Hamburg. Senat passt städtische Abgaben zum 1. Januar an. Manche steigen kräftig, andere gar nicht. Was das durchschnittliche Haushalte kostet.

Die gestiegenen Kosten und hohen Tarifabschlüsse des vergangenen Jahres machen sich jetzt auch bei den städtischen Gebühren in Hamburg bemerkbar: Wie jedes Jahr im Dezember hat der Senat am Dienstag eine Anpassung zum 1. Januar beschlossen – und die fällt zum Teil kräftig aus.

Stichwort Reinigung öffentlicher Wege: Die Gebühr für die Abschnitte, die von der Stadtreinigung gesäubert werden, steigt nach Senatsangaben um durchschnittlich 5,6 Prozent. Für ein Einfamilienhaus mit einer Grundstücksbreite von 15 Frontmetern und wöchentlicher Reinigung bedeute das eine Erhöhung der Gebühr um monatlich um vier Cent pro Frontmeter. Die Mehrkosten lägen demnach bei 7,20 Euro pro Jahr.

Müll, Gehwege, Schmutzwasser: So steigen Gebühren in Hamburg

Stichwort Hausmüllentsorgung: Die Gebühren für die Abfallentsorgung mit sogenannten Umleer- und Einwegbehältern werde um 4,8 Prozent angehoben, so der Senat. Dies führe bei einem durchschnittlichen Hamburger Haushalt im Geschosswohnungsbau zu einer monatlichen Mehrbelastung von 0,99 Euro oder 11,88 Euro im Jahr.

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Stichwort Sielbenutzungsgebühr: Dabei geht es um die Beseitigung von Schmutzwasser, und diese Gebühr werde um rund 4,3 Prozent von 2,31 Euro auf 2,41 Euro je Kubikmeter angehoben. Daneben gibt es auch eine Gebühr für die Beseitigung von Niederschlagswasser, und diese steige um rund 3,7 Prozent von 0,80 Euro auf 0,83 Euro je Quadratmeter bebauter, überbauter oder befestigter Grundstücksfläche, von der Wasser in das städtische Sielnetz fließt. Dies führe bei einem durchschnittlichen Hamburger Haushalt zu einer Mehrbelastung von jährlich 9,69 Euro.

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Der Senat müsse städtische Gebühren regelmäßig auf Kostendeckung überprüfen, sagte Finanzsenator Andreas Dressel (SPD). „Hierbei sind für das Jahr 2025 insbesondere gestiegene Kosten durch Tarifabschlüsse und die Inflation zu berücksichtigen.“ Er hatte auch eine gute Nachricht: „Parkgebühren, Gebühren für Baugenehmigungen von Wohngebäuden im vereinfachten Verfahren und Sperrmüllgebühren konnten stabil gehalten werden, hier wird es zum 1. Januar 2025 keine Erhöhung geben.“