Hamburg. Hamburg, Schleswig-Holstein und Niedersachsen heben viele Maßnahmen auf, andere gelten weiter. Der große Überblick.

Nach den ersten Corona-Lockerungen im Bereich Sport, Parks und Museen wird in Hamburg auch die Gastronomie und Hotellerie wieder öffnen. Bereits am 13. Mai wird der Betrieb in Restaurants und Hotels wieder anlaufen – überraschend schon fünf Tage früher als in Schleswig-Holstein, wo ab dem 18. Mai Restaurants und Hotels wieder öffnen dürfen.

Niedersachsen hatte den Gastronomen einen eingeschränkten Betrieb bereits seit dem 11. Mai erlaubt – Hotels werden voraussichtlich erst ab dem 25. Mai wieder für Touristen öffnen dürfen.

Angesichts nur moderat steigender Zahlen bei den Corona-Neuinfektionen lockern die Landesregierungen von Hamburg, Schleswig-Holstein und Niedersachsen viele der Beschränkungen. Bei allen Lockerungen gelten ansonsten aber weiter strikte Abstands- und Hygienevorgaben. Was wieder erlaubt ist und welche Einschränkungen weiter gelten – hier in der Übersicht.

Corona-Lockerungen in Hamburg

  • Kontaktverbote: Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist in Hamburg ist künftig für Angehörige zweier Haushalte möglich – bis zu einer maximalen Gruppengröße von zehn Personen. Innensenator Andy Grote (SPD) warnte noch einmal davor, die Abstandsregeln zu missachten. An vielen Orten in der Stadt käme es gerade bei gutem Wetter zu Großgruppenbildungen. Auch mit Blick auf die bevorstehenden Feiertage sagte der Senator, man betrachte die Situation bereits jetzt mit Sorge und behalte sich vor, einzelne Regeln wieder zu verschärfen.
  • Gastronomie: Ursprünglich war geplant, die Gastronomie ab dem 18. Mai wieder hochzufahren. Doch nun werden Hamburgs Lokale bereits ab dem 13. Mai Gäste bewirten dürfen. Zwischen den Tischen muss ein Abstand von 1,50 Meter eingehalten werden – auch an den Tischen gelten die Regeln der Kontaktbeschränkung: Gäste aus maximal zwei Haushalten dürfen zusammen essen gehen, sie müssen ihre Kontaktdaten hinterlassen. Kellner müssen eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Auch Kneipen dürfen laut Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks (SPD) wieder öffnen, für sie gelten die gleichen Regeln wie für Gaststätten und Restaurants. Clubs müssen weiter geschlossen bleiben.
  • Hotels dürfen ab dem 13. Mai für Touristen öffnen, es gilt eine Kapazitätsgrenze von 60 Prozent.
  • Hafen- und Stadtrundfahrten dürfen ab dem 13. Mai wieder stattfinden. Neben der Maskenpflicht gilt eine Kapazitätsbeschränkung von 50 Prozent.
  • Pflegeheime: Die Stadt erlaubt unter strengen Bedingungen Besuche: Ab dem 18. Mai darf eine vorher festgelegte Person Bewohner für maximal drei Stunden pro Woche besuchen, nach Möglichkeit im Außenbereich. Es sollen in Alten- und Pflegehiemen verstärkt anlasslose Tests vorgenommen werden.
  • Sport: Bereits seit dem 6. Mai ist Individualsport unter freiem Himmel wieder erlaubt, ab dem 13. Mai dürfen alle Sportarten im Freien wieder ausgeübt werden, auch Mannschaftssportarten – sofern Abstandsregeln eingehalten werden. Duschen und Umkleideräume müssen geschlossen bleiben, nur Toiletten dürfen geöffnet werden. Spiele der ersten und zweiten Fußballbundesliga sind unter den bekannten Auflagen zugelassen.
  • Einzelhandel: Die bisher geltende 800-Quadratmeter-Regel fällt zum 13. Mai. Es gilt stattdessen eine maximale Kundenanzahl: Pro zehn Quadratmeter Verkaufsfläche darf sich ein Kunde in einem Geschäft aufhalten.
  • Dienstleistungen: Friseursalons dürfen bereits seit dem 4. Mai wieder öffnen. Kunden müssen dabei einen Mund- und Nasenschutz tragen. Trockenhaarschnitte und „gesichtsnahe Dienstleistungen“ wie Wimpernfärben und Bartpflege sind untersagt. Um im Falle einer Ansteckung Infektionsketten nachvollziehen zu können, müssen Kunden ihre Kontaktdaten hinterlassen. Anbieter anderer körpernaher Dienstleistungen wie zum Beispiel Kosmetikstudios, Massagepraxen und Tattoo-Studios dürfen ihre Betriebe ab dem 13. Mai wieder öffnen. Auch Fahrschulen dürfen ab dem 13. Mai wieder öffnen.
  • Kitas: Hamburgs Kindertagesstätten werden ab dem 18. Mai für Fünf- und Sechsjährige wieder geöffnet. Voraussichtlich ab dem 8. Juni sollen auch die Viereinhalbjährigen wieder die Kitas besuchen dürfen. Krippenkinder sollen erst ab Mitte Juli wieder aufgenommen werden. Alle Lockerungen werden im Zweiwochenrhythmus überprüft. Die Gebühren bleiben ausgesetzt, bis – voraussichtlich im Spätsommer – der Regelbetrieb wieder anläuft.
  • Spielplätze: Spielplätze sind unter Einschränkungen wieder geöffnet und können zwischen 7 bis 20 Uhr benutzt werden. Kinder unter sieben Jahren dürfen sich dort nur in Begleitung eines Erwachsenen aufhalten. Eine Maskenpflicht gilt nicht. Jugendliche über 14 Jahren und Erwachsene müssen aber weiterhin das Abstandsgebot von 1,5 Metern einhalten.
  • Schulen: Die vierten Klassen der Grundschulen, die sechsten Klassen der Gymnasien sowie die Oberstufen von Stadtteilschulen und Gymnasien werden seit dem 4. Mai wieder unterrichtet. Vom 25. Mai an – also nach den Ferien – sollen alle Hamburger Schülerinnen und Schüler wieder tage- oder wochenweise zum Unterricht zurück in die Klassenräume. So sollen diese wenigstens einmal pro Woche mindestens fünf oder sechs Unterrichtsstunden in den schulischen Präsenzunterricht, sagte Schulsenator Ties Rabe. Für den Zeitraum bis zu den Sommerferien schloss Rabe einen Normalbetrieb an Schulen aus.
  • Autokinos: Hamburg erlaubt den Betrieb von Autokinos, sofern Tickets nicht vor Ort, sondern online gekauft werden und sich in einem Auto nur Menschen aus demselben Haushalt aufhalten. Auch die Sanitäranlagen müssen den Hygienevorschriften entsprechen, sagte Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks (SPD) am Dienstag.
  • Bibliotheken, Archive, Museen, Ausstellungshäuser, Galerien, Gedenkstätten sowie die Außenbereiche zoologischer Gärten, botanischer Gärten und Tierparks können unter Beachtung einheitlicher Leitlinien für den Publikumsverkehr geöffnet werden. Diese sehen etwa vor, dass als Faustregel jeweils ein Besucher pro 20 Quadratmeter die Einrichtungen besuchen kann, um die notwendigen Abstandsregeln zu wahren. Auch sonst gelten das Abstandsgebot, der gemeinsame Besuch nur als häusliche Gemeinschaft oder mit einer weiteren Person. Angebote wie Führungen sind noch nicht möglich. Die Hamburger Museen haben seit dem 7. Mai wieder zu den üblichen Öffnungszeiten geöffnet. Der Tierpark Hagenbeck steht Besuchern seit dem 6. Mai wieder offen.
  • Gotteshäuser: Der Besuch von Gotteshäusern in Hamburg ist seit dem 6. Mai wieder erlaubt. Kirchen, Moscheen, Synagogen und Zusammenkünfte weiterer Glaubensgemeinschaften müssen ein Infektionsschutzkonzept vorlegen, das die Wahrung des Abstandsgebots und dazu die Begrenzung der Teilnehmerzahl, den Ausschluss von Menschen mit akuten Atemwegserkrankungen und Maßnahmen zum allgemeinen Infektionsschutz beinhält.
  • Beerdigungen: Seit dem 6. Mai darf laut Senat nicht mehr nur der familiäre Kreis, sondern auch der persönliche Kreis an Bestattungen und Trauerfeiern in Hamburg teilnehmen –vorausgesetzt, dass das Abstandsgebot und die erforderlichen Hygienemaßnahmen eingehalten werden. Diese Regelung gelte, soweit die Bestattungen und Trauerfeiern nicht aus anderen Gründen gesondert eingeschränkt sind.
  • Das Betretungsverbot der Insel Neuwerk ist aufgehoben.

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Corona-Lockerungen in Schleswig-Holstein

  • Kontaktverbote: Seit dem 9. Mai dürfen sich Angehörige von zwei Haushalten treffen: Für Treffen im privaten und öffentlichen Raum gilt in Ableitung der Regeln für Familientreffen eine maximale Teilnehmerzahl von zehn Personen.
  • Tourismus: Die Einreise nach Schleswig-Holstein zu touristischen Zwecken ist ab dem 18. Mai auf dem Festland, den Inseln und den Halligen wieder möglich. In folgenden Fällen ist die Einreise bereits vorher gestattet: zur Ausübung kontaktarmer Sportarten zum Besuch von Museen, Ausstellungen, zoologischen Gärten und Tierparks sowie Botanischen Gärten, oder zu privaten Besuchen. Die Landkreise haben die Möglichkeit, davon abweichende, eigene Regeln aufzustellen.
  • Zweitwohnungen sind wieder für ihre Besitzer zugänglich. Diese Regelung gilt ebenfalls für die Inseln und Halligen, sofern sichergestellt ist, dass die Zweitwohnungsbesitzer innerhalb von 24 Stunden zu ihrem Hauptwohnsitz zurückkehren können.
  • Sportboothäfen dürfen öffnen, sofern Duschen und Gemeinschaftsräume geschlossen bleiben. Die Anreise für Bootsbesitzer aus anderen Bundesländern ist erlaubt, seit dem 9. Mai auch auf den Inseln und Halligen.
  • Gastronomie: Restaurants dürfen ab dem 18. Mai unter Auflagen wieder öffnen. Für die Gastronomie gibt es keine Kapazitätsgrenzen, die Betriebe müssen aber für die Einhaltung der Abstandsregeln sorgen und um 22 Uhr schließen.
  • Hotels: Hotels und Ferienhäuser dürfen in Schleswig-Holstein ab dem 18. Mai wieder Gäste empfangen.
  • Camping: Campingplätze sind nur für Dauercamper geöffnet. Erst ab dem 18. Mai dürfen Wohnmobil- und Campingplätze auch für andere Gäste wieder öffnen, dann dürfen auch die Toiletten auf den Plätzen wieder öffnen. Duschen und Gemeinschaftsräume bleiben weiter geschlossen.
  • Sport: Sogenannte kontaktarme Sportarten dürfen im Freien wieder betrieben werden, ab dem 18. Mai sind auch kontaktarme Indoor-Sportarten wieder erlaubt (unter anderem Fitnessstudios). Als kontaktarm gilt eine Sportart, wenn bei der Ausübung in der Regel ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen zwei Personen nicht unterschritten wird, also etwa: Tennis, Golf und Wassersport. Amateurfußballer dürfen unter Einhaltung von Hygiene- und Abstandsregeln wieder trainieren.
  • Einzelhandel: Für den Einzelhandel gelten keine Quadratmeter-Beschränkungen, je nach Branche kann neben der überall geltenden Maskenpflicht die Kundenzahl auf eine Person pro zehn Quadratmeter Verkaufsfläche eingeschränkt werden. Große Geschäfte müssen die Hygiene- und Abstandsregeln mit Kontrollkräften überwachen. Die ausgesetzte Bäderregelung zur Sonntagsöffnung von Geschäften tritt am 18. Mai wieder in Kraft.
  • Dienstleistungen/Handwerk: Sofern "eine enge persönliche Nähe zum Kunden" ausgeschlossen ist, dürfen Handwerker und Dienstleister uneingeschränkt arbeiten. Für "Tätigkeiten des Gesundheitshandwerks" (zB Optiker, Hörgerätekustiker) und Friseure gilt diese Einschränkung nicht. Tattoo-Studios, Kosmetikstudios und Massagepraxen dürfen ab dem 18. Mai wieder öffnen, Fahrschulen ebenfalls.
  • Kitas: In mehreren Stufen fährt das Land die Kinderbetreuung hoch: Ab 18. Mai soll die maximale Gruppengröße von fünf auf zehn Kinder steigen – das bedeutet eine Auslastung von 30 Prozent. Wahrscheinlich ab dem 1. Juni sollen die Kitas wieder einen eingeschränkten Regelbetrieb aufnehmen. Dann dürfen die Einrichtungen wieder zu 55 Prozent ausgelastet sein. Die Sperrung von Spielplätzen wurde aufgehoben.
  • Schulen: Bis zu den Sommerferien sollen alle Schüler die Möglichkeit bekommen, zumindest eingeschränkt an Präsenzunterricht teilzunehmen. Das gilt vor allem für Kinder mit Förderbedarf. „Die Schulen stehen in engem Kontakt mit den Schülerinnen und Schülern und deren Eltern und werden rechtzeitig über die nächsten Schritte informieren“, so Bildungsministerin Karin Prien (CDU).
  • Hochschulen: Präsenzveranstaltungen mit bis zu 50 Personen sind ab dem 18. Mai wieder gestattet. Zu diesem Termin dürfen auch die Mensen wieder öffnen.
  • Museen, Ausstellungen, botanische und zoologische Parks dürfen unter Hygiene- und Abstandsauflagen wieder öffnen. Freizeitparks, Theater und Konzerthäuser bleiben weiter geschlossen
  • Veranstaltungen: Veranstaltungen „mit Sitzungscharakter“ für bis zu 50 Personen sind in Schleswig-Holstein ab 18. Mai unter Auflagen möglich, das gilt auch für Kinos.  Es müsse dabei aber klar sein, "wer ist da, wer sitzt auf seinem Platz", sagte Ministerpräsident Daniel Günther (CDU). Die Besucher müssten sich vorher registrieren.
  • Alten- und Pflegeheime können Besuche unter strengen Vorkehrungen für maximal zwei Stunden wieder zulassen.
  • Gottesdienste sind unter Wahrung des Mindestabstands wieder möglich.

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Corona-Lockerungen in Niedersachsen

  • Kontaktverbote: Seit dem 11. Mai dürfen sich Angehörige von zwei Haushalten treffen. "Nach wie vor soll vermieden werden, dass sich Gruppen zum Beispiel zum Grillen treffen", heißt es zur Einschränkung auf der Informationsseite des Landes Niedersachsen.
  • Tourismus: Seit dem 11. Mai dürfen Ferienhäuser und -wohnungen mit einer maximalen Auslastung von 50 Prozent vermietet werden. Allerdings gilt eine Wiederbelegungsfrist von sieben Tagen: Das heißt, dass nur alle sieben Tage neue Gäste kommen dürfen. Bleiben Gäste weniger als sieben Tage, muss die Unterkunft die restlichen Tage über leer stehen. Campingplätze dürfen ohne eine Wiederbelegungsfrist mit halber Kapazität öffnen. Auf den Inseln gilt eine Mindest
  • Hotels, Pensionen und Jugendherbergen dürfen voraussichtlich am 25. Mai wieder für Touristen öffnen, ebenfalls mit einer Kapazitätsbegrenzung von 50 Prozent.
  • Zweitwohnungen: Zweitwohnungsbesitzer und Dauercamper dürfen wieder ohne Einschränkungen anreisen – das gilt auch auf den Inseln.
  • Sportboothäfen: Sportboothäfen dürfen wie Campingplätze mit halber Kapazität öffnen.
  • Gastronomie: Restaurants, Gaststätten, Cafés und Biergärten dürfen seit dem 11. Mai mit einer maximalen Auslastung von 50 Prozent sowohl im Innen- als auch im Außenbereich öffnen. Zwischen den Tischen muss ein Mindestabstand von zwei Metern bestehen, alle Gäste müssen ihre Kontaktdaten hinterlassen, sonst dürfen sie nicht bedient werden. Zu den weiteren Regeln gehört, dass das Service-Personal – nicht aber die Gäste – einen Mund-Nasen-Schutz tragen muss. Für den 25. Mai wurden weitere Lockerungen in Aussicht gestellt.
  • Sport: Kontaktfreie Sportarten dürfen im Freien ausgeübt werden: Dabei gilt eine Abstandsregeln von zwei Metern zu anderen Personen. Für Spitzen- und Profisportler gelten Sonderregeln. Freibäder dürfen voraussichtlich vom 25. Mai an unter Auflagen öffnen. Schwimmbäder sollen in der noch nicht terminierten vierten Stufe, die frühestens Mitte Juni greift, mit Einschränkungen öffnen können.
  • Einzelhandel: Seit dem 11. Mai dürfen auch Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von mehr als 800 Quadratmetern wieder öffnen. Neben der geltenden Maskenpflicht ist die Kundenzahl auf eine Person pro zehn Quadratmeter Verkaufsfläche eingeschränkt.
  • Dienstleistungen: Auch in Niedersachsen dürfen Friseure wieder öffnen. Zwischen den Kunden muss dabei ein Mindestabstand von 1,5 Metern gewährleistet sein. Die Friseure sind verpflichtet, einen Mundschutz zu tragen und sich nach jedem Haarschnitt die Hände zu desinfizieren. Außerdem müssen die Salons die Kontaktdaten ihrer Kunden drei Wochen aufbewahren. So sollen etwaige Infektionsketten nachvollziehbar sein. Kosmetiksalons, Massagepraxen und weitere Betriebe, die "körpernahe Dienstleistungen" erbringen (zB Optiker, Hörgeräteakustiker) dürfen seit dem 11. Mai ebenfalls wieder öffnen, Tattoo-Studios sind explizit ausgenommen und müssen weiter geschlossen bleiben. Fahrschulen dürfen ihren Betrieb wieder aufnehmen.
  • Kitas: Die Notbetreuung in Kindertagesstätten wurde am 11. Mai ausgeweitet: Schrittweise sollen bis zu 13 Kinder im Ü3-Bereich wieder aufgenommen werden können. Gruppen, die überwiegend aus Krippenkindern bestehen, dürfen maximal acht Kinder umfassen, Hortgruppen maximal zehn. Das entspricht der Hälfte der normalen Gruppenstärken. Tageseltern und Großtagespflegestellen, also die Kindertagespflege, können bereits in den regulären Betrieb mit fünf Kindern pro Pflegeperson zurückkehren. Der Regelbetrieb in Kitas soll erst ab August wieder aufgenommen werden. Spielplätze sind seit dem 6. Mai wieder geöffnet. Kinder unter zwölf Jahren dürfen in Begleitung eines Erwachsenen spielen.
  • Schulen: Nach den Abiturienten, den Schülern der Abschlussklassen und den Viertklässlern haben am 11. Mai auch die zwölften Klassen wieder den Unterricht in der Schule begonnen. Eine Woche später sollen weitere Jahrgänge folgen. Kultusminister Grant Hendrik Tonne (SPD) zufolge ist das Ziel, dass bis zum Sommer alle Schülerinnen und Schüler wieder den Unterricht besuchen.
  • Museen, Ausstellungen, botanische und zoologische Parks dürfen unter Hygiene- und Abstandsauflagen wieder öffnen. Theater, Kinos (ausgenommen Autokinos) und Konzerthäuser bleiben weiter geschlossen. Freizeitparks sollen voraussichtlich am 25. Mai wieder öffnen dürfen.
  • Veranstaltungen: Öffentliche Veranstaltungen sind nur zulässig, wenn sich "Besucherinnen und Besucher während der gesamten Zeit der Nutzung oder des Besuchs in geschlossenen Fahrzeugen befinden". Das ermöglicht den Besuch von Autokinos oder "Autokonzerten". In einem Fahrzeug dürfen sich nur dann mehr als zwei Personen aufhalten, wenn alle zu höchstens zwei Haushalten gehören.
  • Alten- und Pflegeheime: Unter strengen Hygiene- und Abstandsregeln können Besuche von Bewohnern genehmigt werden.
  • Gottesdienste und religiöse Versammlungen in Kirchen, Synagogen und Moscheen sind unter Auflagen wieder erlaubt. Der Zugang zu den Gottesdiensten soll der Staatskanzlei zufolge je nach Größe des Raums zahlenmäßig begrenzt werden. Auch müsse der Mindestabstand stets gewährleistet sein.