Hamburg . Ermittlungen gegen den Hamburger SPD-Mann wurden eingestellt. Aber noch Dutzende Personen im Visier der Staatsanwaltschaft.
Die Staatsanwaltschaft hat die Ermittlungen wegen Vorteilsannahme gegen den Hamburger Verkehrsstaatsrat Andreas Rieckhof (SPD) eingestellt, nachdem dieser eine Geldauflage von 3000 Euro gezahlt hat. Das bestätigte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft, Nana Frombach, dem Abendblatt auf Nachfrage. Gegen Rieckhof war ermittelt worden, weil dieser Vorzugskarten für das Konzert der Rolling Stones im Hamburger Stadtpark im Sommer 2017 gekauft hatte.
Hintergrund: Der damalige Bezirksamtsleiter von Hamburg-Nord, Harald Rösler (SPD), hatte 100 Gratiskarten und 300 Vorzugs-Kaufkarten vom Konzertveranstalter FKP Scorpio bzw. Zugänge dazu bekommen und diese unter Mitarbeitern, Parteifreunden, Abgeordneten und anderen verteilt. Die Kaufkarten hatten, anders als die Gratiskarten, laut Staatsanwaltschaft für die Nutzer dabei den "immateriellen Vorteil" eines erleichterten Zugangs.
Nach Stones-Affäre: Weitere Ermittlungen eingestellt
Nach Paragraf 153a des Strafgesetzbuches kann die Staatsanwaltschaft „bei einem Vergehen vorläufig von der Erhebung der öffentlichen Klage absehen und zugleich dem Beschuldigten Auflagen und Weisungen erteilen, wenn diese geeignet sind, das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung zu beseitigen, und die Schwere der Schuld nicht entgegensteht“. So ist es nun auch im Falle von Verkehrsstaatsrat Rieckhof geschehen. Die Höhe einer Geldauflage bemisst sich dabei laut Staatsanwaltschaft jeweils an Einkommen und Verantwortung der Betroffenen. Die Geldzahlung ist dabei kein Schuldeingeständnis, die Zahlenden sind nicht vorbestraft, es gilt weiter die Unschuldsvermutung. Allerdings ist die Einstellung auch nicht gleichbedeutend mit einer Einstellung mangels hinreichenden Tatverdachts, wie die Staatsanwaltschaft betont.
"Zwecks Beendigung der seit Monaten u.a. auch gegen mich geführten Ermittlungen wegen des Kaufs von zwei Stehplatzkarten für das Rolling-Stones-Konzert habe ich mich mit der Zahlung einer Geldauflage einverstanden erklärt, obwohl ich mir weder eine Straftat noch eine Dienstpflichtverletzung vorwerfen muss", sagte Rieckhof dem Abendblatt. "Ich meinte, jede Vorsorge getroffen zu haben, habe die beiden Karten beim Veranstalter gekauft und ordentlich bezahlt, muss aber heute erkennen, dass dies - aus Sicht der Staatsanwaltschaft - nicht ausreichend war."
Vorläufig eingestellt wurde auch das Verfahren gegen den Staatsrat der Stadtentwicklungsbehörde, Matthias Kock. Sobald er die Geldauflage zahlt, wird es laut Staatsanwaltschaft vollständig eingestellt. Auf dieselbe Weise, also gegen Geldzahlung, wurden auch Ermittlungen gegen drei weitere Beschuldigte eingestellt.
Offene Fragen zur Genehmigung des Stones-Konzert
In dem gesamten Verfahren wird noch immer gegen Dutzende Personen ermittelt, darunter gegen viele Mitarbeiter des Bezirksamtes, Abgeordnete, Mitarbeiter des Veranstalters und andere – wegen Vorteilsannahme, Vorteilsgewährung, Bestechung, Bestechlichkeit oder Abgeordnetenbestechung. Es gibt auch bereits sieben Anklagen, etwa gegen die frühere Finanzstaatsrätin Elke Badde (SPD) oder die zeitweilige Bezirksamtsleiterin Yvonne Nische (SPD). Nur gegen Badde ist das Verfahren auch bereits vom Gericht offiziell eröffnet worden.
Es geht bei dem Ganzen vor allem um die Frage, ob das Konzert womöglich nur gegen die Zuteilung einer hohen Zahl von Frei- und Vorzugskarten im Stadtpark genehmigt wurde – oder ob die letztlich kassierten Gebühren von 255.000 Euro womöglich deswegen besonders niedrig ausfielen.
Die Rolling Stones im Stadtpark:
Die Rolling Stones im Stadtpark
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CDU fordert Transparenz beim Rolling-Stones-Konzert
Es heißt bisweilen, die Stadt hätte gemäß Gebührenordnung ein deutlich höheres Nutzungsentgelt verlangen können. Auch diese Frage wird derzeit noch von der Staatsanwaltschaft geprüft. Die Stadt hat zwar den Vertrag mit dem Konzertveranstalter mittlerweile im Transparenzportal online veröffentlicht. Weitere schriftliche Absprachen, etwa den Letter of Intent (LOI), hält man allerdings unter Verschluss.
Die CDU forderte zuletzt die Veröffentlichung aller Unterlagen. Über die Zuteilung der Gratis- und Freikarten hat es laut Bezirksamt keinerlei schriftliche Vereinbarung gegeben – obwohl deren Gesamtwert deutlich über 10.000 Euro gelegen haben dürfte. Die Staatsanwaltschaft hatte zuletzt angekündigt, das gesamte Verfahren möglichst bis zum Sommer abschließen zu wollen. Da es jedoch immer neue Erkenntnisse gebe, sei nicht sicher zu sagen, ob man dieses Ziel erreiche.
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