Der Branchenverband Bitkom richtet im Web eine Stelle für Informationen und Widersprüche ein. Warnung vor Google-Dienst für Fotohandys.
Berlin. Die Bundesregierung will die Persönlichkeitsrechte der Internet-Nutzer in Deutschland deutlich stärken. Das sieht ein Gesetzesentwurf vor, den Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) vorgestellt hat. „Notwendig ist ein breiter Ansatz, der das gesamte Internet einbezieht und sich nicht auf einzelne Teilaspekte wie Geodaten oder gar nur auf Google Street View beschränkt“, sagte de Maizière. Die Bundesregierung will demnach eine „gezielte Verbreitung von Persönlichkeitsprofilen“ nur dann erlauben, wenn die Betroffenen dem zugestimmt haben oder ein „klar überwiegendes Interesse an der Veröffentlichung“ bestehe. „Hier gibt es eine „rote Linie“, die jeder beachten muss.“
Gleichzeitig will de Maizière die kommerzielle Veröffentlichung von Daten im Netz unterbinden, wenn sich dadurch ein „umfangreiches Persönlichkeits- oder Bewegungsprofil des Betroffenen ergeben“ könne oder der Betroffene „in ehrverletzender Weise“ beschrieben oder abgebildet werde.
De Maizière betonte, die Schwelle für die Definition der „roten Linie“ sei hoch angesetzt worden, da das Internet als öffentlicher Raum „grundsätzlich frei von staatlichen Restriktionen sein sollte“. Die Bundesregierung setzt dabei auf eine freiwillige Selbstverpflichtung der Industrie. Die Branche hatte sich verpflichtet, freiwillig einen Datenschutz-Kodex zu Google Street View und ähnlichen Diensten vorzulegen.
Der Präsident des Branchenverbandes Bitkom, August Wilhelm Scheer, überreichte dem Innenminister einen „Datenschutz-Kodex für Geodaten-Dienste“, der über die gesetzliche Verpflichtung hinausgeht. So will die Branche eine „Zentrale Informations- und Widerspruchsstelle im Internet“ einrichten, bei der die Bürger bei den einzelnen Anbietern Widerspruch gegen die Abbildung ihrer Häuser einlegen können.“ Widersprüche sollen mit wenigen Klicks oder auch ohne Internet-Nutzung möglich sein.
Das Verbraucherschutzministerium sorgt sich um eine mögliche Verletzung von Persönlichkeitsrechten durch Gesichtserkennungsdienste im Internet. „Die Technik ist bereits so weit fortgeschritten, dass ein internetfähiges Fotohandy ausreicht, um Passanten mit ein paar Tastenklicks über den automatischen Abgleich von Internet-Datenbanken binnen weniger Sekunden zu identifizieren“, sagte ein Sprecher des Ministeriums der Nachrichtenagentur dpa. Ministerin Ilse Aigner (CSU) sei sich mit Innenminister de Maizière einig, dass die Bundesregierung zum Schutz vor besonders schweren Eingriffen in das Persönlichkeitsrecht per Gesetz rote Linien ziehen müsse. Der Gesetzesentwurf zur Regulierung von Diensten wie Google Street View und Bind Streetside von Microsoft wurde von de Maizière vorgestellt.
Die Bilder-Suche über Gesichtserkennungsdienste dürfe nur mit ausdrücklicher Freigabe von Bildern durch die Betroffenen für diesen Zweck zulässig sein. „Es muss möglich bleiben, auf die Straße zu gehen, ohne dass jeder über ein Foto feststellen kann, wer man ist, wo man lebt und was das Internet über einen weiß“, sagte der Sprecher. Google hat für seinen Online-Fotodienst Picasa eine Gesichtserkennung entwickelt, mit dem die Anwender beispielsweise ihre Fotos nach abgelichteten Familienmitgliedern und Freunden automatisch sortieren können. Ein Einsatz der Gesichtserkennung und Identifizierung auf Mobilfunkgeräten, etwa durch den Google-Bilderkennungsdienst „Goggles“, kommt nach den Worten von Konzern-Chef Eric Schmidt aber nicht in Frage. Das sei illegal und „gruselig“, sagte Google-CEO Schmidt im August auf der IFA in Berlin.