Hamburg. Mit Spannung hatten Gastronomen die Vorschriften des Senats erwartet. Das müssen Betreiber, Mitarbeiter und Gäste jetzt wissen.
Hamburgs Gastronomen haben unter den Einschränkungen in der Corona-Krise besonders gelitten: Viele mussten schließen oder konnten ihre Produkte und Speisen nur Außer-Haus verkaufen.
Der Senat kommt den Gastronomen nun entgegen: Statt erst am 18. Mai, wie die Wirtschaftsbehörde ursprünglich angekündigt hatte, sollen die Restaurants bereits wieder am morgigen Mittwoch Gäste bewirten können – so war es bereits am Montag aus Behördenkreisen zu erfahren.
Senat legt Corona-Auflagen für Restaurants vor
Am Dienstagmittag hat der Senat die neue rechtsverbindliche Corona-Verordnung, die am Mittwoch wirksam wird, beschlossen. Diese enthält die mit Spannung erwarteten Vorschriften und Hygieneauflagen für die Restaurants.
Diese Auflagen gelten ab Mittwoch:
- Tische müssen so stehen, dass Gäste mindestens 1,5 Meter Abstand zueinander haben oder geeignete Trennwände müssen installiert werden
- Zugänge müssen kontrolliert werden
- Gäste müssen registriert werden (Kontaktdaten müssen notiert werden)
- Servicepersonal muss einen Mund- und Nasenschutz tragen
- Buffets sind verboten
Cornelia Prüfer-Storcks (SPD), die die Auflagen im Rathaus verkündete, betonte, dass Abstand- und Hygieneregeln weiter eingehalten werden müssen. Zwei Haushalte, aber maximal zehn Personen, dürften nun im öffentlichen Raum und damit auch in Restaurants aufeinander treffen. Auch Kneipen dürfen geöffnet werden, wenn sie sich an die Auflagen halten. Große Clubs, und Bars müssen jedoch geschlossen bleiben.
Fegebank: "Es gibt kein abruptes Ende der Pandemie"
"Jedes Land kann jetzt für sich die Dinge selber klären. Auch wir tun jetzt das, was wir für vernünftig halten", so der Erste Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD) zu den neuen Corona-Auflagen. Der gesamte Senat sei sehr vorsichtig. Jede Lockerung wäre mit Auflagen verbunden, die eingehalten werden müssten.
Auch die Zweite Bürgermeisterin Katharina Fegebank (Grüne) betonte, dass die Lockerungen nur greifen werden, wenn sich an die Auflagen gehalten werde. "Es gibt kein abruptes Ende der Pandemie", so Fegebank.
Wirtschaftssenator Michael Westhagemann begrüßte die Lockerungen für das Gastgewerbe. „Es freut mich sehr, dass die aktuelle Lage es erlaubt, dieser Branche, die so viel zur Lebensqualität Hamburgs beiträgt und vor allem den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wieder eine Perspektive zu öffnen“, so der Senator.
Hamburger Restaurants bereiten sich vor
Einige Hamburger Restaurants haben sich bereits im Vorfeld auf die Wiedereröffnung vorbereitet: So hat beispielsweise das Chaussee Café von Denis Mehinovic zwei "Abteile" innerhalb des Restaurants mit Separees getrennt, die ein Hamburger Architekt entworfen hat.
Im Nachbarland Niedersachsen dürfen Restaurants bereits seit Montag wieder öffnen können. Auch hier gelten ähnliche Auflagen: Allerdings dürfen nur 50 Prozent der Sitzkapazitäten gleichzeitig belegt sein.
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Einige Restaurants in Niedersachsen eröffnen wegen der strengen Auflagen noch nicht ihre Türen. Nur 50 Prozent Auslastung bedeuten auch deutlich weniger Umsatz.
In Hamburg gilt dieser Grenzwert zwar nicht, dennoch werden durch das Abstandsgebot nicht alle Tische belegt werden können. Es bleibt abzuwarten, ob alle Gastronomen ihre Restaurants und Cafés wieder öffnen werden. Starkoch Tim Mälzer und weitere Restaurantbetreiber hatten zuletzt am Freitag einen Hilfe-Aufruf über Youtube gestartet und mehr finanzielle Hilfen verlangt.
Coronavirus: Verhaltensregeln und Empfehlungen der Gesundheitsbehörde
- Reduzieren Sie Kontakte auf ein notwendiges Minimum und halten Sie Abstand von mindestens 1,50 Metern zu anderen Personen
- Achten Sie auf eine korrekte Hust- und Niesetikette (ins Taschentuch oder in die Armbeuge)
- Waschen Sie sich regelmäßig die Hände gründlich mit Wasser und Seife
- Vermeiden Sie das Berühren von Augen, Nase und Mund
- Wenn Sie persönlichen Kontakt zu einer Person hatten, bei der das Coronavirus im Labor nachgewiesen wurde, sollten Sie sich unverzüglich und unabhängig von Symptomen an ihr zuständiges Gesundheitsamt wenden