Prozess um Verstoß gegen Waffengesetz endet mit einem Freispruch für Anwalt Beuth. Doch der Staatsanwalt lässt nicht locker.

Hamburg. Im Prozess um das Mitbringen eines Signalgebers in einen Gerichtssaal ist der Hamburger Anwalt Andreas Beuth am Montag vom Amtsgericht freigesprochen worden. Beuth hatte im Juni 2010 an zwei Verhandlungstagen einen sogenannten Signalgeber ohne pyrotechnische Munition in eine Verhandlung gebracht und dort Zeugen gezeigt. Eigentlich ist für das Führen eines Signalgebers ein kleiner Waffenschein erforderlich. Nach Ansicht des Gerichts hat sich Beuth aber dennoch nicht strafbar gemacht, weil er das Plastikröhrchen in einer geschlossenen Aktentasche transportiert und mit Einwilligung des Richters im Sitzungssaal vorgezeigt hatte. Zudem habe dafür ein berechtigtes Interesse bestanden, sagte der Richter in seiner Begründung.

Nach Ansicht der Anklage hat Beuth jedoch fahrlässig gegen das Waffengesetz verstoßen. Der Staatsanwalt kündigte noch in seinem Plädoyer an, in Berufung zu gehen. Mit dem Gegenstand können optische Notsignale etwa beim Segeln oder Bergsteigen abgegeben werden.

Laut Anwalt Andreas Beuth, der häufig Angeklagte aus der linken Szene vertritt, handelte es sich bei dem Verfahren um einen "Einschüchterungs- und Disziplinierungsversuch“ durch die Hamburger Staatsanwaltschaft.