Berlin. Für Rentner kann sich eine Steuererklärung lohnen. Finanz-Experte Steuerfabi erklärt, wie man sich Geld bei der Steuer zurückholt.
Eigentlich müssen Rentner keine Steuern – besser gesagt: Einkommensteuer – bezahlen und somit auch keine Steuererklärung abgeben. Doch mehr und mehr Ruheständler in Deutschland, mittlerweile jeder Vierte, haben neben ihrer Rente noch weitere Einkünfte wie Mieteinnahmen, Kapitaleinkünfte oder andere Renten. Wenn man also als alleinstehender Rentner über dem jährlichen Grundfreibetrag von aktuell 11.604 Euro liegt, beziehungsweise über 10.908 Euro im Jahr 2023 lag, muss man eine Steuererklärung abgeben. Für Ehepaare und eingetragene Lebenspartnerschaften gilt der doppelte Wert.
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Das Finanzamt zieht einem als Rentner einen Werbungskostenpauschbetrag von nur 102 Euro ab (bei Arbeitnehmern: 1230 Euro), deshalb sollte man weitere Werbungskosten in seiner Steuererklärung geltend machen. Dazu zählen unter anderem:
- Kreditzinsen für die Nachzahlung von Rentenversicherungsbeiträgen
- Kosten, die durch die Beantragung der Rente entstanden sind, zum Beispiel Rechtsberatungs- oder Prozesskosten
- Kontoführungsgebühren
- Gewerkschaftsbeiträge
- Kosten für eine Beratung in Steuerfragen, zum Beispiel durch einen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein
- Kosten für einen Renten- oder Versicherungsberater inklusive Fahrtkosten dorthin (30 Cent pro Kilometer)
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Außerdem können Rentner auch Sachen absetzen, die nichts mit ihrer Rente an sich zu tun haben, wie:
- Spenden: Bis 300 Euro reicht ein vereinfachter Nachweis, wie die Kopie des Kontoauszugs. Darüber braucht man eine Spendenbescheinigung.
- Arzt- und Apothekerrechnungen, die selbst getragen worden sind. Hier gibt es jedoch eine zumutbare Belastung, die man selbst tragen muss, zwischen einem und sieben Prozent des Gesamtbetrags seiner Einkünfte.
- Rechnungen für haushaltsnahe Dienstleistungen: Hier bekommt man 20 Prozent der Kosten, maximal aber 4000 Euro pro Jahr zurück.
- Handwerkerkosten: Hier bekommt man ebenfalls 20 Prozent der Kosten, maximal aber 1200 Euro zurück. Sowohl bei haushaltsnahen Dienstleistungen als auch bei den Handwerkerkosten muss man die Rechnungen überweisen. Eine Barzahlung wird vom Finanzamt nicht akzeptiert.
Da dem Finanzamt die inländischen Renteneinkünfte oder Pensionen und Daten zur Kranken- und Pflegeversicherung bereits vorliegen, können Rentner, ohne diese einzutragen, die Steuererklärung mit dem Programm „Einfach Elster“ schnell selbst machen.
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