Angestellt oder Beamter: Das Abendblatt hat nachgerechnet – bei Besoldung, Gehalt, Pension und Rente. Die Unterschiede sind erheblich.

  • Die Unterschiede zwischen Angestellten und Beamten sind erheblich
  • Das verdienen Lehrerinnen und Lehrer in Hamburg wirklich
  • Und so kommt es zu der ungleichen Bezahlung

Hart wie lange nicht wurde im Herbst um den neuen Tarifvertrag für die Beschäftigten der Bundesländer gerungen. Erst nach diversen Streiks einigte man sich auf eine steuer- und abgabenfreie „Inflationsausgleichsprämie“ von insgesamt 3000 Euro, deren Auszahlung in mehreren Schritten schon bald starten soll. Zudem steigen die Entgelte zum November 2024 pauschal um 200 Euro im Monat und zum Februar 2025 dann um weitere 5,5 Prozent.

Direkt im Anschluss verkündete der Hamburger Senat, dass der Abschluss, der offiziell nur für die 41.000 Tarifbeschäftigten und 4800 Auszubildenden gilt, auch auf die 42.000 Beamten der Stadt übertragen werde. So hatte es schon 2011 der damalige Bürgermeister Olaf Scholz (SPD) versprochen, und so wird es seitdem auch eingehalten.

Schule Hamburg: Angestellte und verbeamtete Lehrer? Unterschiede sind erheblich

Doch bedeutet das auch, dass beide Gruppen gleich bezahlt werden? Mitnichten. Die Unterschiede sind erheblich und lassen sich kurz so zusammenfassen: Angestellte haben in der Regel zwar mehr Brutto auf dem Gehaltszettel, Beamte dafür aber mehr Netto im Portemonnaie – und eine bessere Altersversorgung.

Das Abendblatt hat versucht, das anhand der größten Gruppe im öffentlichen Dienst der Stadt zu veranschaulichen: den Lehrerinnen und Lehrern. Nach Angaben der Schulbehörde waren mit Stand November 21.875 Lehrkräfte in Hamburg tätig, darunter 17.245 Beamte und 4630 Angestellte. Da viele von ihnen in Teilzeit arbeiten, waren das umgerechnet in Vollzeitkräfte 14.288 Beamten-Lehrerstellen und 2907 Angestellten-Lehrerstellen.

Lehrer-Gewerkschaft kritisiert „deutlich geringeres Nettogehalt“ für Angestellte

Ein rein monetärer Vergleich der beiden Gruppen sei schwierig, da sie völlig unterschiedlichen Regeln unterlägen, heißt es unisono aus der Schulbehörde als auch aus der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), die die Interessen der Lehrkräfte vertritt. Dennoch kommen beide zu einer konträren Bewertung: Während die Behörde als Arbeitgeberin den Vorwurf der Ungerechtigkeit zurückweist, sieht die Gewerkschaft ihn als berechtigt an.

„Dass Tarifbeschäftigte mit ihrem Status und der Zahlung der Sozialversicherungsabgaben ein deutlich geringeres Nettogehalt und eine schlechtere Altersversorgung erhalten, wird von vielen Kolleginnen und Kollegen immer wieder als ungerecht empfunden“, sagte der stellvertretende GEW-Vorsitzende Bodo Haß dem Abendblatt und betonte: „Beide Statusgruppen leisten die gleiche Arbeit.“

Schule Hamburg: Besoldungs- und Entgelttabellen sind nicht vergleichbar, so die Behörde

So kommt es zu den Unterschieden: Während für angestellte Lehrer der jetzt abgeschlossene Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder gilt, wird die Besoldung der Beamten im Hamburgischen Besoldungsgesetz geregelt. Denn Beamte stehen in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis zum Staat: Ihnen werde „ein Amt verliehen, für das sie alimentiert werden“, so die GEW. Angestellte seien dagegen abhängig Beschäftigte, die für ihre Arbeitskraft ein Entgelt erhalten.

Auch angestellte Lehrkräfte haben sich in Hamburg an den Streiks im öffentlichen Dienst beteiligt. Ihre verbeamteten Kolleginnen und Kollegen dürfen dagegen nicht streiken.
Auch angestellte Lehrkräfte haben sich in Hamburg an den Streiks im öffentlichen Dienst beteiligt. Ihre verbeamteten Kolleginnen und Kollegen dürfen dagegen nicht streiken. © dpa | Christian Charisius

Schon die Besoldungs- und Entgelttabellen seien nicht miteinander vergleichbar, betont die Schulbehörde. Die Anzahl an Stufen (sechs zu acht) unterscheide sich ebenso wie die Stufenlaufzeiten. Tarifbeschäftigte könnten „sehr viel schneller“ aufsteigen als Beamte und „somit schneller ein höheres Entgelt erzielen“.

So würden angestellte Lehrkräfte bereits nach drei Berufsjahren die Entgeltstufe 3 mit einem Grundgehalt von 4748,54 Euro erreichen, wohingegen die verbeamtete Lehrkraft nach drei Jahren zunächst in die Besoldungsstufe 2 aufsteige und ein Grundgehalt von 4641,59 Euro erhalte und selbst inklusive allgemeiner Stellenzulage (98,73 Euro) unterm Strich brutto etwas weniger erhalte. Zudem könnten Tarifbeschäftigte mit bis zu 6037,38 Euro (Entgeltgruppe 13, Stufe 6) ein höheres Entgelt erzielen als ihre verbeamteten Kollegen in der Endstufe 8 mit 5596,71 Euro.

Einkommen bei Lehrern: Bis zu 1000 Euro weniger netto – so groß sind die Unterschiede

Das ist jedoch eine reine Bruttobetrachtung. Letztlich räumt auch die Behörde ein, dass Beamte davon profitieren, dass sie zwar Steuern, aber keine Sozialabgaben wie Renten- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge zu entrichten haben und ihnen daher netto mehr übrig bleibt. Das zeigt ein Vergleich der beiden Eingangsstufen für Lehrkräfte A13 (Beamte) und E13 (Angestellte).

Laut dem von der GEW empfohlenen Tarifrechner für den öffentlichen Dienst erhält die verbeamtete Lehrkraft inklusive der üblichen allgemeinen Stellenzulage (98,73 Euro) exakt 4580,47 Euro brutto, wovon netto 4017,14 Euro übrig bleiben, während die angestellte Lehrkraft auf 4188,38 brutto kommt, wovon ihr netto nur 2920,28 Euro bleiben – also gut 1000 Euro weniger. In beiden Fällen wurde die Lohnsteuergruppe drei gewählt und Kirchensteuer oder etwaige Familienzuschläge außer Acht gelassen.

Je höher die Eingruppierung, desto geringer die Differenz beim Nettogehalt

Nimmt man das Beispiel der Schulbehörde, also einen Beamten mit A13, Stufe 2, kommt dieser auf 4740,32 Euro brutto und 4132,66 Euro netto. Der vergleichbare Angestellte (E13, Stufe 3) hat zwar brutto mit 4748,54 minimal mehr auf dem Lohnzettel, bekommt aber nur 3233,17 aufs Konto überwiesen – immer noch gut 900 Euro Unterschied.

Am oberen Ende fallen die Unterschiede nur etwas geringer aus: Angestellte in E13, Stufe 6, kommen zwar auf ein Bruttogehalt von 6037,38 Euro, aber nur 4027,37 Euro ausbezahlt. Die verbeamtete Lehrkraft mit A13, Stufe 8, darf von ihrem Monatsbrutto in Höhe von 5695,44 Euro dagegen 4810,28 Euro behalten – also immer noch fast 800 Euro mehr.

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Doch damit ist die Rechnung noch nicht vollständig. Denn Beamte müssen von ihrem Nettoeinkommen einen Teil ihrer Kranken- und Pflegeversicherung selbst finanzieren, da die staatliche Beihilfe nur 50 bis 80 Prozent der Kosten für sie und ihre Angehörigen abdeckt. Die Höhe der Beiträge zu einer ergänzenden gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung (in Hamburg ist beides möglich) hängt von vielen individuellen Faktoren ab. Doch selbst wenn so der Unterschied zum Nettogehalt der Tarifbeschäftigten etwas geschmälert wird, werde dieses „immer niedriger sein als die Nettobesoldung des Vergleichsbeamten“, so die GEW.

Beamtenpensionen sind deutlich höher als die gesetzliche Rente

Nicht zuletzt muss auch die höchst unterschiedliche Altersversorgung mit einbezogen werden. Die Beamtenpension berechnet sich nach der Höhe der zuletzt erhaltenen „ruhegehaltfähigen Dienstbezüge“ (Zulagen sind dabei ausgenommen) und beträgt 1,79375 Prozent pro Dienstjahr, nach 40 Jahren wird der Höchstsatz von 71,75 Prozent erreicht. Wer also zuletzt 5596,71 brutto verdient hat, darf sich auf über mehr als 4000 Euro Pension im Monat freuen.

Hinzu kommt: Schon nach fünf Dienstjahren haben Beamte Anspruch auf eine „Mindestversorgung“ in Höhe von 35 Prozent ihrer letzten Dienstbezüge oder, falls das höher sein sollte, 65 Prozent der Endstufe der Besoldungsgruppe A4. Das entspricht einer Bruttorente von 1825 Euro monatlich – mindestens wohlgemerkt.

Durchschnittliche Altersrente lag 2022 in Hamburg bei 1609 Euro

Davon können Angestellte nur träumen. Die Berechnung ihrer Rentenansprüche ist wesentlich komplizierter und von dem Durchschnittsverdienst während des gesamten Arbeitslebens abhängig. Wer 2023 in den Ruhestand ging, konnte mit maximal 48,15 Prozent seiner durchschnittlichen Nettobezüge rechnen. In Hamburg lag die durchschnittliche Altersrente Ende 2022 laut dem „Rentenatlas“ der Bundesregierung bei 1609 Euro monatlich.

Selbst wenn man berücksichtigt, dass angestellte Lehrkräfte als Besserverdiener nach 40 Dienstjahren auf 2500 bis 3000 Euro Rente im Monat kommen dürften, wird die vergleichbare Beamtenpension „immer höher sein“, kritisiert die GEW. Doch auch hier gilt es Besonderheiten zu beachten: So verweist die Schulbehörde darauf, dass Hamburg „im Gegensatz zu allen anderen Bundesländern“ auch Tarifbeschäftigten eine Zusatzversorgung gewähre, die als zusätzliche Rente ausgezahlt werde.

Nur Hamburg zahlt auch Tarifbeschäftigten im Alter eine Zusatzversorgung

Eine Lehrkraft aus Entgeltgruppe 13 könne so nach 40 Dienstjahren eine monatliche Zusatzrente von rund 600 Euro brutto erhalten. Dafür zahlt sie während der aktiven Zeit monatlich 1,65 Prozent ihres Bruttolohns in die Zusatzversorgung ein – was in den obigen Rechenbeispielen schon enthalten war. „Den Vorwurf einer schlechten Altersvorsorge kann die Behörde daher nicht nachvollziehen“, teilte Sprecher Peter Albrecht mit.

Aus Sicht der GEW werden die angestellten Lehrkräfte hingegen systematisch benachteiligt – vor allem jene „Erfüller“, die die gleiche Qualifikation wie ihre verbeamteten Kollegen haben und nur irgendeine Laufbahnvoraussetzung nicht vorweisen können, etwa weil sie schon älter als 46 Jahre sind und daher nicht mehr verbeamtet werden dürfen. „Die unterschiedliche Nettobezahlung ist für sie daher nur schwer zu akzeptieren und begründet ein ,Zwei-Klassen-System‘ an Schulen“, so GEW-Vize Bodo Haß.

Angestellte und Beamte: Finanzsenator will nicht „Äpfel mit Birnen“ vergleichen

Dabei seien Beamte für den Arbeitgeber sogar günstiger: „Er spart die Sozialabgaben – und die Pensionen im Alter werden in der Regel von einer anderen Regierung finanziert“, so Haß. Das wiederum weist die Finanzbehörde zurück. Denn Hamburg bilde in seinem kaufmännisch geführten Haushalt auch Rückstellungen für Pensionen ab, die künftig zu zahlen seien. Diese betragen aktuell gut 37 Milliarden Euro – für alle Berufsgruppen.

„Wir haben zum Beispiel auch in den vergangenen Tarifverhandlungen die Pensionsrückstellungen immer mitgedacht“, sagte Finanzsenator Andreas Dressel (SPD) dem Abendblatt. Die Frage, ob ein Angestellter oder ein Beamter die Stadt mehr koste, hänge von vielen individuellen Faktoren ab, betonte er: „Wir sollten hierbei ohnehin nicht Äpfel mit Birnen vergleichen. Beamtinnen und Beamte haben im Grundgesetz verankerte Rechte, aber auch Pflichten, die sich von denen der Tarifbeschäftigten deutlich unterscheiden.“