Weil der Anwalt Andreas Beuth Zeugen einen Signalgeber zeigte, wurde er vom Staatsanwalt angeklagt. Beuth spricht von “politischem Prozess“.
Hamburg. Der Hamburger Rechtsanwalt Andreas Beuth muss sich seit Montag für das Mitbringen eines pyrotechnischen Signalgebers in einen Gerichtssaal vor dem Amtsgericht verantworten. Der Vorwurf: fahrlässiger Verstoß gegen das Waffengesetz.
Laut Anklage hatte Beuth im Juni 2010 als Verteidiger in einem Prozess einen Signalgeber mit in den Sitzungssaal gebracht und dort Zeugen vorgehalten. Mit dem Plastikröhrchen können optische Notsignale etwa beim Segeln oder Bergsteigen abgegeben werden, für das Führen des Signalgebers ist aber ein kleiner Waffenschein erforderlich.
Zum Auftakt des Prozesses wies Anwalt Beuth die Vorwürfe zurück. Nach Ansicht des Angeklagten handelt es sich bei dem Verfahren um einen "Einschüchterungs- und Disziplinierungsversuch“. "Die Anklage stellt einen politischen Angriff auf mich als linken Anwalt dar“, hieß es in einer Erklärung Beuths. Am Montag wurde auch der Richter des Verfahrens, in dem der Verteidiger gegen das Waffengesetz verstoßen haben soll, vor Gericht gehört. "Ich teile die Ansicht nicht, dass es sich hier um ein strafbares Verhalten des Herrn Beuth handelt“, sagte der Richter. "Von dem Plastikgegenstand ging keine Gefahr aus.“ Er habe den Vorfall als zulässiges Verteidigerverhalten eingeschätzt.
"Wir betrachten den Gesetzesverstoß nicht als geringfügig“, sagte hingegen Oberstaatsanwalt Wilhelm Möllers. Die Anklage habe dem Verdacht nachgehen müssen, sonst hätte sich der Staatsanwalt einer Strafvereitlung im Amt schuldig gemacht.