Pauschale gilt wieder ab dem ersten Kilometer. CSU legt Steinbrück Rücktritt nahe.

Karlsruhe/Hamburg. Rund 20 Millionen Pendler können schon Anfang 2009 mit einer Steuererstattung rechnen . Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe kippte gestern die seit 2007 geltende Kürzung der Pendlerpauschale und setzte die alte Regelung rückwirkend wieder ein. Sie besagt, dass bereits ab dem ersten gefahrenen Kilometer eines Arbeitnehmers vom Wohnort zur Arbeitsstätte je 30 Cent geltend gemacht werden dürfen.

Die von der Bundesregierung verfügte Änderung, wonach die Pauschale erst ab dem 21. gefahrenen Kilometer angerechnet werden darf, widerspreche dem Gleichbehandlungsgrundsatz. Die Bundesregierung kündigte daraufhin an, dass die alte Regelung bis Ende 2009 wieder eingeführt werde. Bereits ab Januar soll mit der Rückzahlung begonnen werden. Steuerzahler, die in ihrer Steuererklärung für 2007 bereits alle Entfernungskilometer angegeben hatten und deren Bescheid einen Vorläufigkeitsvermerk enthielt, sollen die zu viel gezahlten Steuern automatisch bekommen. Sie brauchen nicht mehr tätig zu werden.

Wer jedoch in seiner Steuererklärung 2007 im Vertrauen auf die Gesetzesänderung keine Angaben zur Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte gemacht hat - oder nur die Entfernungskilometer ab dem 21. Kilometer angegeben hat -, muss die Fahrt-strecke nachmelden. Dazu reicht laut Bund der Steuerzahler ein Anruf beim Finanzamt oder ein formloses Schreiben.

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) sagte, die Beibehaltung der alten Pauschale bis 2009 sei "die richtige Antwort auf die jetzige Wirtschaftssituation". Sie halte es für "richtig, dass wir das Geld angesichts der Wirtschaftslage jetzt den Menschen direkt zurückgeben, auch als ein Impuls für mehr Konsummöglichkeiten."

Finanzminister Peer Steinbrück (SPD) äußerte sich enttäuscht über den Urteilsspruch. Er sagte aber zu, den dadurch bedingten Steuerausfall von 7,5 Milliarden Euro nicht an anderer Stelle zurückzuholen: "Das verträgt die derzeitige Konjunkturlage nicht." Mit Blick auf die monatelangen Forderungen der CSU nach Wiedereinführung der alten Pauschale sagte der Minister: "Nein, ich habe keine Abbitte zu leisten."

CSU-Generalsekretär Karl-Theodor zu Guttenberg legte Steinbrück indes den Rücktritt nahe. "Wer in einer steuerpolitischen Grundsatzfrage so neben der Spur liegt und trotzdem so verbohrt an seinem falschen Kurs festhält wie Steinbrück, muss sich die Frage politischer Lernfähigkeit stellen. Letzteres bleibt Grundvoraussetzung für jedes hohe Staatsamt", sagte zu Guttenberg dem Abendblatt.