Hamburg. 30 unbegleitete minderjährige Migranten sollen an die Bismarckstraße ziehen. Nun wird die Eröffnung der Einrichtung verschoben.

Die Unterkunft für unbegleitete minderjährige Migranten an der Bismarckstraße in Eimsbüttel kommt später als zuletzt angekündigt: Das geht aus der Senatsantwort auf eine Kleine Schriftliche Anfrage der Linken-Bürgerschaftsfraktion hervor

Der Senat will eine Clearingstelle Erstversorgung für unbegleitete Minderjährige in der Bismarckstraße 77–79 einrichten. Viele Eimsbütteler wollen sich in der Unterkunft engagieren, andere sehen die Unterkunft neben der Grundschule an der Isebek aber auch kritisch. Da der Kinder- und Jugendnotdienst an der Feuerbergstraße überbelastet ist, werden dringend weitere Unterkünfte zur Entlastung und zur besseren Versorgung junger Geflüchteter benötigt.

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Doch inzwischen geht der Hamburger Senat davon aus, dass eine Eröffnung der Unterkunft an der Bismarckstraße erst im Herbst 2025 erfolgen wird. Ursprünglich sollten die jungen Menschen bereits im Herbst 2024 dort einziehen. Aber noch laufen die Umbaumaßnahmen. Für diese zuständig ist der Vermieter der Erdgeschossfläche, die nun zur Flüchtlingsunterkunft wird.

Doch wie die rechtliche Lage unter den verschiedenen Eigentümern des Wohnkomplexes an der Bismarckstraße ist, sei gar nicht klar, kritisiert unterdessen Carola Ensslen, fluchtpolitische Sprecherin der Linken-Fraktion: „Zwar gibt es inzwischen einen Mietvertrag, doch zur entscheidenden Frage, ob die Eigentümergemeinschaft bauliche Maßnahmen verhindern kann, schweigt der Senat.“

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Hintergrund: In dem Gebäudekomplex an der Bismarckstraße gibt es 33 Wohnungen, größtenteils Eigentumswohnungen. Aus den Plänen, dort eine Clearingstelle einzurichten, hatten die unmittelbaren Nachbarn im Haus erst durch das Abendblatt erfahren.

Carola Ensslen.
Carola Ensslen, fluchtpolitische Sprecherin der Linksfraktion. © Karin Desmarowitz | Karin Desmarowitz

„Interessant ist, dass der Senat den Umbau dem Vermieter überlässt. Dieser muss sich also um die Zustimmung der anderen Eigentümer zu baulichen Maßnahmen an gemeinschaftlichen Flächen kümmern“, so Ensslen. „Wenn er nun mit dem Umbau in seinem Eigentum startet, dann werden einerseits Fakten geschaffen, andererseits könnte die Eigentümergemeinschaft womöglich noch ihr Veto einlegen. Der Senat schickt andere vor, schleicht sich aus der Verantwortung, statt selbst Überzeugungsarbeit zu leisten, und kaschiert das nach außen. Ich erwarte vom Senat entschieden mehr Transparenz bei diesem wichtigen Projekt.“