Hamburg. Die Trennung von dem Top-Mediziner ist für die Uniklinik offenbar schwieriger als gedacht. Für UKE und Chefarzt steht viel auf dem Spiel.

So schnell scheint die Trennung zwischen dem Hamburger Universitätsklinikum Eppendorf (UKE) und dem umstrittenen Chefarzt einer bedeutenden Klinik nicht zu laufen. Offenbar gibt es arbeitsrechtliche Dinge zu klären, bei denen es um mehr als eine Vertragsauflösung oder Abfindung geht. So ist der vorläufig von seinen „operativen“ Aufgaben im UKE entbundene Chefarzt mit einem Antrag beim Hamburger Arbeitsgericht gescheitert, seine Beschäftigung wieder aufzunehmen.

Das Gericht bestätigte dem Abendblatt, eine einstweilige Verfügung des Mediziners, dessen Name nicht genannt wird, sei am 20. August zurückgewiesen worden. Dagegen kann der Chefarzt noch vor dem Landesarbeitsgericht eine Berufung einlegen. Die „Bild“-Zeitung hatte zuerst über den Antrag berichtet. Das UKE, obwohl offensichtlich in diesem Teil der Trennung juristischer Gewinner, wollte den Vorgang weder bestätigen noch dementieren, wie eine Sprecherin auf Abendblatt-Anfrage erklärte. Es sei ein laufendes Verfahren.

UKE-Chefarzt mit einstweiliger Verfügung gescheitert – vorerst

Wohin es läuft, ist derzeit unwägbar. Der Fall hat dem UKE einen Imageschaden zugefügt und dem betroffenen Chefarzt auch. In den Trennungsmodalitäten müssen beide Seiten das Gesicht wahren. Das UKE hatte erklärt, es seien keine Patienten zu Schaden gekommen. Es hatte intern Kritik an den Operationsmethoden des Experten gegeben. Ein Fehlverhalten oder gar Behandlungsfehler konnten auch in einer externen Untersuchung von Fachleuten nicht nachgewiesen werden. Im Raum stehen jedoch Vorwürfe eines „unangemessenen Verhaltens“ gegenüber Mitarbeiterinnen. Personalräte und Gleichstellungsbeauftragte des UKE waren eingebunden. Der betreffende Chefarzt hat mehrere Gesprächsangebote des Abendblatts abgeblockt.

Hamburg: UKE mit Imageschaden nach Chefarzt-Affäre

Ob und wie er juristisch weiter vorgehen wird, ist unklar. In vergleichbaren Fällen haben sich die Parteien auf eine Vertragsauflösung und möglicherweise eine Abfindung geeinigt. Wenn es nicht öffentlich vor dem Arbeitsgericht verhandelt wurde, blieben die Details zumeist geheim. Auch Ärzte, die die betreffende UKE-Klinik verlassen haben, sind bundesweit gefragte Spezialisten.

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Inwieweit die vorläufige Niederlage des Chefarztes vor dem Arbeitsgericht die Trennungsgespräche beeinflussen, wissen nur die Verhandler. Für gewöhnlich geht es in Trennungen von Krankenhaus und leitendem Arzt um den Zeitpunkt der Vertragsauflösung, das Zeugnis und die Abfindung. Hier ist praktisch alles verhandelbar. Experten wissen, dass bei einem Chefarzt dieser Kategorie ein Jahresgehalt plus Boni in Höhe von mehreren Hunderttausend Euro üblich ist.