde für Donnerstag erwartet. Gesundheitsministerin Schmidt ist in die Kritik geraten, weil sie ihren Dienstwagen zu ihrem Urlaubsort in Spanien bringen und sich dort zu einigen Terminen fahren ließ. Derzeit prüft der Bundesrechnungshof den Fall. Schmidt hatte sich sicher gezeigt, dass alle Fragen ausgeräumt würden.