Im Prozess gegen Hamburgs bekanntesten Graffiti-Sprayer „OZ“ hat die zuständige Amtsrichterin in Barmbek am Donnerstag einen Großteil der Verfahren wegen Sachbeschädigung eingestellt. Vier der fünf Anklagevorwürfe stützen sich auf eine polizeiliche Observation, deren Rechtmäßigkeit umstritten ist. Da die Klärung dieser Frage weitere Zeugenaussagen nötig machte und zudem die zu erwartenden Strafen insgesamt nicht ins Gewicht fielen, hatte die Staatsanwältin die Einstellung beantragt. Dem 57-jährigen „OZ“ wird jetzt nur noch vorgeworfen, die Scheibe einer Sparkassenfiliale zerkratzt zu haben. Der Sprayer bestreitet das.
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