Beschluss des Kabinetts entlastet Beschäftigte und Arbeitgeber ab 2012 jeweils um 1,3 Milliarden Euro. Gibt es auch eine Rentensteigerung?
Berlin. Das Bundeskabinett hat die Absenkung des Rentenbeitrags zu Beginn des nächsten Jahres von 19,9 auf 19,6 Prozent beschlossen. Damit würden Beschäftigte und Arbeitgeber jeweils um 1,3 Milliarden Euro entlastet, erklärte Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) am Mittwoch in Berlin im Anschluss an die Kabinettssitzung. Daneben verabschiedete das Kabinett den Rentenversicherungsbericht 2011.
Grund für die Beitragssenkung sind die hohen Rücklagen der Rentenversicherung. Die sogenannte Nachhaltigkeitsrücklage liegt Ende dieses Jahres voraussichtlich bei fast 1,4 Monatsausgaben. Gesetzlich ist festgelegt, dass der Rentenbeitrag dann senken kann, wenn die Rücklagen in den Rentenkassen 1,5 Monatsausgaben überschreiten.
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Die Beitragssatzsenkung bringt einem Durchschnittsverdiener eine Entlastung von 3,75 Euro im Monat. Nicht profitieren werden von der Senkung des Beitragssatzes Gutverdiener im Westen mit einem Einkommen von mehr als 5600 Euro monatlich. Sie müssen wegen der Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze im kommenden Jahr sogar geringfügig mehr in die Rentenversicherung einzahlen.
Zugleich zeichnet sich ab, dass die Rentner Mitte kommenden Jahres auf eine deutliche Erhöhung zwischen 2,3 Prozent im Westen und 3,2 Prozent im Osten hoffen können. Nach Einschätzung des Arbeitsministeriums stehen die Zeichen für eine merkliche Rentensteigerung 2012 gut. "Die Rentenversicherung ist demografie- und zukunftsfest, die Rentenfinanzen sind stabil“, betonte von der Leyen in Berlin.
Was Arbeitnehmer die Renten-Beitragssenkung bringt
Die Senkung des Beitragssatz zur Rentenversicherung kommt Arbeitnehmern und Arbeitgebern zu gleichen Teilen zugute. Wie sich das im Geldbeutel der Beschäftigten auswirkt, zeigt folgende Tabelle:
Brutto-Monatsverdienst 800 Euro : Entlastung um 1,20 Prozent
Brutto-Monatsverdienst 1000 Euro : Entlastung um 1,50 Prozent
Brutto-Monatsverdienst 1200 Euro : Entlastung um 1,80 Prozent
Brutto-Monatsverdienst 1400 Euro : Entlastung um 2,10Prozent
Brutto-Monatsverdienst 1600 Euro : Entlastung um 2,40 Prozent
Brutto-Monatsverdienst 1800 Euro : Entlastung um 2,70 Prozent
Brutto-Monatsverdienst 2000 Euro : Entlastung um 3,00 Prozent
Brutto-Monatsverdienst 2200 Euro : Entlastung um 3,30 Prozent
Brutto-Monatsverdienst 2400 Euro : Entlastung um 3,60 Prozent
Brutto-Monatsverdienst 2500 Euro (Durchschnittsverdienst): Entlastung um 3,75 Prozent
Brutto-Monatsverdienst 2600 Euro : Entlastung um 3,90 Prozent
Brutto-Monatsverdienst 2800 Euro : Entlastung um 4,20 Prozent
Brutto-Monatsverdienst 3000 Euro : Entlastung um 4,50 Prozent
Brutto-Monatsverdienst 3400 Euro : Entlastung um 5,10 Prozent
Brutto-Monatsverdienst 3800 Euro : Entlastung um 5,70 Prozent
Brutto-Monatsverdienst 4200 Euro : Entlastung um 6,30 Prozent
Brutto-Monatsverdienst 4600 Euro : Entlastung um 6,90 Prozent
Brutto-Monatsverdienst 5000 Euro : Entlastung um 7,50 Prozent
Brutto-Monatsverdienst 5400 Euro : Entlastung um 8,10 Prozent
Brutto-Monatsverdienst 5500 Euro : Entlastung um 8,25 Prozent
Brutto-Monatsverdienst 5600 Euro : keine Entlastung für Arbeitnehmer im Westen, sondern leichte Mehrbelastung wegen Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze.
Mit Material von dpa, dapd und epd