Im Berufungsprozess um den Tod des kleinen Franjo (4), der nach einer Operation infolge einer zu hohen Glukoseinfusion gestorben war, hat die angeklagte Ärztin erstmals die volle Schuld übernommen.
Hamburg. Im Berufungsprozess um den Tod des kleinen Franjo (4), der im August 2006 nach einer Routineoperation infolge einer versehentlich zu hohen Glukoseinfusion im Krankenhaus Wilhelmstift gestorben war, hat das Landgericht das Urteil gegen eine frühere Narkoseärztin abgemildert. Die Kleine Strafkammer 4 reduzierte die ursprünglich gegen die 50-Jährige verhängte Haftstrafe von 22 auf 18 Monate und setzte diese nun zur Bewährung aus. Zudem hob sie das von einem Amtsgericht in erster Instanz ausgesprochene fünfjährige Berufsverbot auf. Die Ärztin war im Mai vergangenen Jahres vom Amtsgericht Wandsbek in erster Instanz wegen fahrlässiger Tötung zu 22 Monaten Haft verurteilt worden, sie legte Berufung ein, darüber wurde nun verhandelt.
Die Angeklagte habe einen schweren Behandlungsfehler begangen, sagte die Vorsitzende Richterin in ihrer Urteilsbegründung, betonte aber auch: „So was liegt im Bereich des menschlichen Versagens, kann passieren.“ Was bleibe sei ein Mensch, „der durch diesen tragischen Fehler zu Tode gekommen ist.“ Strafmildernd werteten die Richter, dass die Ärztin bislang unbestraft durchs Leben ging und ohne Fehler arbeitete, nun voll geständig war. „Das war ein Augenblicksversagen, in einer Sekunde.“ Strafschärfend sei hingegen, dass die Ärztin zuvor Warnhinweise einer Krankenschwester nicht beachtet hatte. Diese hatte sich über die ungewöhnlich hohe verabreichte Menge gewundert und gesagt, dass dies nicht so praktiziert würde. Die Ärztin bestand indes auf der Medikation.
„Ich möchte sagen, dass ich die Verantwortung und Schuld trage“, sagte Petra O. am Morgen zu Beginn des Prozesses. Nach einer Vorhautoperation am 7. August 2006 hatte der Junge Fieberkrämpfe bekommen, er blieb noch zur Beobachtung im Krankenhaus. Damals gab die Ärztin ihm die fatale Glukose. Das sei wie Apfelsafttrinken hatte sie noch jener Krankenschwester gesagt, die sich über die hohe Dosierung gewundert hatte. Erstmal übernahm die Ärztin nun die volle Schuld: „Ich selber habe die Infusion angelegt und eingeleitet.“ Sie gab zu:„Aufgrund meines Behandlungsfehlers ist Franjo gestorben.“ Sie will nicht gewusst haben, dass die von ihr verabreichte hohe Infusion von 40-prozentiger Glukose (500 Milliliter) zum Tode führen kann. Erst am nächsten Morgen nach dem Vorfall sei ihr das bewusst gewesen, sie habe nichts verschleiern wollen, betonte sie. „Ich habe den schwersten Fehler meines Lebens begangen“, aber sie könne dies nicht mehr ungeschehen machen.
Im ersten Prozess vor dem Amtsgericht hatte sie die Schuld weitgehend auf andere geschoben, ausgesagt, sie habe damals vor lauter Stress nur vergessen, die Infusion rechtzeitig abzustellen, habe aber um die tödlichen Folgen gewusst. Die frühere Aussage sei nicht richtig gewesen, sagte sie nun. Sie habe sich damals geschämt zuzugeben, dass sie um die Wirkung der so hohen Infusion nicht gewusst habe. Das Gericht glaubte ihre jetzige Einlassung. Aufgrund des logischen Gedankenfehlers habe sich die Ärztin in dem tödlichen Irrtum befunden, so die Richter die im Strafmaß der Staatsanwaltschaft folgten. Auch die Verteidigung hatte auf eine Bewährungsstrafe plädiert. „Die Angeklagte hat in einem furchtbaren Moment ihres Lebens versagt“, sagte ihr Verteidiger Otmar Kury. Die Ärztin ist heute arbeitslos, selbst in psychischer Behandlung wegen einer schweren Depression. „Den Arzt, der alles weiß und der alles richtig macht, den wünschen wir uns“, sagte ihr Anwalt Kury, „aber wir wissen, dass es ihn nicht geben kann.“
Jessica W. (30), die Mutter des kleinen Franjo, die inzwischen einen weiteren Sohn bekommen hat, und die als Nebenklägerin im Prozess war – sie habe noch viele Fragen, was in der Nacht genau geschehen ist, wie Franjo starb, sagte ihr Anwalt Manfred Getzmann nach dem Prozess. Aber zumindest sei dies nun das juristische Ende des Falles. Ein Bild mit dem Konterfei des kleinen Franjo hatte Franjos Mutter im Prozess mit dabei. „Franjo“, formulierte seine Großmutter, die auch in den Gerichtssaal gekommen war, „er ist jeden Tag bei uns präsent, in unseren Herzen.“ Und einmal in der Woche, erzählte sie, gehe die Familie zum Friedhof – um Franjo zu besuchen. Die Ärztin nahm das Urteil sofort an.