Seit Februar haben Bürger einen Einblick in Bereiche, die ihnen vorher verschlossen waren. Das neu gefasste Hamburger Informationsfreiheitsgesetz...

Seit Februar haben Bürger einen Einblick in Bereiche, die ihnen vorher verschlossen waren. Das neu gefasste Hamburger Informationsfreiheitsgesetz eröffnet einen Zugang zu Informationen von Behörden, Anstalten, Körperschaften und Stiftungen des öffentlichen Rechts. Diese müssen nach entsprechendem Antrag innerhalb eines Monats die gewünschten Daten zugänglich machen. Dafür fallen Gebühren an, bei komplexen Sachverhalten mehrere Hundert Euro.

Während andere gesetzliche Regelungen eine besondere Stellung oder Interessenlage des Antragstellers verlangen, etwa als Beteiligter eines öffentlichen Verfahrens, verzichtet das Informationsfreiheitsgesetz auf diese Voraussetzungen. Dennoch hat die Behörde abzuwägen, ob dem Informationsinteresse schutzwürdige Interessen Dritter oder Geschäftsgeheimnisse entgegenstehen. Dann darf die Auskunft nur mit Zustimmung des Betroffenen erteilt werden. Ausgenommen sind zudem besonders "sensible" Bereiche: So schließt das Gesetz Organe der Rechtspflege, etwa Gerichte und Strafverfolgungsbehörden, aber auch die Bürgerschaft und ihre Ausschüsse von der Pflicht aus.

Die neue Informationsfreiheit kann beispielsweise zu mehr Transparenz bei der Stadtreinigung führen. So könnte Einsicht in die Kalkulationen zu gewähren sein, aus denen sich die Preise für die Abfallentsorgung ergeben. Das hat zumindest das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg im Oktober 2007 entschieden; das Gesetz stimmt inhaltlich mit dem der Hansestadt überein.