Berlin. Erst wenn eine Kommune eine fertige Wärmeplanung hat, greift das Heizungsgesetz vollständig. Aber wann ist das der Fall und was gilt dann?
Das Gebäudeenergiegesetz (auch bekannt als Heizungsgesetz) und die Pflicht zur kommunalen Wärmeplanung sind zeitlich aufeinander abgestimmt: Erst wenn klar ist, wo in Städten und Gemeinden welche Optionen fürs Heizen zur Verfügung stehen, greift flächendeckend die zentrale Regelung des Gesetzes. Dann müssen alle neuen Heizungen mit 65 Prozent Erneuerbarer Energie betrieben werden – bis jetzt gilt das nur für Neubauten in Neubaugebieten. Julian Schwark, Schornsteinfeger, Energieberater und Ressortleiter Energie im Vorstand des Bundesverbands des Schornsteinfegerhandwerks, erklärt, wann genau diese Regelung greift und was in Kommunen gilt, die sich jetzt auf den Weg machen.
Herr Schwark, die Zeit läuft: Große Städte müssen bis 2026 eine Wärmeplanung vorlegen, kleinere bis 2028. Einige Vorreiter haben sie jetzt schon. Was heißt so eine Wärmeplanung für Privatpersonen?
Julian Schwark: Für Hausbesitzer gilt nach dem neuen Gebäudeenergiegesetz bis zum Abschluss der kommunalen Wärmeplanung derzeit noch eine Übergangsregelung: Neue Öl- und Gasheizungen dürfen eingebaut werden, müssen aber ab 2029 mit schrittweise steigenden Anteilen grüner Brennstoffe betrieben werden. In dem Moment, wo die Wärmeplanung einer Kommune abgeschlossen ist, gilt aber dieselbe Regelung wie jetzt schon in Neubaugebieten. Dann müssen neue Heizungen ab dem ersten Tag mit 65 Prozent erneuerbarer Energie betrieben werden. Ob es schon eine abgeschlossene Wärmeplanung gibt, ist für private Hausbesitzer also deshalb wichtig, weil sich danach entscheidet, welche Regeln gelten.
Wann ist eine Wärmeplanung abgeschlossen?
Schwark: Das beschäftigt gerade viele Kommunen, da gibt es große Unsicherheiten. Damit die Planung als abgeschlossen gilt, braucht es zwei Dinge: Die Kommune muss eine Wärmeplanung aufstellen, also entscheiden, wo künftig zum Beispiel Fernwärme hinkommen soll, wo noch keine ist. Und sie muss den Ausbau des kommunalen Wärmenetzes dann auch beschließen. Wenn es den Beschluss gibt, endet einen Monat nach dessen Veröffentlichung die Übergangsfrist. Viele Kommunen wollen die Planung so schnell wie möglich fertig haben, aber sie wollen nicht, dass vor 2026 oder 2028 die 65-Prozent-Quote greift. Auch viele Hausbesitzer, die jetzt noch eine Öl- oder Gasheizung einbauen möchten, wollen in dieser Übergangsfrist landen.
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Wie finde ich heraus, ob meine Stadt schon eine abgeschlossene Wärmeplanung hat?
Schwark: Die muss veröffentlicht werden. In der Regel passiert das über die Homepage der Stadt, über das Amtsblatt, in kleinen Kommunen auch mal durch Aushang in kleinen Kommunen. Im Zweifel: nachfragen. In größeren Städten geht die Planung schon gut voran, in Berlin, Hannover oder München zum Beispiel. Für kleinere Städte ist das oft eine große Aufgabe. Man braucht dafür Experten, und es gibt auch nicht unbegrenzt Ingenieursbüros, die so etwas können.
Was passiert, wenn meine Stadt bis 2026 oder 2028 keine abgeschlossene Wärmeplanung hat?
Schwark: Dann wird die Kommune, die das betrifft, trotzdem so behandelt, als ob eine Planung vorliegen würde. Für Privatleute heißt das, auch dann müssen alle neuen Heizungen mit 65 Prozent Erneuerbaren laufen.
Viele Besitzer hoffen auf die Möglichkeit von Fernwärme in ihrem Wohngebiet, manche auch auf einen Wasserstoff-Anschluss. Welche Möglichkeiten habe ich, wenn das nicht kommt?
Schwark: Dann sieht das Gebäudeenergiegesetz verschiedene Erfüllungsoptionen vor – Einsatz einer Wärmepumpe, eine Biomasse-Heizung, also zum Beispiel mit Pellets oder eine Hybridheizung. Wenn das Gebäude besonders gut gedämmt ist, darf man auch Stromdirektheizungen einbauen. Und was eben auch immer auch geht, sind traditionelle Öl- und Gasheizungen, die zu 65 Prozent mit erneuerbaren Brennstoffen genutzt werden. Das ist wie bei Ökostrom auch eine bilanzielle Rechnung – es geht nur darum, dass mein Anbieter ausreichend Erneuerbare Energie im Netz hat.
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