Das Planfeststellungsverfahren für den künftigen Hauptstadtflughafen Berlin-Brandenburg muss nicht erneut aufgerollt werden. Das entschied am Dienstag das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.
Leipzig. Das Planfeststellungsverfahren für den künftigen Hauptstadtflughafen muss nicht neu aufgerollt werden. Das Bundesverwaltungsgericht wies am Dienstag in Leipzig Klagen von Bewohnern der Gemeinden Kleinmachnow, Zeuthen und Mahlow ab. Die Flughafengesellschaft sowie die Regierungschefs von Berlin und Brandenburg, Klaus Wowereit und Matthias Platzeck (beide SPD), begrüßten den Urteilsspruch. Dagegen erwägen Bürgerinitiativen Klage vor dem Bundesverfassungsgericht.
Die Kläger hatten den Planfeststellungsbeschluss mit der Begründung kippen wollten, es seien falsche Angaben über die geplanten Flugrouten gemacht worden. Die Planungsbehörden hätten die Betroffenen nicht arglistig getäuscht, erklärten dagegen die Richter. Dass Flugrouten sich zwischen Planung und Inbetriebnahme eines Flughafens ändern könnten, sei bekannt.
Die Baugenehmigung sei mit dem Urteil letztinstanzlich bestätigt, sagte Flughafenchef Rainer Schwarz. „Ich bin mir sicher, dass wir trotz der aktuellen Probleme den Flughafen zum Erfolg führen werden“, sagte er. Berliner und Brandenburger erwarteten zu Recht einen leistungsfähigen Flughafen, der sie besser mit der Welt verbinden werde als die alten Airports Schönefeld und Tegel.
Mit der Gerichtsentscheidung sei „Klarheit geschaffen worden“, sagte Berlins Regierender Bürgermeister Wowereit. Es habe eine „eindeutige Entscheidung“ zu den Flugrouten gegeben. „Es liegt im System, dass die Routen nicht im Planfeststellungsverfahren festgelegt werden, sondern natürlich erst danach“, sagte er. Die Betreiber hätten den Versuch unternommen, so wenige Menschen wie möglich zu belasten. „Und dies sollte jetzt akzeptiert werden“, forderte Wowereit.
Brandenburgs Ministerpräsident Platzeck sprach von einem „guten Urteilsspruch“. Die Entscheidung bestätige seine Auffassung, dass „wir mit diesem Standort auf sicherem Grund stehen“, sagte er. Das Urteil belege erneut die „sachgerechte Arbeit der Planfeststellungsbehörde“. Damit könnten die Vorbereitungen für die Eröffnung des Airports in Schönefeld weitergehen. „Ich habe mit diesem Urteil gerechnet und darauf gehofft“, fügte Platzeck hinzu.
Unterdessen kündigte die Bürgerinitiative Kleinmachnow an, dass sie eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht erwägt. Zwar werde zunächst das Urteil der obersten deutschen Verwaltungsrichter gründlich geprüft. Aber er sei sich sehr sicher, dass der Gang nach Karlsruhe angetreten werde, sagte der Sprecher der Bürgerinitiative, Michael Lippoldt.
Die zunächst für Anfang Juni geplante Eröffnung des Hauptstadtflughafens war im Mai wegen Problemen mit der Brandschutzanlage auf März 2013 verschoben worden.
+++Hauptstadtflughafen beschäftigt höchste Verwaltungs-Richter+++
+++BER-Flughafen benötigt wohl mehr Geld vom Bund+++
Der Vorsitzende Richter sagte in seiner Urteilsbegründung: „Für den Vorwurf der Arglist sieht der Senat keine Anhaltspunkte.“ Allerdings sehe das Gericht Mängel im Planfeststellungverfahren. Diese hätten sich aber nicht auf das Ergebnis ausgewirkt. Die Kläger hatten moniert, dass aus ihrer Sicht früher klar gewesen sei, dass die Routen nicht wie im Planfeststellungsbeschluss parallel verlaufen könnten.
Nach dem Urteil steht der Eröffnung des Flughafens zumindest juristisch nichts mehr im Weg. Die nächste Hürde auf dem langen Weg zu einer Eröffnung, die nach zwei Verschiebungen für März 2013 geplant ist, ist nun die Sitzung des Flughafen-Aufsichtsrats am 16. August.
Die Kläger hatten dem brandenburgischen Infrastrukturministerium vorgeworfen, bei der Planfeststellung 2004 bewusst andere Abflugrouten vermerkt zu haben als eigentlich erforderlich. Festgelegt wurden die Routen aber erst vor einem halben Jahr nach einem gesonderten Verfahren. Flughafenchef Rainer Schwarz und Brandenburgs Infrastruktur-Staatssekretär Rainer Bretschneider waren im Leipziger Gerichtssaal, um das Urteil zu hören.
Künftig sind nun Tausende Berliner und Brandenburger von Fluglärm betroffen, die sich jahrelang davor sicher fühlten. Das Gericht hatte bereits in der mündlichen Verhandlung Anfang Juli und auch bei der Urteilsbegründung betont, dass auch diese Anwohner bereits 2004 gegen den Planfeststellungsbeschluss hätten klagen können. Das höchste Verwaltungsgericht hatte 2006 grünes Licht für das „Verkehrsprojekt Deutsche Einheit“ gegeben – damit ist der Planfeststellungsbeschluss eigentlich rechtskräftig. Die Kläger vertraten jedoch die Auffassung, dass das Urteil der Leipziger Richter auf falschen Angaben basiere. Sie wollten einen Neustart, um so gegen das Milliardenprojekt klagen zu können.
Das Bundesverwaltungsgericht hatte den Anwohnern und Gemeinden in der mündlichen Verhandlung vor vier Wochen bereits wenig Hoffnung auf Erfolg gemacht – damit mussten sich die Kläger auf eine Schlappe einstellen. Entsprechend optimistisch hatte sich der Regierende Bürgermeister von Berlin, Klaus Wowereit (SPD), im Vorfeld gezeigt. Wowereit ist auch der Vorsitzende des Flughafenaufsichtsrates. Der Flughafen gehört den Ländern Berlin und Brandenburg sowie dem Bund. (rtr/dpa/dapd)