Haben Sie Sorgen, Probleme im Alltag? Ralf Nehmzow ist Leserbotschafter des Hamburger Abendblatts, er vermittelt, hilft, engagiert sich für die Interessen der Leser. Immer donnerstags lässt er in seiner Kolumne Leser mit zu Wort kommen, konfrontiert damit die betroffenen Behörden, Institutionen und Unternehmen. Nicht alle Ärger-Fälle lassen sich lösen, manchmal gibt es nur Erklärungen. An jedem letzten Donnerstag eines Monats dokumentiert Leserbotschafter Ralf Nehmzow den "Fall des Monats" mit dem jeweiligen Ergebnis.
Der erste Fall
Jenni W., 18 Jahre alt und Auszubildende, hatte einen Autounfall - und seitdem mächtig Ärger mit der gegnerischen Versicherung. Sie fuhr auf der Gaußstraße (Ottensen), als ein anderes Fahrzeug gerade zurücksetzte, es gab nur einen Blechschaden. Ihre Mutter Karin W. schreibt mir: "Meine Tochter ist vollkaskoversichert, die Gegnerin bei Generali versichert." Seit mehr als einem halben Jahr sei Generali untätig, deshalb verzögere sich alles unangemessen.
Dazu äußert sich Generali-Sprecher Wolfgang Leix: "Das Problem ist, dass die Haftung streitig ist. Es liegen widersprüchliche Unfalldarstellungen von unserer Kundin und der Anspruchstellerin vor. Unsere Kundin macht über ihren Rechtsanwalt eigene Schadenersatzansprüche aus dem Unfall bei der Haftpflichtversicherung von Frau W. in voller Höhe geltend. Auch wenn wir natürlich auch diesen Schadenfall so schnell wie möglich abschließen wollen, bitten wir unter den genannten Voraussetzungen um Verständnis dafür, dass dies bisher nicht möglich war."
Es dauert trotzdem zu lange, bis dieser kleine Verkehrsunfall versicherungsrechtlich abgearbeitet ist, unverständlich!
Der zweite Fall
Krankenschwester Stephanie Lang, 25, beschwert sich bei mir über die Deutsche Bahn. Als Assistentin begleitete sie den schwer behinderten Wolfgang S., 62, auf einer Reise. "Er sitzt im Rollstuhl, wenn er mit der Bahn reisen möchte, muss er dies vorher anmelden, damit an den entsprechenden Bahnhöfen Personal steht und ihn mit einem Hublifter aus dem Zug hebt. Dies haben wir vor Antritt unserer Reise auch getan. Wir fuhren auf dem Rückweg mit dem ICE von Würzburg nach Hamburg-Altona, wo wir um 23.08 Uhr planmäßig ankommen sollten, leider wurde uns am Bahnhof Hamburg-Harburg gesagt, dass wir nun doch nicht bis Altona reisen können, da dort kein Bahnpersonal mehr sei, welches uns helfen könne. Wir mussten also um 23 Uhr am Hauptbahnhof aussteigen."
Sabine Brunkhorst, Sprecherin der Deutschen Bahn in Hamburg, sagt dazu: "Unsere Recherchen ergaben, dass sich der Herr telefonisch vor Antritt der Reise nur bis zum Hauptbahnhof angemeldet hatte, nicht bis Altona. Aufgrund des hohen Krankenstands hätte ihm aber auch bei Anmeldung bis Altona dort seinerzeit nicht geholfen werden können. Am Hauptbahnhof gab es dann die Hilfe." Mein Rat: So genau wie möglich bei der Bahn die Wegstrecke und die Zeiten anmelden, wenn man als Behinderter besondere Bahndienste braucht, am besten mit schriftlicher Bestätigung!
Der dritte Fall
Heidi A. aus Buchholz schreibt: "Ich bekam wegen meiner Krankheit Sozialhilfe. 1994 erwarb ich einen Fiat Panda, Wert 500 Euro, Baujahr 1992. Die Sozialbehörde zog mir seitdem monatlich 69,93 Euro ab, weil ich ein Auto besitze. Ich fuhr damit zur Arbeit, verdiente mir etwas dazu. Mein Anwalt erreichte vor drei Jahren, dass mir das Geld nicht mehr abgezogen wird." Sie fragt: "Kann ich das bereits abgezogene Geld rückwirkend bekommen?" "Nein", sagt Georg Krümpelmann, Pressesprecher vom Landkreis Harburg: "Bescheide sind rechtskräftig ohne Rückwirkung."
So erreichen Sie den Leserbotschafter: Schicken Sie bitte Ihre Alltagsärger-Fälle, kurz skizziert, mit Ihrer Telefonnummer per E-Mail an: Leserbotschafter@Abendblatt.de oder an: Leserbotschafter Ralf Nehmzow, Chefredaktion Hamburger Abendblatt, Axel-Springer-Platz 1, 20350 Hamburg.