Hamburgs Justizsenatorin Jana Schiedek will mit einer erneuten Bundesratsinitiative die Gewalt von Rechtsextremen stärker bekämpfen.
Hamburg/Berlin. Der erste Versuch scheiterte, nun also der zweite Anlauf: Bereits 2007 hatte das Land Sachsen-Anhalt härtere Strafen für rechtsextreme Gewalttäter gefordert - damals gab es keine Mehrheit dafür im Bundesrat, die Politik hatte andere Prioritäten. Doch nach den rassistischen Morden des Nationalsozialistischen Untergrunds will die Politik klare Signale setzen gegen Gewalt von Rechtsextremisten. Hamburg hat sich an die Spitze einer Initiative im Bundesrat gestellt, mit der sogenannte Hasskriminalität schärfer bestraft werden soll.
Gemeinsam mit Sachsen-Anhalt, Nordrhein-Westfalen, Bremen und Thüringen bringt Justizsenatorin Jana Schiedek (SPD) einen Vorschlag ein, mit dem Paragraf 46 des Strafgesetzbuchs reformiert werden soll. Opfer rechtsextremistischer Gewalt würden allein aufgrund ihrer Herkunft, ihres Glaubens, ihrer Weltanschauung oder Hautfarbe zum Ziel von Angriffen. Für Täter seien sie Vertreter einer bestimmten Gruppe, bei der die Gewalt eine starke Verunsicherung bewirke. In Paragraf 46 ist zwar verankert, dass ein Gericht die Motive des Täters beim Strafmaß zu berücksichtigen habe. Neu aufgenommen werden soll aber, dass "menschenverachtende, insbesondere rassistische oder fremdenfeindliche" Beweggründe eines Täters ausdrücklich strafverschärfend zu werten sind. "Wir müssen Rechtsextremismus und Rassismus entschlossen entgegentreten. Mit der Gesetzesinitiative setzen wir ein Signal, dass die Gesellschaft nicht bereit ist, solche Straftaten zu tolerieren", sagte Schiedek.
Das Motiv rechtsextremer Gewalttäter müsse bei der Strafhöhe stärker berücksichtigt werden, als das bisher mitunter der Fall sei. Der Senat hat Schiedeks Initiative gestern zugestimmt. Die beteiligten Länder wollen ihren Vorstoß im Februar in den Bundesrat einbringen. Auch Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt starteten eine ähnliche Initiative. Im Bundestag wird bereits morgen über den Hamburger Entwurf beraten. Die SPD-Bundestagsfraktion hat den Antrag der Senatorin übernommen.
Bereits auf dem Weg durch die Institutionen ist ein neues Instrument zur Bekämpfung des Rechtsterrorismus: Die Regierung will heute einen Gesetzentwurf zur sogenannten Verbunddatei beschließen. In ihr sollen Neonazis, die einen Bezug zur Gewalt zeigen, in einer für Ermittler bundesweit abrufbaren Übersicht aufgeführt werden, um die Fahndungsarbeit und die Kooperation der Behörden zu erleichtern.
Die Bundesregierung reagiert damit auf Versäumnisse bei den Ermittlungen und mögliche Verstrickungen der Behörden mit der rechtsterroristischen Zwickauer Zelle. Das Trio lebte mehr als 13 Jahre nahezu unbehelligt von den Ermittlern im Untergrund. Der Gruppe wird die Ermordung von mindestens neun Zuwanderern und einer Polizistin zur Last gelegt.
Allein eine rechte Gesinnung oder die Mitgliedschaft in der NPD reicht für die Erfassung in der neuen Datei nicht aus. Auch wer Gewalt nur verbal befürwortet, dessen Daten werden nicht gespeichert. Das setzte Bundessjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) gegen Innenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) durch. Erfasst werden Hintermänner und Drahtzieher rechtsextremer Gewalt. Kritik an der Datei kommt aus den Ländern. Auch aus Hamburg: Die Verbunddatei könne nur ein erster Schritt sein, sagte Senatorin Schiedek dem Abendblatt. "Für weitergehende Entscheidungen reicht die bisherige Aufarbeitung der Ereignisse nicht aus. Hier stehen der Bund und Thüringen weiterhin in der Pflicht, die Fakten vorzulegen."
In der vergangenen Woche hatten die Fraktionen beschlossen, einen Bundestags-Untersuchungsausschuss und eine Bund-Länder-Expertenkommission einzusetzen, um mögliche Ermittlungsfehler bei der Fahndung nach dem Trio aufzuklären. Gestern nominierte die SPD ihren Abgeordneten Sebastian Edathy als Leiter des Gremiums.
Der MDR berichtet unter Berufung auf einen ihm vorliegenden Bericht des Bundesverfassungsschutzes über weitere gravierende Fehler bei der Fahndung nach dem 1998 untergetauchten Terror-Trio Uwe Böhnhardt, Uwe Mundlos und Beate Zschäpe. Demnach hat das Bundesamt 1998 den Thüringer Verfassungsschutz über ein "konspiratives Versteck im Großraum Dresden" informiert. Bei der Weitergabe der Information an das Thüringer Landeskriminalamt (LKA) sei diese vom Landesverfassungsschutz aber mit dem Hinweis, das "Objekt diene als Versteck für CD-Lager und es seien keine Exekutivmaßnahmen von Thüringen notwendig", versehen worden. Laut Bericht stand das untergetauchte Trio auch in Verbindung zur Neonazi-Organisation "Blood&Honour". Beim Abhören hochrangiger "Blood&Honour"-Aktivisten habe es Hinweise gegeben, dass Böhnhardt Kontakt zu ihnen hatte.