Die Rückkehr zur alten Pendlerpauschale hat weitreichende...

Die Rückkehr zur alten Pendlerpauschale hat weitreichende Auswirkungen:

Finanzamt benachrichtigen: Wer in seiner Steuererklärung 2007 keine Angaben zur Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte und der Zahl der Arbeitstage gemacht hat, sollte dies dem Finanzamt mitteilen. Das Finanzamt muss dann die Steuerfestsetzung für 2007 neu berechnen und das Guthaben auszahlen. Die Steuerbescheide sind in diesem Punkt vorläufig erlassen worden. Allerdings sollten die Pendler prüfen, ob sie ihre Strecke zum Arbeitsplatz korrekt angegeben haben.

Nachmeldung: Experten empfehlen, die Kilometer möglichst schnell beim Finanzamt nachzumelden. Geld zurück gibt es frühestens im März 2009, möglicherweise auch erst im Mai.

Steuererklärung 2008: Sie funktioniert wie früher. Jeder Steuerzahler darf 30 Cent pro Kilometer für den kompletten Arbeitsweg als Werbungskosten eintragen. Auch für 2009 wird laut Finanzministerium alles beim Alten bleiben. Für die Jahre danach gibt es keine Garantie. Womöglich kommt dann ein neuer Anlauf zur Änderung.

Lohnsteuerkarte 2009: Jeder kann sich auf der Lohnsteuerkarte einen Freibetrag für seinen Arbeitsweg für 2009 eintragen lassen. Das sorgt dafür, dass die Pendlerpauschale quasi mit dem Monatslohn auf dem Konto landet und nicht erst im darauf folgenden Jahr über die Lohnsteuererklärung zurückgeholt werden muss.

Hamburg ist überlastet: Die Hamburger Finanzbehörde rät von Einzelanfragen derzeit ab, weil die Behörden überlastet sind. Wer eine Steuererklärung für 2007 abgegeben und die Pauschale beantragt habe, erhalte automatisch die Erstattung. Steuerbescheide nach alten Regeln, die in diesen Tagen in die Häuser flattern, konnten nicht mehr aufgehalten werden.

Was man zurückbekommt: Pendler können für die Jahre 2007 und 2008 Fahrtkosten von 30 Cent pro Kilometer steuerlich absetzen, und zwar ab dem ersten Kilometer der Strecke zwischen Wohnort und Arbeitsplatz. Für einen durchschnittlichen Arbeitnehmer sinkt das zu versteuernde Einkommen (die steuerliche Bemessungsgrundlage) um 1320 Euro. Und zwar unter der Annahme, dass der Arbeitnehmerpauschalbetrag schon durch andere Werbungskosten voll ausgeschöpft ist und bei einer Entfernung zum Arbeitsort von 20 Kilometern und 220 Arbeitstagen.

Familie Mustermann: Weil nicht alle Beispiele in der Abendblatt-Tabelle (links) berücksichtigt werden können, hier ein Rechenbeispiel des Bundes der Steuerzahler: In Familie Mustermann verdient der Vater 45 000 Euro brutto im Jahr, die Mutter 25 000 Euro brutto. Es gibt zwei Kinderfreibeträge. Beide Elternteile fahren je 20 Kilometer zur Arbeit und haben noch weitere Werbungskosten in Höhe von je 920 Euro. Die Familie könnte in diesem Fall mit einer Erstattung von 895 Euro rechnen.

Kindergeld: Wenn Kinder im Jugendalter selbst mehr als 7680 Euro im Jahr verdienen, entfällt das Kindergeld. In einigen Fällen wird sich das Einkommen der Kinder durch die jetzt wieder voll auf das zu versteuernde Einkommen anrechenbare Pendlerpauschale so verringern, dass es wieder unter diese Grenze sinkt.