Pendler sollten keinen Einspruch gegen den Steuerbescheid einlegen. Der Bund der Steuerzahler rät zum Abwarten, weil das Geld erst einmal ausgezahlt werde.

Hamburg. Trotz des eindeutigen Bundesverfassungsgerichtsurteils zahlt das Finanzministerium die Pendlerpauschale nur unter Vorbehalt zurück. Pendler sollten aber keinen Einspruch gegen den Steuerbescheid einlegen. Der Bund der Steuerzahler rät, zunächst abzuwarten, da das Geld ja erst einmal ausgezahlt werde. Das Finanzministerium überbrücke mit dem Vermerk die Übergangszeit bis zu einer neuen Regelung, die das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber aufgetragen habe.

Weil die Karlsruher Richter die Kürzung der Pendlerpauschale im Dezember gekippt haben, gilt rückwirkend für das Jahr 2007, für 2008 und für 2009 wieder die alte Entfernungspauschale. Die Kosten für den Weg von der Wohnungstür bis zur Arbeitsstätte werden ab dem ersten Kilometer mit 30 Cent je Kilometer berücksichtigt. Was nach 2009 gilt, ist noch offen.

Die Pendler sollen Rückerstattungen für das Jahr 2007 möglichst bis März 2009 erhalten. Nach Auskunft des bayerischen Finanzministeriums werden laut Gesetz danach Zinsen auf die zu viel gezahlten Steuern fällig.

Steuerzahler, die in der Vergangenheit nach alter Regel alle Entfernungskilometer in der Steuererklärung angaben, müssen jetzt nichts unternehmen. Sie erhielten für 2007 einen Steuerbescheid mit einem Vorläufigkeitsvermerk und sollen die zu viel gezahlte Steuer automatisch zurückerhalten.

Wer die ersten 20 Kilometer nicht angab, muss aktiv werden und dem Finanzamt die neue (längere) Strecke mitteilen. Dazu genügt ein formloses Schreiben mit den entsprechenden Daten. Der Bund der Steuerzahler hält auf seiner Internetseite einen Musterantrag bereit.