Thomas Schulz, 48, Unternehmensberater aus Hoheluft, schreibt: “Ich habe ein Paket mit einem Foto der Sängerin Patti Smith nach Hannover geschickt.
Haben Sie Sorgen, Probleme im Alltag? Ralf Nehmzow ist Leserbotschafter des Hamburger Abendblatts, er vermittelt, hilft, engagiert sich für die Interessen der Leser. An den ersten Donnerstagen im Monat lässt er in seiner Kolumne Leser mit jeweils drei Fällen zu Wort kommen, konfrontiert damit die betroffenen Behörden, Institutionen und Unternehmen. Nicht alle Ärger-Fälle lassen sich lösen, manchmal gibt es nur Erklärungen. Am jeweils letzten Donnerstag dokumentiert er den "Fall des Monats" mit Ergebnis.
Fall 1: Dauer-Ärger mit Paket
Thomas Schulz, 48, Unternehmensberater aus Hoheluft, schreibt: "Ich habe ein Paket mit einem Foto der Sängerin Patti Smith nach Hannover geschickt. Bei der Post hieß es, die Empfängerin habe die Annahme des Paketes verweigert. Schließlich ließ die Post das Paket einlagern. Ich bekam eine Rechnung in Höhe von 48 Euro. Erst wenn das Geld bezahlt sei, bekäme ich die Sendung heraus, sagte man mir. Der gesamte Kontakt mit der Post zog sich knapp drei Monate hin. Die Empfängerin in Hannover hatte die Sendung aber gar nicht bekommen, also auch die Annahme nicht verweigert."
Martin Grundler, Sprecher der Deutschen Post in Hamburg und Norddeutschland: "Die Sendung wurde versehentlich an den falschen Zustellbezirk geleitet. Mit drei DHL-Paketmarken möchten wir uns entschuldigen."
Thomas Schulz ließ das aufwendige Foto in der Zwischenzeit noch mal anfertigen, verschickte es erneut, weil seine Kundin es dringend brauchte. Kosten: 300 Euro. Nun kam das Paket an.
Solche Folgekosten übernimmt die Post nicht, wegen Haftungsausschlusses. Ärgerlich!
Fall 2: Flug verspätet, Kunde sauer
Christian Klotz, 46, wollte von Hamburg via Düsseldorf nach Las Palmas fliegen. "Meinen Anschlussflug in Düsseldorf habe ich wegen des verspäteten Abflugs aus Hamburg verpasst", sagt der Versicherungskaufmann aus Ahrensburg. "Mein Gepäck wurde in Düsseldorf mitgenommen, ohne dass ich informiert wurde. Ist es zulässig, dass Gepäck ohne dazugehörigen Passagier befördert wird? Ich flog später nach. Das Gepäck bekam ich in Las Palmas. Ich möchte eine Entschädigung für die Verspätung."
Tina Birke, Pressereferentin bei Air Berlin, sagt: "Verspätung wegen schlechten Wetters ist höhere Gewalt, daher gibt es keine Entschädigung. Dass sein Gepäck schon zum Zielort befördert wurde, ohne dass der Passagier mitflog, ist rechtlich zulässig. Es ist ja für den Fluggast vorteilhaft, wenn sein Gepäck bereits am Zielort ist und dort verwahrt wird, wenn er später eintrifft."
Immerhin, sein Gepäck war da!
Fall 3: Diebe schlossen Handy-Verträge
Verwaltungsangestellte Cornelia Dietzel, 52, schreibt: "Meinem Sohn Frank, 17, war in einem Sportstudio sein Ausweis gestohlen worden. Die Diebe warteten, bis er 18 wurde, schlossen dann zwei Handyverträge bei Vodafone unter seinem Namen ab. Wir haben Vodafone alles erklärt, bekommen nun aber Mahnungen und sollen mehr als 200 Euro Anwaltskosten tragen."
Schuld sei mangelnde Absprache zwischen Abteilungen, so Vodafone. Sprecher Kuzey Esener: "Wir stoppen das Mahnverfahren und machen die Verträge rückgängig."
Der Sohn bekam von Vodafone als Entschuldigung ein Badehandtuch und einen Kugelschreiber, die Mutter Blumen.
So erreichen Sie den Leserbotschafter: Schicken Sie bitte Ihre Alltagsärger-Fälle, kurz skizziert, mit Ihrer Telefonnummer per E-Mail an: Leserbotschafter@Abendblatt.de oder an: Leserbotschafter Ralf Nehmzow, Chefredaktion Hamburger Abendblatt, Axel-Springer-Platz 1, 20350 Hamburg.