Hamburg. Alle öffentlichen und privaten Sportstätten im Freien können vom 13. Mai an wieder genutzt werden – unter strengen Voraussetzungen.
Tausende Sporttreibende können sich über neue Freiheiten freuen: Hamburg hebt am Mittwoch weitere Einschränkungen auf, mit denen die Ausbreitung des neuartigen Coronavirus gestoppt werden sollte. Sportsenator Andy Grote stellte die Lockerungen der sogenannten Sars-CoV-2-Eindämmungsverordnung am Dienstag vor.
Demnach können alle öffentlichen und privaten Sportstätten im Freien vom 13. Mai an wieder genutzt werden, "sofern die Sportausübung bzw. der Trainingsbetrieb kontaktfrei erfolgen". Das gilt unabhängig davon, ob es sich um eine Mannschafts- oder eine Individualsportart handelt. Voraussetzung ist, dass alle Sportlerinnen und Sportler einen Mindestabstand von 1,5 Metern zueinander einhalten.
"Wir kommen langsam in die Situation, dass alle ihren Sport wieder ausüben können", sagte Grote. Auch Sportkurse und -schulungen, mithin Trainings, können im Freien wieder angeboten werden. Ansammlungen von Personen auf öffentlichen oder privaten Sportanlagen sind unter den genannten Voraussetzungen wieder erlaubt. In Parks dürfen Menschen zusammenkommen, um etwa gemeinsam Fitnessübungen wie Yoga zu machen.
Corona-Lockerungen: Sportanbieter brauchen Konzept
Gute Nachrichten gibt es auch für Vermieter von Booten und anderen Sportgeräten: Sie dürfen den Betrieb wiederaufnehmen. Sie müssen aber ebenso wie die Sportvereine und die Betreiber von Sportanlagen ein Schutzkonzept entwickeln, um weiteren Corona-Infektionen vorzubeugen. Sportanlagen müssen so hergerichtet werden, dass beim Zugang der Mindestabstand gewahrt bleibt und es nicht zu Menschenansammlungen kommt. Alle Sporttreibenden müssen deutlich auf die Abstandsregeln hingewiesen werden. Wer Symptome einer akuten Atemwegserkrankung aufweisen, darf die Sportanlagen nicht betreten.
Sportgeräte, Türen, Türgriffe oder anderen Gegenstände, die häufig berührt werden, müssen mehrmals täglich gereinigt werden. Die Benutzung von Duschen und Umkleideräumen bleibt untersagt. "Das bedeutet eine große Verantwortung für den organisierten Sport", sagte Grote. "Wir setzen darauf, dass der Sport die Konzepte, die die Fachverbände auf Bundesebene entwickelt haben, jetzt umsetzen."
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Droht HSV und St. Pauli Quarantäne? Das sagt Prüfer-Storcks
Wann und wie ein Wettkampfbetrieb wiederaufgenommen werden kann, bleibt offen – mit Ausnahme der Spiele der Ersten und Zweiten Bundesliga, die auch in Hamburg stattfinden dürfen. Sollte beim HSV oder beim FC St. Pauli ein Spieler positiv auf Corona getestet werden, müssten die zuständigen Gesundheitsämter Altona (HSV) und Mitte (FC St. Pauli) laut Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks "je nach Einzelfall entscheiden, was zu tun ist". Bei Zweitligakonkurrent Dynamo Dresden musste am Wochenende nach einem positiven Test die gesamte Mannschaft für 14 Tage in Quarantäne.
Hamburgs Schwimmbäder bleiben noch geschlossen. Auch die Betreiber von Fitnessstudios müssen sich noch gedulden. Es könnten aber noch im Mai weitere Lockerungen auch für den Hallensportbetrieb beschlossen werden. Individualsport war bereits Anfang Mai wieder zugelassen worden.
Coronavirus: Verhaltensregeln und Empfehlungen der Gesundheitsbehörde
- Reduzieren Sie Kontakte auf ein notwendiges Minimum, und halten Sie mindestens 1,50 Meter Abstand zu anderen Personen
- Achten Sie auf eine korrekte Hust- und Niesetikette (ins Taschentuch oder in die Armbeuge)
- Waschen Sie sich regelmäßig die Hände gründlich mit Wasser und Seife
- Vermeiden Sie das Berühren von Augen, Nase und Mund
- Wenn Sie persönlichen Kontakt zu einer Person hatten, bei der das Coronavirus im Labor nachgewiesen wurde, sollten Sie sich unverzüglich und unabhängig von Symptomen an Ihr zuständiges Gesundheitsamt wenden