Bei den Flatrate-Partys können Disco- oder Kneipenbesucher für einen Pauschalpreis unbegrenzt viel Alkohol trinken. Solche Angebote verstoßen nach einem Beschluss des Bund-Länder-Ausschusses jedoch gegen geltendes Recht. Denn das Gesetz verbietet die Alkohol-Ausgabe an erkennbar betrunkene Menschen. Es liegt an den Gemeinden und Bezirken, die Einhaltung dieses Gesetzes zu überprüfen.
Durch das Jugendschutzgesetz ist der Ausschank von Spirituosen an Jugendliche grundsätzlich verboten. Trotzdem sind es vor allem immer wieder Jugendliche und junge Erwachsene, die sich auf den Flatrate-Partys bis zur Besinnungslosigkeit betrinken.
Ab etwa 0,2 Promille verändern sich subjektives Erleben und persönliches Verhalten. Der Widerstand gegen weiteren Alkoholkonsum sinkt. Bei über drei Promille beginnt die schwere, akute Alkoholvergiftung, die im schlimmsten Fall zum Tod führen kann.