Rolf Gestefeld, Präsident des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts (OVG), weist die von Innensenator Udo Nagel geäußerte Kritik zurück: "Selbstverständlich müssen sich Gerichte einer sachlichen Kritik an ihren Entscheidungen stellen. Die einseitige Schuldzuweisung des Innensenators lässt jedoch außer Acht, dass die bedauerlichen und nicht zu tolerierenden Ausschreitungen überwiegend in großer Entfernung von der Demonstrationsroute stattgefunden und bereits vor Beginn der angemeldeten Demonstration begonnen haben. Auch die von der Polizei zugelassene Route der Demonstration hätte hieran nichts geändert." Auch die Polizei habe nicht vorhergesehen und geltend gemacht, dass sich der Abmarsch der Rechtsextremen vom Bahnhof Alte Wöhr so verzögern werde.
Die Polizei habe dem Gericht keine konkreten Erkenntnisse darüber vorgelegt, dass ein "relevanter Teil" der Gegendemonstranten den Aufmarsch der NPD blockieren könnte, hieß es in einer Erklärung des OVG. Vielmehr seien auch die Beamten davon ausgegangen, dass sich die erwarteten Teilnehmer "ganz überwiegend friedlich" versammeln würden.
In dem kurzen für die Entscheidung zur Verfügung stehenden Zeitraum habe das Gericht deshalb keine andere Gefahrenabschätzung vornehmen können. Derartige "Unsicherheiten bei der Prognose" gingen indes zulasten der Polizei.
Richter benötigten "konkrete Tatsachen", um das verfassungsrechtlich geschützte Demonstrationsrecht zu beschneiden und Gegendemonstranten die Möglichkeit für "öffentlichkeitswirksame" Proteste im Kern Barmbeks zu nehmen. Als eine Vorsichtsmaßnahme gegen Zusammenstöße habe das Oberverwaltungsgericht zudem einen versetzten Beginn der rechten und linken Demonstrationen festgelegt.