Hamburg. Hamburg-Altona: Hunderte Kinderkrankenhaus-Mitarbeiter finden keinen Parkplatz. Was dem Kläger Hoffnung auf ein baldiges Urteil macht.

  • Hunderte Mitarbeiter des Kinderkrankenhauses Altona (AKK) finden wegen der Bewohnerparkzone keinen Platz mehr, um ihr Auto kostenlos abzustellen.
  • Seit Jahren liegen AKK und Verkehrsbehörde deshalb im Clinch, das AKK klagte bereits 2022.
  • In einem ähnlichen Fall, bei der Parkzone E301 „Grindelhof“, fiel schon vor wenigen Wochen ein Urteil, weshalb das AKK nun auf eine baldige Entscheidung hofft.

Das Anwohnerparken ist und bleibt ein Zankapfel. Während die Parkzonen in einigen Quartieren geräuschlos angenommen werden, gibt es an mancher Stelle große Unzufriedenheit über die Ausgestaltung des Anwohnerparkens. Erst kürzlich hatte beispielsweise eine Klägerin im Fall der Bewohnerparkzone E 301 „Grindelhof“ vor dem Oberverwaltungsgericht gewonnen. Die Stadt kassierte hingegen eine Niederlage – unter anderem weil die Parkzone 27 Meter zu groß war.

Ein Aufatmen geht durch das Altonaer Kinderkrankenhaus (AKK). Das AKK versucht bereits seit 2022 gerichtlich gegen die Bewohnerparkzone A 109 vorzugehen. Sprecherin Svenja Ebert sagt nun: „Die Bewohnerparkzone ,Grindelhof‘ ist kein Einzelfall. Für uns ist das neue Urteil wegweisend, denn unser Fall ist ganz ähnlich gelagert.“

Kinderkrankenhaus Altona: Streit um Anwohnerparken bald beendet?

Ebenso wie die Bewohnerparkzone am Grindelhof überschreitet die Zone A 109 am AKK die zulässige Maximalausdehnung von 1000 Metern in der Diagonale – nämlich um 145 Meter, wie das AKK mitteilt, beziehungsweise 129 Meter, legt man Informationen der Verkehrsbehörde zugrunde. In jedem Fall könnte dieser Zuschnitt eine Rechtswidrigkeit darstellen.

Dennis Krämer, Sprecher der Verkehrsbehörde, betont aber: Das Urteil zur Parkzone E301 „Grindelhof“ bedeute nicht, dass diese nun einfach wegfalle. Das OVG habe „nicht das Bewohnerparken an sich, sondern Zuschnitt und Beschilderung beanstandet. Die schriftliche Urteilsbegründung zum Urteil ,Grindelhof‘ liegt noch nicht vor. Sobald diese vorliegt, werden wir sie bewerten und die Bewohnerparkzone ,Grindelhof‘ sowie die Beschilderung entsprechend anpassen.“ Ähnlich könnte es im Fall des AKK verlaufen. Trotzdem sieht das Krankenhaus das neue Urteil des OVG als Lichtblick an.

Parkzone bedeutet „erhebliche Probleme“ für Hunderte Beschäftigte

Auf Zinne sind die Beschäftigten des AKK, weil sie seit Einführung der Bewohnerparkzone Anfang 2022 nicht mehr kostenfrei nahe ihrer Arbeitsstelle parken können. „Das Anwohnerparken bedeutet erhebliche Probleme für unsere mehr als 1000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, aber auch die Familien von Patientinnen und Patienten, die keinen Parkplatz mehr finden“, sagt Sprecherin Ebert.

Umfragen hätten ergeben, dass rund 400 der Mitarbeiter auf ihr Auto angewiesen sind und nicht mal eben mit dem ÖPNV oder dem Fahrrad zum AKK pendeln können. Ein großer Teil der Mitarbeiter wohne mehr als 20 Kilometer von der Arbeitsstelle entfernt. In Bewerbungsgesprächen könne die fehlende Parkmöglichkeit sogar zum Ausschlussgrund für die neuen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen werden, erzählt Ebert. Fatal für den Arbeitgeber, in einer Zeit, in der der Wettbewerb um geeignete Fachkräfte hart ist.

Bewohnerparken am AKK: Sondergenehmigungen „maximal Kompromisslösung“

Die Einrichtung einer Bushaltestelle vor dem AKK, an der Bleickenallee, sei vor Einführung der Bewohnerparkzone abgelehnt worden. Nach Wahrnehmung des AKK hat es „keine tragfähigen Alternativen für unsere Mitarbeiter und die Eltern kranker Kinder gegeben, die seitens der Behörde angeboten worden sind.“

Zwar gebe es Sonderparkgenehmigungen für die Beschäftigten, „aber das ist maximal eine Kompromisslösung“, sagt die AKK-Sprecherin. „Die Sondergenehmigungen sind lediglich nutzbar für Mitarbeiter, deren Schicht bis einschließlich 6 Uhr morgens beginnt und bis maximal 15 Uhr geht. Die Ausnahmeregelungen bieten aufgrund der Wechselschicht nur denjenigen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen einen Vorteil, die in der Frühschicht mit Dienstbeginn vor 6 Uhr arbeiten.“

Die personalstärksten Zeiten lägen allerdings immer in den Übergabephasen des Früh- und Spätdienstes – zu diesen Zeiten gilt die Ausnahmeregelung nicht mehr. „Die Spätschicht hat davon also gar nichts“, so Ebert. Auch Mitarbeiter, die aufgrund eines Notfalleinsatzes über die Zeit von 15 Uhr hinaus im AKK sind, riskieren einen Strafzettel.

Dass es überhaupt stundenweise Sondergenehmigungen gibt und nicht etwa pauschale für den ganzen Tag, obliegt allerdings nicht Hamburg. Es ist in der Straßenverkehrsordnung festgehalten und damit Sache des Bundes.

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Es habe mehrere Gespräche zwischen AKK-Geschäftsführung und Behörde darüber gegeben, ob der Zeitraum, in der die Sondergenehmigungen gelten, ausgeweitet werden kann. „Dies war seitens der Behörde nie möglich“, sagt Ebert. Des Weiteren gebe es Probleme mit der Nutzung der Anwohnerparken-App Viato. Anfang November hätten vier Mitarbeitende trotz Nutzung der App einen Strafzettel erhalten.

Fragt man Behördensprecher Krämer, ergibt sich ein anderes Bild. Ihm nach sind Anpassungen der Sondergenehmigungen auf Nachfrage möglich. Außerdem: „Es liegt dem Landesbetrieb Verkehr keine hohe Beschwerdelage am AKK vor“, teilt er mit, „ebenso wenig wie Meldungen über eine signifikante Anzahl von ,falsch‘ ausgestellten Tickets trotz App-Nutzung.“ Zudem befinde sich die App in der Erprobungsphase. Das könne „anfänglich und in Einzelfällen noch zu technischen Herausforderungen führen“.

Anwohnerparken: Verhärtete Fronten in Altona

Nach fast drei Jahren Zwist sind die Fronten ganz offenbar verhärtet. Umso sehnsüchtiger erwartet das AKK ein Urteil in dem Fall. „In den kommenden Wochen“ werde es eines geben, hofft Ebert, nun nachdem die Entscheidung zur Parkzone E301 „Grindelhof“ schon gefallen ist. Nachdem das Verwaltungsgericht der Klage des AKK erst im Juli 2024 stattgegeben hat, liegt der Fall jetzt beim OVG.

Inwiefern ein Urteil das AKK von der ungeliebten Parkregelung entbindet, ist aber fraglich. Denn im Fall „Grindelhof“ plant die Behörde bislang keineswegs, das Bewohnerparken in dem Bereich abzuschaffen. Stattdessen verdeutliche das Urteil nur die Notwendigkeit, den bestehenden Rechtsrahmen zu flexibilisieren, sagt Krämer. So soll eine höhere maximale Ausdehnung von 1500 Metern „zügig in die allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung aufgenommen werden“, sagt er. Sie soll bis März 2025 dem Bundesrat vorgelegt werden.