Hamburg. Wirt kauft für viel Geld transparente Kuppeln, damit Gäste auch im Winter draußen sitzen können. Doch der Bezirk hat etwas dagegen.
Erberk Pak vom Restaurant La Vita Due am Stellinger Weg in Eimsbüttel kann es nicht glauben: Vor wenigen Wochen erst hatte er die vier transparenten Kuppeln – auch „Iglus“ oder „Ufos“ genannt – aufgebaut. In diesen können seine Gäste trotz der kalten Jahreszeit draußen sitzen. Aber jetzt muss er die Iglus wieder abbauen.
Rund 14.000 Euro hat er für die Aufbauten bezahlt, die es in der Art auch bei „60 seconds to napoli“ in der Hamburger Innenstadt und in dem Lokal Spanische Treppe an der Alster gibt. „Neulich stand die Polizei vor der Tür und wollte eine Genehmigung sehen“, berichtet Pak. Der Gastronom fühlte sich auf der sicheren Seite und zeigte seine Genehmigung für die Außengastronomie vor, über die er verfügt. Doch diese reicht nicht. „Man sagte mir, dass ich für feste Aufbauten eine gesonderte Genehmigung brauchen würde. Aber grundsätzlich seien sie ohnehin untersagt.“
Restaurant in Hamburg muss Iglus abbauen – Eimsbütteler Gastronom ist sauer
Pak kann das nicht verstehen. „In anderen Vierteln in Hamburg dürfen sie stehen und hier nicht?“ Er verweist darauf, dass es sich um speziell für die Gastronomie gefertigte und genormte Produkte handle, die allen Standards entsprechen. „Die sind zum Beispiel brandschutzgesichert. Und man kann die Türen abschließen und so Vandalismus verhindern“, sagt Pak.
Dass er die Iglus aus Plexiglas wieder abbauen muss, dürfte auch seine Gäste enttäuschen. „Fast jede zweite Buchung ging auf die Außenplätze“, sagt Pak. Im Laufe der Woche wird er die Aufbauten nun wieder abbauen. Doch der Groll bleibt: „Ich zahle ja schon eine Gebühr für die Außengastronomie. Und durch die Glaskästen hat sich die Fläche nicht vergrößert. Ich verstehe nicht, warum jeder Gemüsehändler ein Zeltdach haben darf und ich kein genormtes Produkt, das anderswo in Hamburg auch stehen darf.“
Stellinger Weg: Bezirk erklärt Hintergründe für „Glaskasten“-Verbot
Beim zuständigen Bezirksamt Eimsbüttel nachgefragt, heißt es: „Die sogenannten ‚Glaskästen‘ oder ‚Ufos‘ sind auf öffentlichen Wegen grundsätzlich nicht genehmigungsfähig“, sagt Sprecher Kay Becker. Nur während der Corona-Jahre von 2020 bis 2022 habe es großzügige Sonderregelungen gegeben. „Seit 2023 genehmigen wir wieder ‚nur‘ Tische, Stühle und Sonnenschirme für die Außengastronomie – und das in der Regel in der Saison zwischen Anfang April und Ende Oktober und auch nicht mehr auf Parkplatzflächen.“
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Mit diesen Regeln versuche man, einen Kompromiss zwischen den Interessen der Gastronomie, der Anwohnerschaft und anderen Belangen zu finden. Becker betont: „Wir erhalten von der Gastronomie pro Jahr rund 250 Anträge auf Sondernutzung, von denen wir mehr als 90 Prozent genehmigen.“
Am Stellinger Weg aber hatte es, wie berichtet, bereits im Frühjahr Ärger um die Außengastronomie gegeben. Lärm, zu wenig Parkplätze und zu viele Aufbauten hatten damals zu einer hohen Beschwerdelage geführt. Der Bezirk Eimsbüttel hatte in der Folge die Außengastronomie an der Straße eingeschränkt.