Vermittlungsgebühr wird allein vom Käufer getragen. Senat prüft, ob Bestellerprinzip auch bei Immobilienverkäufen eingeführt werden soll.
Hamburg. Käufer Hamburger Immobilien müssen im Vergleich zu anderen Bundesländern eine der höchsten Maklercourtagen bezahlen. Einer Übersicht des Immobilienportals Immowelt zufolge liegt die Hansestadt mit einer Gebühr in Höhe von 6,25 Prozent auf den Kaufpreis auf dem dritten Platz hinter Berlin und Brandenburg, wo für den Käufer 7,14 Prozent Provision anfallen. In Bayern, Baden-Württemberg oder Schleswig-Holstein müssten Erwerber von Immobilien lediglich 3,57 Prozent an den Makler überweisen.
Hintergrund ist nach den Worten von Axel Kloth, Vorsitzender des Immobilienverbands Hamburg (IVD), die Tatsache, dass in einigen Bundesländern die Maklercourtage zwischen Verkäufer und Käufer geteilt wird. In Hamburg gelte hingegen aus historischen Gründen das "Prinzip der Käuferprovision", sagte Kloth. Das bedeutet, dass in der Hansestadt - ähnlich wie bei der Anmietung einer Wohnung - die Vermittlungsgebühr allein vom Käufer getragen werden muss.
Das könnte sich allerdings ändern. Hamburg hatte unlängst eine Bundesratsinitiative zur Provision für Immobilienmakler bei der Neuvermietung von Wohnungen angekündigt. Ziel ist die gesetzliche Verankerung des sogenannten Bestellerprinzips: Wer den Makler beauftragt, soll ihn auch bezahlen. Die Sprecherin der Stadtentwicklungsbehörde, Kerstin Graupner, machte gestern deutlich, dass Hamburg die Einführung des Bestellerprinzips auch bei Immobilienverkäufen prüfe.
Kloth verwies darauf, dass in Hamburg die aktuelle Lage bei Kaufimmobilien mindestens genauso schwierig sei wie bei Mietwohnungen. "Hamburg ist nahezu ausverkauft", sagte der Verbandsvorsitzende. Es gebe sehr viele Kaufwillige, aber es stünden nur wenige Immobilien zum Verkauf. Da gebe es für Interessenten kaum Spielraum, über die Verteilung der Maklercourtage zu verhandeln. Es komme vereinzelt sogar vor, dass potenzielle Käufer einem Makler zusätzlich Geld böten, wenn dieser eine Immobilie finden könne.
Um die Einführung des Bestellerprinzips bei der Maklercourtage ist unterdessen eine politische Debatte entbrannt. Während Hamburg bei seiner für das kommende Frühjahr angekündigten Bundesratsinitiative von Ländern wie Nordrhein-Westfalen, Bremen oder Baden-Württemberg unterstützt wird, sehen Bayern und Niedersachsen den Hamburger Vorstoß skeptisch. "Eine solche Regelung ist gut gemeint, aber sie lässt sich leicht umgehen", sagte Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU). Es werde schwierig sein zu klären, wer einen Makler zuerst beauftragt habe und zahlen müsse, ergänzte ein Ministeriumssprecher.
Niedersachsens Justizministerium bezeichnete das Anliegen, die Mieter von den Maklergebühren zu entlasten, als nachvollziehbar. Es sei aber nicht auszuschließen, dass Vermieter versuchen könnten, die Maklerprovision über eine höhere Miete auf den Mieter abzuwälzen. Das könnte sich bei längerer Mietlaufzeit überproportional zulasten des Mieters auswirken.