Berlin. Soll privates Altersvermögen nach dem Tod an Hinterbliebene gehen, sinkt oft die Rente. Tipps und Tricks für den höchsten Gewinn.

Ohne eine zusätzliche private Altersvorsorge reicht das Alterseinkommen nicht mehr. Das weiß inzwischen wohl jeder. Millionen Menschen legen daher Monat für Monat etwas für eine Zusatzrente im Alter beiseite. So sammelt sich selbst bei vergleichsweise geringen Sparraten im Verlauf der Jahrzehnte ein beträchtliches Altersvermögen an. Zwar wünscht sich niemand, früh zu sterben. Doch vor einem Unfall oder einer unheilbaren Krankheit ist niemand gefeit. Was dann mit dem Vorsorgevermögen geschieht, hängt von der Art der Altersvorsorge ab. 

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Die Zeitschrift „Finanztest“ hat aktuell untersucht, wie sich das Vererben des Rentenkapitals bei privaten Rentenversicherungen und bei Sofortrenten potenziell auswirkt. Beide Anlageformen sind verbreitet, sichern sie doch eine lebenslange Rentenzahlung. Doch das Fazit ist ernüchternd: „Höheres Erbe, geringere Rente“. Das liegt an der Systematik der privaten Rentenversicherung. Rechnerisch verteilen die Anbieter das Risiko eines langen Lebens auf alle Kunden. Stirbt ein Kunde nach kurzer Rentenzeit, wird das nicht aufgebrauchte Alterskapital zur Auszahlung von Renten bei statistisch besonders lange lebenden Kunden verwendet. Mögliche Erben gehen deshalb leer aus, wenn nichts anderes vereinbart worden ist. 

Damit nicht alles verloren geht, bieten die Versicherer zwei Vertragsvarianten an. So kann eine Rentengarantiezeit vereinbart werden, die zum Beispiel 10 oder gar 20 Jahre eine Zahlung vorsieht. „Wer dabei als Hinterbliebener gelten soll, ist bei privaten Rentenversicherungen ohne staatliche Förderung lockerer geregelt als bei der gesetzlichen Rente“, erläutern die Finanzexperten. Es muss also nicht unbedingt ein Verwandter sein, der begünstigt wird. Eine solche Erbmöglichkeit gehe aber immer zulasten der eigenen Rentenhöhe, warnt „Finanztest“. 

Experten rechnen vor: So reduziert sich die Rente bei Garantiezeit

Die Tester haben verschiedene Anbieter gefragt, wie sich diese Option auf die Rentenhöhe auswirkt. Bei einer Laufzeit von zehn Jahren sind die Einbußen demnach gering. Eine Modellkundin mit einer Zusatzrente von 289 Euro müsste gerade einmal auf 2 Euro verzichten. Das liegt an der hohen Lebenserwartung der Kundin. Ihr Todesfall in den ersten zehn Rentenjahren ist daher nicht sehr wahrscheinlich. Bei einer 20-jährigen Garantiezeit sind es dagegen schon 13 Euro weniger. Daher raten die Experten der Stiftung Warentest zu einer zehnjährigen Rentengarantiezeit, um das Ersparte abzusichern. Garantiezeit bedeutet übrigens nicht, dass Erben über diese Zeitspanne ausgezahlt werden, sondern nur, dass eine Rente wenigstens über diesen Zeitraum gezahlt wird. Stirbt der Versicherte nach fünf Jahren, erhalten Hinterbliebene eine Zahlung über die noch verbleibenden fünf Jahre.

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Die zweite Möglichkeit des Vererbens verbirgt sich hinter den etwas sperrigen Begriffen „Kapitalrückgewähr“ oder „Beitragsrückgewähr“. Dabei wird das beim Tod des Versicherten noch nicht aufgebrauchte Altersvermögen an die Hinterbliebenen ausgezahlt. Allerdings zeigte der Test, dass die Abschläge und Einbußen bei der Rentenhöhe erheblich sein können. Bei einem Unternehmen sank die Rente der Modellkundin von 286 Euro auf nur noch 185 Euro. Ein anderer Anbieter würde bei einer Sofortrente, für die 100.000 Euro eingezahlt werden, anfangs nur gut 80.000 Euro wieder herausrücken.

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Wer seine Rentenversicherung vererben will, muss damit rechnen, selbst weniger zu bekommen. © iStock | fizkes

Bei der gesetzlichen Rente ist der Hinterbliebenenschutz klar geregelt. Witwer oder Witwen erhalten unter Einschränkungen eine Rente, ebenso können Kinder eine Waisenrente beanspruchen. Die Detailregelungen sind umfangreich, etwa wenn es um die Voraussetzungen für eine Rentenzahlung geht. Unter der Webadresse www.deutsche-rentenversicherung.de können sich Hinterbliebene über ihre Ansprüche informieren.

Rürup- und Riester-Rente: So vererben Sie Ihre Rentenversicherung

Aber wie steht es um das Vererben bei der geförderten privaten Altersvorsorge? Bei der Basis-Rente, auch als Rürup-Rente bekannt, gibt es grundsätzlich zunächst einmal keinen Hinterbliebenenschutz. Das bedeutet, eingezahlte Beiträge verfallen beim Tod des Versicherten. Die Erben gehen leer aus. Doch genau wie bei anderen privaten Renten kann mit dem Anbieter der Versicherung eine Rentengarantiezeit oder eine Zahlung an Hinterbliebene beim Todesfall während der Ansparphase vereinbart werden. 

Bei der Riester-Rente ist der Hinterbliebenenschutz besser geregelt. Stirbt ein Versicherter während der Ansparphase, kann ein Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner das bereits angesammelte Vermögen auf den eigenen Riester-Vertrag übertragen lassen. „Bei dieser förderunschädlichen Variante bleiben die Zulagen und Steuervorteile erhalten“, erläutern Volksbank-Experten. Damit dies geht, müssen beide Partner zum Zeitpunkt des Todesfalls zusammengelebt haben und der Partner oder die Partnerin als Begünstigte im Riester-Vertrag verzeichnet sein. In der Auszahlphase müsste ein Hinterbliebenenschutz im Vertrag vereinbart worden sein, damit Angehörige noch eine Zahlung aus dem Vermögen erhalten können. Auch hier ist eine Rentengarantiezeit oder eine Restkapitalabfindung möglich.

Als Alternative zu privaten Rentenversicherungen verweist die Stiftung Warentest auf alternative Geldanlagen, etwa eine Mischung aus Aktienfonds und Festzinsprodukten. Hier geht im Todesfall das gesamte Vermögen an die Erben über.