Die Opposition lehnt die Neuregelung ab und spricht von “Gesinnungsjustiz“. Im Bundesrat droht ein Scheitern.

Hamburg

Eric Breininger, der meistgesuchte deutsche Islamist, war da. Die Terrorverdächtigen der Sauerlandgruppe, Daniel Schneider, Fadem Yilmas und Fritz Gelowicz, auch. Sie alle haben sich nach Erkenntnissen der Fahnder in islamistischen Terrorcamps im pakistanisch-afghanischen Grenzgebiet ausbilden lassen. Insgesamt sind es etwa 140 Islamisten, die aus Deutschland dorthin gereist sind, um das tödliche Handwerk des Bombenbaus und die Anschlagsplanungen zu lernen. Viele von ihnen sind zurückgekommen und leben als sogenannte Gefährder - Männer, denen man Anschläge zutraut - wieder in Deutschland.

Gestern hat der Bundestag beschlossen, dass künftig die Besuche der Terrorcamps mit bis zu zehn Jahren Haft bestraft werden sollen. Die Große Koalition brachte das Gesetz gegen die Stimmen von FDP, Grünen und Linken auf den Weg. Nun muss noch der Bundesrat zustimmen. Doch da die Bundesregierung aus Union und SPD in der Länderkammer auf die Stimmen der in den Ländern mitregierenden Liberalen angewiesen ist, steht das Ganze noch auf der Kippe. Niedersachsens Innenminister Uwe Schünemann (CDU) übte deswegen scharfe Kritik an der FDP. Deren "Blockadehaltung" sei "unverantwortlich", sagte er der "Neuen Osnabrücker Zeitung".

FDP-Rechtsexperte Jörg van Essen nannte die geplante Neuregelung im Bundestag "den falschen Weg". Grünen-Rechtsexperte Jerzy Montag bezeichnete sie als "Ausdruck einer Sicherheitsphobie, die keine Grenzen kennt". Die Rechtsexpertin der Linken, Ulla Jelpke, warf der Großen Koalition "Gesinnungsjustiz" vor, weil keine konkrete Tat, sondern nur der Plan dazu bestraft werden soll. Dagegen wehrte sich Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD). "Bestraft werden konkrete Vorbereitungshandlungen, nicht die bloße Gesinnung", sagte sie. Mit dem Gesetz will die Bundesregierung eine Möglichkeit schaffen, auch gegen terroristische Einzeltäter vorzugehen, die keinen oder nur losen terroristischen Vereinigungen angehören. Es soll eine Strafrechtslücke schließen. Geschaffen wird ein neuer Paragraf 89a im Strafgesetzbuch, der "die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat" mit 6 Monaten bis zu 10 Jahren Haft bestraft. Was als Vorbereitung gilt, ist festgelegt. Drei Beispiele des Bundesjustizministeriums:

A will in Deutschland einen Sprengstoffanschlag auf eine Bundeswehrkaserne und einen US-Luftwaffenstützpunkt verüben. Dafür lässt A sich in einem islamistischen Ausbildungslager im pakistanisch-afghanischen Grenzgebiet im Umgang mit Schusswaffen und Sprengstoffen schulen.

X ist Rechtsextremist und will einen Sprengstoffanschlag auf eine Synagoge verüben. Um die nötigen Kenntnisse zu erwerben, absolviert er einen Sprengmeisterkurs in einem Steinbruch.

M will ein Passagierflugzeug kapern und in einen Büroturm steuern. Um den Anschlag vorzubereiten, nimmt er Unterricht im Führen von Passagierflugzeugen in einer Flugschule.

Strafbar ist dann auch das Beschaffen und Aufbewahren von Geld und Material, das zum Waffenbau benutzt wird. Mit bis zu drei Jahren Haft muss rechnen, wer Kontakt zu Schleusern aufnimmt. Die gleiche Haftzeit droht beim Verbreiten und Herunterladen von Bombenanleitungen im Internet, wenn damit "schwere staatsgefährdende Straftaten" begangen werden sollen.