Hamburg. Anwohner hatten erkämpft, dass die Unterkunft nur befristet genutzt werden darf. Doch jetzt gibt es überraschende Gespräche.

Die Flüchtlingsunterkunft mitten im Villenviertel an der Außenalster hat es schon mehrfach in die Schlagzeilen geschafft. Zunächst war das Wohnheim an der Sophienterrasse stark umstritten. Einzelne Nachbarn sicherten sich in einem Vertrag mit der Stadt dahingehend ab, dass die Unterbringung von Geflüchteten in der Straße mit ihren vielen repräsentativen Gründerzeithäusern zeitlich begrenzt sein soll.

2016 zogen die ersten Menschen in die Unterkunft ein. Und in der Folge herrschte zunächst Ruhe in Harvestehude. Denn das Zusammenleben mit den Geflüchteten lief harmonisch, es gab kaum Beschwerden. Den Nachbarschaftstreff im Heim nutzten auch viele Anwohner, gemeinsames Kochen oder Nachhilfe für die Kinder brachten die Menschen einander näher.

Harvestehude: Gespräche über die Flüchtlingsunterkunft an der Sophienterrasse

Nun steht das Thema befristete Nutzung wieder auf der Tagesordnung. Denn eigentlich ist vorgesehen, dass die Flüchtlingsunterkunft schon bald schließen soll. Das Aus droht im September kommenden Jahres, so sieht es der besagte Nachbarschaftsvertrag vor, den die Anwohner vor Jahren mit der Stadt geschlossen haben.

Doch derzeit finden Gespräche zu dem Wohnheim mit 190 Plätzen statt. „Die Sozialbehörde ist mit den Unterzeichnern der Nachbarschaftsvereinbarung vom September 2015 über die weitere Nutzung der Liegenschaft an der Sophienterrasse 1a im Gespräch“, bestätigte eine Sprecherin der Behörde.

Flüchtlinge: Anwohner und Behörde wollen sich nicht zur Uunterkunft äußern

Näheres dazu wurde allerdings nicht bekannt. „Die Beteiligten haben Diskretion vereinbart“, hieß es von der Behörde. Und auch von der Flüchtlingshilfe Harvestehude e.V., die sich für den Verbleib der Unterkunft einsetzt, wurden mit Hinweis auf dieses Stillschweigen keine Details zu den Plänen genannt.

Gabor Gottlieb, Fraktionsvorsitzender der SPD in Eimsbüttel, wünscht sich eine Zukunft für das Heim: „Es wäre zu begrüßen, wenn die Unterkunft bestehen bleiben und eine Einigung erzielt werden könnte. Aus unserer Sicht hat der Betrieb in den vergangenen Jahren gut funktioniert.“

Flüchtlinge in Hamburg: „Unterbringung ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe“

Die Unterbringung und Integration von geflüchteten Menschen sei eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, betonte Gottlieb, „und wir sehen auch die innerstädtischen Bereiche in der Pflicht, ihren Beitrag zu leisten. Die Fortführung der Unterkunft an der Sophienterrasse wäre ein wichtiges Signal für ein solidarisches und soziales Hamburg.“

Gerade in der aktuellen Unterbringungssituation, die sich auch in der Hansestadt zuspitze, sei es wichtig, die Unterkunft weiter zu nutzen.

Protest gegen Unterkünfte gibt es in ganz Hamburg

Die Vereinbarung zum Aus für die Einrichtung im ehemaligen Kreiswehrersatzamt an der Sophienterrasse wurde 2015 getroffen, in einer Zeit, als der Flüchtlingsstrom stark angewachsen war. Zwischenzeitlich war der Bedarf an Wohnraum für Geflüchtete etwas zurückgegangen, nun aber, acht Jahre später, sehen sich Deutschland und Städte wie Hamburg erneut einer Krise in Sachen Migration gegenüber.

Im ersten Halbjahr wurden bereits 24 Standorte mit einer Kapazität von 5704 Plätzen neu in der Hansestadt in Betrieb genommen. Weitere Möglichkeiten zur Unterbringung sind in einem flächenmäßig begrenzten Stadtstaat aber nur schwer zu realisieren, hieß es kürzlich von der zuständigen Behörde. Zugleich gibt es immer wieder Proteste gegen neue Objekte, etwa in Bahrenfeld und Duvenstedt oder gegen die Großunterkunft in der City Nord.

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Bei der Sophienterrasse war die Stimmung vor der Eröffnung der Unterkunft teilweise so negativ, dass die Vereinbarung von Nachbarn mit der Sozialbehörde nicht nur vorsah, dass Geflüchtete hier nach dem Jahr 2024 außen vor bleiben.

Vielmehr hatte sich die Stadt Hamburg in dem Vertrag als Grundstückseigentümerin verpflichtet, „nach Beendigung der Nutzung das Grundstück nicht mehr zu Zwecken der öffentlichen Unterbringung aller Art oder zu Einrichtungen für sonstige soziale und/oder gesundheitliche Zwecke zu nutzen oder nutzen zu lassen“. Damit wären, wenn der Vertrag wie damals vereinbart umgesetzt würde, auch Nutzungen etwa für eine Kita ausgeschlossen.