Vor 20 Jahren wurde im Palais Unter den Linden in Berlin der Einigungsvertrag von Wolfgang Schäuble und Günter Krause unterzeichnet.
Hamburg. Heute vor 20 Jahren in Ost-Berlin: Die beiden Verhandlungsführer waren übermüdet und zugleich aufgekratzt. Noch bis in die frühen Morgenstunden hatten Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble und der DDR-Staatssekretär Günter Krause im Amtssitz des ostdeutschen Ministerpräsidenten Lothar de Maizière am Berliner Molkenmarkt um Formulierungen gerungen, bis 2.14 Uhr schließlich die letzten Hürden beiseite geräumt waren.
"Wir tranken noch ein Glas Sekt und gingen dann übermüdet ins Bett", erinnerte sich Schäuble. Um 13.15 Uhr saßen er und Krause im Berliner Kronprinzenpalais Unter den Linden am Protokolltisch und unterzeichneten mit einem goldenen Füllfederhalter der DDR-Marke "Markant" den Einigungsvertrag, der das Ende der DDR besiegelte. Bundeskanzler Helmut Kohl hat es nicht für nötig gehalten zu dieser Zeremonie zu erscheinen, so ergriff de Maizière das Wort und sprach vermutlich allen Beteiligten aus dem Herzen, als er sagte: "Auch nach dem Einigungsvertrag werden sich nicht alle Blütenträume verwirklichen. Aber wir sind auf dem richtigen Weg."
Schon seit dem 6. Juli 1990 hatten Schäuble und Krause offiziell über den Vertrag verhandelt, der den Beitritt der DDR zum Geltungsbereich des Grundgesetzes regeln sollte. Obwohl bei beiden Regierungen Einigkeit darüber bestand, dass der Beitritt gemäß Paragraf 23 des Grundgesetzes erfolgen sollte, gab es keinen Mangel an strittigen Themen. Zu den schwierigen Fragen gehörten zum Beispiel die liberale DDR-Abtreibungsregelung und die der vor allem von den ostdeutschen Bürgerrechtlern geforderte Zugang zu den Stasi-Akten, was erst mit dem später ergänzten Stasiunterlagengesetz erreicht werden konnte.
"Es mag zwar strittig sein, inwieweit in den Verhandlungen das Erreichbare erreicht worden ist. Der Vertrag ermöglicht aber den Beitritt zur Bundesrepublik in geordneter Form", sagte Günter Krause, der zu den schillerndsten Figuren des Einigungsprozesses gehörte. Er wurde später Bundesminister, musste aber aufgrund mehrerer Affären 1993 zurücktreten. Die Voraussetzung für die Unterzeichnung des Einigungsvertrags hatten die beiden deutschen Parlamente zwei Wochen vor dem Termin im Kronprinzenpalais beschlossen. Die Volkskammersitzung, die in der Nacht vom 23. zum 24. August im Palast der Republik stattfand, hatte für Teilnehmer und Beobachter etwas Schicksalhaftes: Mit 294 von 400 Stimmen votierte die Mehrheit für das knapp 1000 Seiten starke Vertragswerk. Danach trat der sichtlich bewegte PDS-Vorsitzende Gregor Gysi ans Rednerpult und sagte: "Das Parlament hat nicht weniger als den Untergang der Deutschen Demokratischen Republik beschlossen."
Die wichtigsten währungs- und wirtschaftspolitischen Entscheidungen waren allerdings schon im Frühsommer gefallen, bereits seit dem 1. Juli war die D-Mark auch in der DDR offizielles Zahlungsmittel. Der Einigungsvertrag regelte den politischen Integrationsprozess, was zum Beispiel die Gründung der ostdeutschen Bundesländer, die Übernahme des DDR-Vermögens sowie die Haftung für ostdeutsche Staatsschulden und die Stimmenverteilung im Bundesrat betraf. Ein zentraler Punkt musste jedoch noch ausgeklammert werden. Im Einigungsvertrag heißt es: "Die Frage des Sitzes von Parlament und Regierung wird nach Herstellung der Einheit Deutschlands entscheiden." Erst ein Jahr später musste sich die parteiübergreifende Bonn-Lobby geschlagen geben. Am 20. Juni 1991 entschied sich der Bundestag für Berlin.