Hamburg. FDP-Abgeordnete Treuenfels-Frowein verlangt Auskunft. Gesetzesreform bringt Zweite Bürgermeisterin Fegebank in Zwickmühle.
Nach den Abendblatt-Berichten über Unregelmäßigkeiten im Hamburger Rettungsdienst und „Irrfahrten“ mit lebensgefährlich erkrankten oder verletzten Patienten ist der Senat zu einer Stellungnahme aufgefordert worden.
Die FDP-Abgeordnete Anna von Treuenfels-Frowein will in einer Kleinen Anfrage Auskunft darüber, wohin diese Patienten gebracht wurden und welche eigentlich die nächstliegenden Krankenhäuser waren. Ebenso soll geklärt werden, ob eine Abmeldung dokumentiert ist und was als Grund dafür angegeben wurde.
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Die FDP-Abgeordnete fragt zudem nach weiteren Fällen, dem Fachbeirat in der Innenbehörde und generell der Kommunikation zwischen Andy Grotes (SPD) Haus und dem Rettungsdienst.
Wer genau im diesem Fachbeirat sitzt, ist aufgrund fehlender öffentlicher Tagesordnungen oder Protokolle nebulös. Unbestritten ist: Der Arzt Prof. Thoralf Kerner ist dort Mitglied.
Auf eine Abendblatt-Anfrage erklärte die Behörde, der Fachbeirat sei nicht auf die Feuerwehr beschränkt, sondern im „ministeriellen Bereich“ angesiedelt. In ihm säßen ein Vorsitzender und „maximal“ 15 Mitglieder.
Rettungsdienst Hamburg: Nicht immer in die nächstgelegenen Krankenhäuser gefahren?
Unter ihnen seien „bis zu fünf“ Vertreter der Leitenden Notarztgruppe plus bis zu zehn Feuerwehrleute und Beamte der „Abteilung A4“ sowie „Gäste“. Hier fordert Treuenfels-Frowein nun Klarheit.
Aus dem Kreis der Feuerwehr und der Notärzte wurden die Informationen über mehrere Vorfälle an das Abendblatt herangetragen. Zum Teil war es so, dass manche Krankenhäuser nicht aufnahmebereit waren, weil etwa Betten auf der Intensivstation gesperrt waren. Und die verbleibenden Kapazitäten sollten für planbare Eingriffe (elektive Operationen) genutzt werden.
Andererseits, so wurde es dem Abendblatt aus Retterkreisen berichtet, würden vermeintlich rentable Patienten zum Teil an den nächstgelegenen Kliniken vorbeigefahren. Die Innenbehörde erklärte, es gebe keine Berichte oder Verstöße gegen das Hamburger Rettungsdienstgesetz.
Koalitionsstreit wegen Rettungsdienstgesetz: Fegebank in der Zwickmühle
Dieses Gesetz wird gerade reformiert. Der Entwurf eines neuen Textes (das Abendblatt berichtete) sorgt zwischen den beteiligten Behörden für erhebliches Konfliktpotenzial.
Nicht nur die Innenbehörde als Aufsicht über die Feuerwehr und die Sozial- und Gesundheitsbehörde sind beteiligt. Auch die Wissenschaftsbehörde hat ein Mitspracherecht. Aus dem Haus von Katharina Fegebank (Grüne) hieß es, man stimme sich noch ab. Dieselbe Aussage kam aus Grotes Behörde. Der Gesetzentwurf solle noch in diesem Jahr in die Bürgerschaft.
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Die Senatorin ist in der Zwickmühle: Gerade erst hat sie versucht, den Koalitionsstreit um die Köhlbrandbrücke zu beschwichtigen, nun droht neuer. Denn die Grünen-Fraktion lehnt den Gesetzentwurf aus dem Hause Grote ab.
Gegenwind kommt ebenso von Fegebanks wissenschaftlichem „Unterbau“: Das ihr unterstellte UKE hat den Entwurf in einer internen Stellungnahme heftig kritisiert und viele Änderungen angemahnt. Dabei geht es vor allem um einen künftigen Ärztlichen Leiter des Rettungsdienstes. Der soll in Teilzeit bei einem Krankenhaus angestellt sein. Das UKE sprach davon, dass dessen Unabhängigkeit dann dahin sei.
Was soll der Ärztliche Leiter verdienen?
Aus dem Kreis Hamburger Krankenkassen war zu hören, dass man von dem Entwurf gelesen, ihn aber noch nicht gesehen habe. Als „Kostenträger“ sollten die Kassen jedoch gehört werden. Oder reicht es, wenn im Gesetzentwurf steht, diese Änderung habe „mit Ausnahme der Neustrukturierung der Ärztlichen Leitung Rettungsdienst“ gar keine Auswirkungen auf den Haushalt?
Das Abendblatt wollte wissen, wie denn die neue Leitung im Rettungsdienst besoldet sein wird. Die Innenbehörde erklärte, zu „konkreten Regelungsinhalten“ könnten „keine abschließenden Angaben“ gemacht werden.