Die Bundesregierung soll die Entlastung der Bürger schnell umsetzen. Doch der Solidaritätszuschlag auf die Einkommensteuer ist verfassungskonform.
Düsseldorf/Hamburg. Der Bund der Steuerzahler hat die Bundesregierung aufgefordert, ihr Entlastungsversprechen so schnell wie möglich umzusetzen und den Solidaritätszuschlag abzuschaffen. „Die Koalition hat steuerliche Erleichterungen in Aussicht gestellt und dieses Versprechen sollte sie auch einlösen. Ein Ausstieg aus dem Soli wäre daher ein starkes Signal“, sagte Verbandsvizepräsident Reiner Holznagel „Handelsblatt Online“. Allerdings hält Holznagel nichts davon, die Soli-Abschaffung in einen Bezug zum Jahrestag des Mauerbaus zu setzen. Am 13. August jährt sich zum 50. Mal der Bau der Berliner Mauer, die 28 Jahre lang die Stadt teilte.
Man solle das Ende des Soli nicht mit historischen Daten verbinden. „Zumal die Gefahr besteht, dass wiederum falsche Zusammenhänge hergestellt werden“, sagte er. Der Solidaritätszuschlag auf die Einkommensteuer (derzeit 5,5 Prozent) war eingeführt worden, um den Aufbau der neuen Bundesländer nach der Wiedervereinigung zu fördern. Tatsächlich fließt das zusätzliche Steuergeld aber in den großen Einnahmetopf des Staates. Der Bundesfinanzhof hat keine Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlags. Er wies zuletzt zwei Klagen gegen den Zuschlag ab. Der „Soli“ erfülle weiterhin seine Funktion, den Finanzbedarf des Bundes durch die Wiedervereinigung zu decken, sagte der Vorsitzende Richter Hermann-Ulrich Viskorf bei der Verkündung. Zudem sei keine zeitliche Befristung geboten.
Geklagt hatten eine Anwältin aus dem oberbayerischen Burghausen sowie ein Gewerbetreibender aus dem Raum Köln. Ihrer Ansicht nach verstoßen die Höhe und die fehlende zeitliche Befristung des Solidaritätszuschlags gegen die Verfassung. Die Anwältin kündigte eine Verfassungsbeschwerde an. (abendblatt.de)