Eine der größten Gefahren im Internet ist die Abofalle. Abendblatt.de sprach mit einem Anwalt für Internetrecht, Sebastian Dosch.

Abofallen zählen zu den großen Gefahren im Internet. Mit nur einem falschen Klick hat man einen vermeintlichen Gratisdienst abonniert, der plötzlich kostenpflichtig ist. Mit immer neuen Maschen sollen Betroffene unter Druck gesetzt werden. Abendblatt.de spracht mit dem Heidelberger Anwalt für Internetrecht, Sebastian Dosch (www.dosch-digital.de).

Abendblatt: Herr Dosch, wie läuft das Geschäft mit den Abofallen im Internet?

Sebastian Dosch: Das Prinzip ist immer gleich. Über Suchmaschinen werden User über vielgenutzte Suchbegriffe wie Schnäppchen, Software, Kochrezepte oder Hausaufgabenhilfe angelockt. Dann wird man gebeten sich zu registrieren – gern in Verbindung mit einem Gewinnspiel. Der Hinweis, dass jetzt ein kostenpflichtiger Service genutzt wird, steht in der Regel sehr versteckt auf dem Fließtext in der Seite oder auch in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die böse Überraschung, dass man ab sofort für anderweitig kostenfrei verfügbare Informationen oder Downloads viel Geld zahlen soll, kommt dann ein paar Wochen später per Mail oder per Post. Die Firmen warten extra so lange, um dann darauf zu verweisen, dass die Widerspruchsfrist angeblich schon abgelaufen sei.

Wie hoch ist die Zahl dieser Fälle?

Ich gehe davon aus, dass Hunderttausende in Deutschland schon eine solche Mail oder einen solchen Brief erhalten haben. Nach Schätzungen lassen sich 25 Prozent der Betroffenen davon einschüchtern und zahlen dann. Für die Firmen ist dies ein enorm lukratives Geschäft. Da werden Millionen-Summen bewegt.

Warum wird diesen Firmen nicht juristisch das Handwerk gelegt?

Das ist sehr schwierig. Strafverfahren wegen Betrugs werden in der Regel eingestellt. Strafrechtler argumentieren, dass der Hinweis auf die Zahlungspflicht ja erkennbar gewesen sei. Zivilgerichte sehen dies in der Regel anders und werten die dubiose Geschäftsmasch, die bewusst darauf angelegt ist, Menschen in Abo-Fallen zu locken, als arglistige Täuschung.

Was ist Ihr Rat?

Der wichtigste lautet: Zahlen Sie nicht! Lassen Sie sich nicht einschüchtern, auch nicht von Inkasso-Diensten oder Anwälten, die dann Drohbriefe schreiben oder gar mit negativen Schufa-Einträgen drohen. Nur extrem selten gehen die Firmen wirklich vor Gericht, um ihre angeblichen Forderungen durchzusetzen. Sie fürchten ganz einfach, dass sie verlieren und ihre Niederlage dann in den Opfer-Foren diskutiert wird. Dies würde dazu führen, dass sich Betroffene eben nicht mehr so leicht einschüchtern lassen.

Also sollte man einfach gar nichts tun…

Dies ist nicht ganz ungefährlich. Denn wenn es wider Erwarten doch zu einem gerichtlichen Verfahren kommen sollte, könnte das Gericht fragen, warum man nicht wenigstens Widerspruch eingelegt oder den vermeintlichen Vertrag angefochten hat. Dies sollte am besten per Einschreiben geschehen. Im Idealfall gibt es sogar einen Zeugen, der im Fall der Fälle aussagt, dass sich im Einschreibebrief wirklich der Widerspruch befand. Entsprechende Musterbriefe finden Sie unter anderem im Internetportal der Verbraucherzentralen. Selbstverständlich kann man auch einen Anwalt einschalten, am besten einen Experten für Internet-Recht.

Reicht nicht auch einfach eine Kündigung per E-Mail?

E-Mails werden zwar auch als Beweismittel grundsätzlich anerkannt, sind aber leicht zu manipulieren. Dann gerät man vor Gericht eventuell in Beweisnot.

Das Amtsgericht Witten hat kürzlich der Firma IContent GmbH, der Betreiberin der Internetseite Outlets.de, die sich über eine angebliche Schnäppchen-Datenbank auch auf diesem Geschäftsfeld bewegt, Recht gegeben. Dieses Urteil liegt jetzt als Kopie den Schreiben des für diese Firma tätigen Inkasso-Dienstes kommentarlos bei.

Damit sollen die Geschädigten nur noch weiter unter Druck gesetzt werden. In Wahrheit handelt es sich dabei aber gar nicht um ein Verfahren, das die IContent GmbH angestrengt hat. Hier wollte ein Geschädigter vor Gericht klar stellen lassen, dass ein Vertrag gar nicht existiert. Dabei hat er juristisch gesehen so ziemlich alles falsch gemacht, was man überhaupt falsch machen konnte. In Foren wird bereits diskutiert, ob hier nicht ein Strohmann ein für die Firma IContent GmbH günstiges Urteil mit Absicht erzielen sollte. Ob das wahr ist, kann ich nicht beurteilen. Wichtig ist aber, dass hier mitnichten eine Zahlungspflicht festgestellt wurde. Das Amtsgericht Witten hat nur entschieden, dass ein Vertrag abgeschlossen wurde. Deshalb gilt weiter: Auf keinen Fall zahlen!