Hamburg. Richter sind gar keine Beamten – und erhalten dennoch Pension. Zwischen 8000 und knapp 2000 Euro: Die monatlichen Bezüge variieren stark.
In Hamburg arbeiten 620 Richterinnen und Richter und nach Angaben der Justizbehörde 210 Staatsanwältinnen und Staatsanwälte. Sie alle unterliegen der Beamtenbesoldung, werden also aus Steuergeldern bezahlt und erhalten im Ruhestand keine Rente, sondern eine Pension.
Wie hoch diese ist, lässt sich für jeden und jede nachschlagen oder nachrechnen. Denn die Besoldungstabellen für Hamburgs Beamte sind öffentlich. Das Abendblatt hat sie sich genauer angeschaut.
Besoldung und Pension: Das verdienen Hamburgs Richter und Staatsanwälte im Ruhestand
„In der Justiz kann man von einer nahezu flächendeckenden Verbeamtung sprechen. Die Beamtenquote ist dort sehr hoch“, sagt der Bundesvorstand des DBB Beamtenbund und Tarifunion, Ulrich Silberbach. Grundlage für die Berechnung der Juristen-Pensionen ist wie bei allen Beamten die Höhe des letzten Verdienstes im Arbeitsleben.
Weil Beamte aufgrund ihrer Dienstjahre in der Entgelttabelle nach oben rutschen, lässt sich vereinfacht sagen: Genau wie bei den meisten Angestellten wachsen die Altersbezüge mit den Dienstjahren. „Um auf die volle Pension zu kommen, müsste man 40 Dienstjahre arbeiten“, sagt Sebastian Koltze, Oberstaatsanwalt und Co-Vorsitzender im Hamburgischen Richterverein. „Das ist im juristischen Bereich aufgrund des oftmals späten Diensteintritts und des langen Studiums aber häufig nicht der Fall.“
Beamte werden keine Rentner, sondern Pensionäre
Im Gegensatz zu Angestellten im öffentlichen Dienst erhalten Beamte im Ruhestand keine Rente, sondern eine Pension. Für sie ist der sogenannte Dienstherr ein Leben lang verantwortlich. Das ergibt sich aus dem Beamtenversorgungsgesetz. Auch nach dem Dienstverhältnis gilt daher eine Alimentationspflicht, nach der das Wohl der Pensionäre sichergestellt werden muss.
Grundlage für die Höhe von Pensionen ist der letzte Verdienst im Arbeitsleben. Jährlich steigt der prozentuale Anteil, den die Beamten davon als Pension erhalten, um 1,79 Prozent. Maximal beträgt die Pension 72 Prozent des letzten regulären Verdienstes, mindestens aber 35 Prozent.
Beamte erreichen die allgemeine Altersgrenze für den Ruhestand mit dem 67. Lebensjahr. Wer 1963 oder früher geboren wurde, kann einige Monate früher pensioniert werden. Während der Berufstätigkeit müssen Beamte im Gegensatz zu Angestellten nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Das Geld, das pensionierte Beamte erhalten, finanziert sich aus laufenden Steuereinnahmen.
Beamte bekommen je Dienstjahr 1,79 Prozentpunkte zugestanden. Summiert ergeben sie den Anteil am letzten Monatsverdienst vor dem Ruhestand, den die Beamten dann als Pension erhalten. Hier gibt es allerdings eine Deckelung: Maximal kann die Pension rund 72 Prozent des letzten Verdienstes betragen. Die sogenannte Mindestversorgung liegt bei 35 Prozent.
Grundlage ist der letzte Verdienst: Pensionen in der Justiz variieren stark
„Am Ende ihres Erwerbslebens sind die meisten Richter und Staatsanwälte in der höchsten Erfahrungsstufe der Besoldungsgruppen R1 oder R2 eingeordnet“, erklärt Koltze. „Höhere Posten in den Besoldungsgruppen R3 oder R4 gibt es kaum.“
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Demnach verdient ein Richter oder Staatsanwalt vor dem Ruhestand meist 7350 oder 7990 Euro monatlich (alles Grundgehalt ab November 2024, brutto ohne eventuelle Zulagen). Für die Pension bedeutet das: Sie liegt nach 40 Dienstjahren bei ungefähr 5250 beziehungsweise 5590 Euro. Abschläge gibt es für einen Pensionseintritt vor dem 67. Lebensjahr oder Dienstjahre mit Teilzeit.
Die Mindestversorgung für einen Richter oder Staatsanwalt im Ruhestand dürfte hingegen nur um die 1890 Euro liegen (nach R1, zweite Erfahrungsstufe).
Hohe Bezüge im Ruhestand für Richter in Spitzenpositionen
Einige wenige Richter in Hamburg, die absolute Spitzenpositionen bekleiden, sind in höheren Besoldungsgruppen eingeordnet. Die Präsidenten von Verwaltungs-, Arbeits- und Sozialgericht etwa in die Kategorie R4.
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In die in Hamburg höchste Besoldungsgruppe R8 fällt ausschließlich der Präsident des Hanseatischen Oberlandesgerichts, Marc Tully. Er erhält monatliche Bezüge im niedrigen fünfstelligen Bereich – und entsprechend hoch ist seine zu erwartende Pension. Sollte er ausreichend Dienstjahre sammeln, läge sie bei knapp 8000 Euro.
Richterverein Hamburg: Richter sind eigentlich gar keine Beamten
Sämtliche der genannten Pensionshöhen sind mit Vorsicht zu genießen, weil brutto. Denn auch wenn sich das Gerücht hart halte, dass Beamte keine Steuern zahlen müssen: „Das stimmt natürlich nicht – sie sind ebenso wie Angestellte voll einkommenssteuerpflichtig“, betont Silberbach vom Beamtenbund.
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Dass Richter eine Beamtenbesoldung erhalten, ist übrigens nicht selbstverständlich, denn eigentlich sind sie gar keine Beamten. Koltze aus dem Hamburgischen Richterverein erklärt: „Richter sind aufgrund der verfassungsrechtlich verbürgten richterlichen Unabhängigkeit keine Beamte. Sie werden aber bezüglich der Besoldung wie Beamte behandelt.“
Pensionen und Renten – wie Äpfel und Birnen
Im Durchschnitt sind Pensionen höher als Renten. Trotzdem ist der Vergleich von Pensionen und Renten sogar laut dem Bundesinnenministerium „ein Vergleich von ,Äpfel und Birnen‘“. Denn die Empfänger haben stark unterschiedliche Ausgangslagen.
Beamte erhalten einerseits keine Zusatzversorgung und müssen sich zudem privat krankenversichern, was insbesondere im Alter richtig happig werden kann. Auf der anderen Seite müssen sie keine Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, Kranken- und Pflegeversicherung sowie zur Arbeitslosenversicherung leisten.
Laut dem DBB gleichen sich die beiden Modelle immer stärker an. „Rente und Pension unterliegen gleichermaßen der Einkommenssteuer, und auch die Altersgrenze für Pensionäre wird entsprechend der Rentenreform schrittweise auf 67 Jahre angehoben“, erklärt Silberbach.