Der als “Oz“ bekannt gewordene Hamburger Graffiti-Sprüher ist für seine Taten am Freitag zu einer Gefängnisstrafe verurteilt worden.

Hamburg. Der als "Oz" bekannt gewordene Hamburger Graffiti-Sprüher Walter F. muss wieder einmal ins Gefängnis. Das Amtsgericht Hamburg-Barmbek verurteilte den 61-Jährigen am Freitag zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten wegen Sachbeschädigung in elf Fällen. Nachdem der "Straßenkünstler" in den vergangenen Jahrzehnten bereits acht Jahre hinter Gittern gesessen hatte und selbst während der aktuellen Hauptverhandlung erneut auf frischer Tat ertappt wurde, hielt Richterin Heike Valentin eine Bewährungsstrafe für nicht mehr angemessen. Eine Entscheidung, die ein Zuschauer im überfüllten Saal mit „Pfui!“ kommentierte.

Seit Anfang Februar hatte der 61-Jährige wieder vor Gericht gestanden. In ihrer Anklage warf die Staatsanwaltschaft dem polarisierenden Graffiti-Sprüher Sachbeschädigung in 19 Fällen vor - begangen zwischen Januar 2008 und Juli 2010. Als Lieblingsfall nennt Verteidiger Andreas Beuth die Aktion von vor einem Jahr, die symptomatisch für das „Phänomen Oz“ ist: Am 29. Juli 2010 sprühte er ein Wandbild an einen Bunker aus dem Zweiten Weltkrieg in Altona.

Doch was viele der Anwohner laut Beuth als Verschönerung des seit 1998 weder gesäuberten noch gereinigten Bunkers empfinden, ist für Andere eine Straftat. „Ich weiß nicht, ob das Kunst ist. Es ist mir auch egal“, sagt Richterin Valentin in ihrer Begründung. Für sie dürfe sich Kunst nicht über das Eigentumsrecht hinwegsetzen. Auch sei es nötig gewesen, „mal wieder zum Ausdruck zu bringen, worüber wir uns hier unterhalten: Wir unterhalten uns über Sachbeschädigung, und das ist ein Straftatbestand“.

Mehr als 120.000 Schriftzüge soll "Oz“ mittlerweile in Hamburg hinterlassen haben. Als uneheliches Kind geboren, in einem Heim aufgewachsen, hat er seit 1977 das Bild der Hansestadt geprägt und sich mit Buchstaben wie "Oz“ oder "USP“ verewigt – auf Brücken, Verteilerkästen, an Hausfassaden.

Galerien in Hamburg oder Berlin stellen die Werke des Mannes aus, der bis heute kein einziges davon verkauft hat. "Oz“, der den Blues mag und obdachlos wurde, will es einfach nicht. Er sei gegen die Kommerzialisierung von Kunst, sagt sein Anwalt. Mit der "Berliner Erklärung“ unterstützen etwa 600 Organisationen und Personen den schmächtigen Mann, der sein Werk unermüdlich erweitert.

So kamen auch zahlreiche Fans zur Urteilsverkündung. Seit Prozessbeginn hatten Beuth und sein Kollege Martin Kowalske auf die Außenwirkung ihres Mandanten gesetzt. „Malen und sprühen im öffentlichen Raum ist Kunst“, sagt Beuth und plädiert auf Freispruch.

Mit ihrem Richterspruch nach 20 Prozesstagen blieb Valentin noch vier Monate unter der Forderung der Staatsanwaltschaft: „Das reicht dann auch und ist schlimm genug.“ Die Resozialisierung des Angeklagten sei ohnehin unrealistisch. Auch gab Valentin den "Oz“-Unterstützern noch einen Rat: Die Gesetze kämen nicht von irgendeinem Diktator oder Privatmann oder Wirtschaftsboss, sondern vom Bundestag. „Das ist deutsches Recht“, sagte sie. Wenn einem etwas nicht passe, sei es der richtige Weg, Mitstreiter zu finden und die Gesetze zu ändern.

Für Beuth ist das Urteil, gegen das er in Berufung gehen wolle, „skandalös“. Er glaube, dass der Richterspruch Nachahmer nicht abschrecken werde. Im Grunde sei dies nur „ein aus dem Verkehr ziehen für 14 Monate“. Und das werde bei seinem Mandanten wie „Rache und Vergeltung“ ankommen. „Es wird nichts bewirken, er wird sich nicht ändern“, sagt Beuth. Auch werde die Stadt an diesem Punkt gespalten bleiben.

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