Der Strafbefehl gegen die Betreuerin der toten Lara-Mia verhindert eine öffentliche Aufarbeitung des möglichen Systemversagens.

Hamburg. Am Ende ist es wie nach dem Urteil gegen die Mutter der kleinen Lara-Mia , die im Alter von neun Monaten völlig abgemagert starb: Die Reaktionen reichen von Unverständnis über Verzweiflung bis hin zu Entsetzen. Und Wut, die sich gegen die Justiz richtet. Gestern hat das Amtsgericht Harburg gegen die Sozialarbeiterin Marianne K. einen Strafbefehl erlassen - in ihrer Abwesenheit, denn die Angeklagte ist wegen einer Erkrankung nicht zum Prozess erschienen. Wenn sie in den nächsten zwei Wochen dem Strafbefehl nicht widerspricht, dann ist er rechtskräftig. 2700 Euro Geldstrafe - 90 Tagessätze á 30 Euro - müsste Marianne K. dann zahlen.

"So viel kostet ein totes Baby", schreit Antje F., 53, auf dem Korridor vor dem Gerichtssaal. Sie ist die Großtante von Lara-Mia. "Dass Frau K. nicht mal den Anstand hat, hier ihre Schuld einzugestehen", sagt sie. Schon die Mutter des kleinen Mädchens und deren damaliger Lebensgefährte seien mit zu milden Strafen davongekommen. Zu zwei Jahren Freiheitsstrafe war die 19 Jahre alte Jessica R. im Juli verurteilt worden, ihr Freund, Daniel C. erhielt neun Monate - beide Strafen waren ausgesetzt zur Bewährung.

Sozialarbeiterin Marianne K. hatte die Familie knapp sechs Monate betreut. Nur eine Woche vor dem Tod des Mädchens, so sagt sie später den Ermittlern, habe das Kind einen gesunden Eindruck auf sie gemacht. Als Lara-Mia am 11. März starb, wog sie nur noch 4,8 Kilo - die Hälfte dessen, was für ein neun Monate altes Baby normal gewesen wäre. Laut Anklage schaute die Mitarbeiterin des Rauhen Hauses weg, als sie hätte handeln müssen: Sie habe den drastischen Gewichtsverlust des Babys bemerkt, aber nicht die "erforderlichen Maßnahmen" ergriffen.

Marianne K. leidet unter einem "Belastungssyndrom" und wird psychotherapeutisch betreut. Derzeit ist sie arbeitsunfähig und bezieht Krankengeld, rund 900 Euro im Monat. "Sie hat Fehler gemacht und wird sich damit bis an ihr Lebensende auseinandersetzen müssen", sagte ihr Verteidiger. Indem sie den Strafbefehl akzeptiert, gesteht Marianne K. de facto die Tat und ihre Schuld ein - doch eine öffentliche Hauptverhandlung bliebe der Mitarbeiterin des Rauhen Hauses erspart. Und den Behörden eine Aufarbeitung ihres möglichen Versagens im Fall Lara-Mia, das eine Hauptverhandlung ans Licht hätte fördern können.

Doch gerade die nun ausbleibende, kritische Auseinandersetzung mit dem Fall wäre so wichtig gewesen, sagt Kristina Erichsen-Kruse vom Weißen Ring in Hamburg. "Ich hätte mir gewünscht, dass die zuständige Behörde nach dieser Geschichte mit deutlich mehr Transparenz arbeitet. Das Urteil macht mich sehr nachdenklich."

SCHÄRFERE KONTROLLEN

Die Deutsche Kinderhilfe kritisierte den angekündigten Strafbefehl scharf. Dies sei "ein weiteres nicht mehr nachzuvollziehendes Vorgehen eines deutschen Gerichts im Falle einer Kindstötung", klagte der Vorstandsvorsitzende Georg Ehrmann. "Als letztes Glied der Kette wird die Sozialarbeiterin durch einen Strafbefehl verurteilt, ohne dass die Systemprobleme, die ebenfalls mitursächlich für den Tod von Lara-Mia waren, entlastend geklärt werden können."

Sigrid Ruppel von der Arbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz spricht von einer "Verkettung unglücklicher Umstände". "Wenn es einen guten Hilfeplan gegeben hätte, wäre dies nicht passiert. Hier ist keine einzelne Person schuldig zu sprechen, sondern das ganze System."

Mit Erleichterung reagierte Friedemann Green, Vorsteher des Rauhen Hauses, auf das Urteil. Damit sei das Ende der für die Mitarbeiterin sehr belastenden Zeit absehbar. Green betonte, die Einrichtung habe Konsequenzen aus dem Fall gezogen. "In die Arbeit mit kleinen Kindern sind immer zwei Kollegen verantwortlich eingebunden. Mitarbeiter wurden nachgeschult, und zu unseren Teams gehört immer eine ausgebildete Kinderschutzfachkraft."

Der Bezirk Mitte hatte das Rauhe Haus mit der Betreuung von Lara-Mia beauftragt. Bezirksamtsleiter Markus Schreiber zeigte sich über den Prozessverlauf verärgert. "Ich hatte gehofft zu erfahren, was Frau K. in der Zeit bei Lara-Mia gemacht hat. Wie häufig ist sie da gewesen, und hat sie das Kind genau angeschaut? All diese Fragen bleiben offen." Seit dem Vorfall in der Zusammenarbeit mit dem Rauhen Haus kontrolliert Schreiber die Arbeit externer Träger genau. Die Sozialarbeiter müssen nachweisen, wie viele Stunden sie tatsächlich vor Ort waren. "Erst wenn ich weiß, was geleistet wurde, weise ich die Bezahlung an."

Für Lara-Mia kommt diese Kontrolle zu spät. 10 000 Euro hat der Einsatz von Marianne K. das Bezirksamt gekostet. Eine Dokumentation ihrer Arbeit gab es zu keinem Zeitpunkt.