Gera/Bad Laasphe. 36-Jähriger wegen mehrfacher Vergewaltigung - auch in Bad Laasphe - verurteilt. Jetzt muss der Bundesgerichtshof das Urteil prüfen.

Ein vom Landgericht Gera verurteilter Mann aus dem Kreis Saalfeld-Rudolstadt akzeptiert das Urteil nicht. Das Gericht hatte ihn zu einer achteinhalbjährigen Freiheitsstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt. Der Ursprung des gesamten Verfahrens liegt in Bad Laasphe. Dort hatte der Mann 2011 eine damals 13-Jährige missbraucht und war anschließend dafpür verurteilt worden. Die später über Jahre fortgeführten „Liebesbeziehung“ mit dem Mädchen endete in einem Martyrium des Opfers, das nun zu dem Prozess wegen Missbrauchs und Vergewaltigung vor dem Landgericht Gera endete.

Angeklagter überlässt nichts dem Zufall

Der Angeklagte wollte nichts dem Zufall überlassen. Der 36-Jährige beauftragte nicht nur seinen Verteidiger, die Revision gegen das Urteil einzulegen, sondern ließ sich zudem aus der Haftanstalt Hohenleuben mit dem Gefangenentransport ans Justizzentrum Gera bringen, um dort persönlich die Revision zu beantragen. Die schriftliche Begründung der Revision muss aber durch einen Rechtsanwalt erfolgen. Der Bundesgerichtshof prüft daraufhin das Urteil auf Rechtsfehler.

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Das Landgericht Gera sah es als erwiesen an, dass sich der Mann in fünf Fällen des schweren sexuellen Missbrauchs seiner damaligen Freundin, die noch keine 14 Jahre alt war, schuldig gemacht hat. In weiteren 25 Fällen hat er die Jugendliche laut Urteil vergewaltigt, als sie das 14. Lebensjahr vollendet hatte. Er selbst hatte die Taten im Prozess bestritten beziehungsweise beim schweren sexuellen Missbrauch darauf verwiesen, dass er wegen dieser Delikte bereits verurteilt war. Das Gericht hat nach der Urteilsverkündung elf Wochen Zeit, das Urteil schriftlich abzufassen.

Außergewöhnlich lange Frist

Die Frist ist länger als gewöhnlich, weil das Verfahren über mehr als 20 Verhandlungstage lief. Das Gericht hatte festgestellt, dass der Angeklagte mindestens vier weitere junge Frauen ausgebeutet habe. „Sie zeigen ein tiefes und fest eingeschliffenes Verhaltensmuster, woraus sich die Gefährlichkeit für die Allgemeinheit ableitet“, so der Vorsitzende Richter Uwe Tonndorf zum Angeklagten.

Der 36-Jährige hatte sich als erfolgreicher Eventmanager ausgegeben, die Frauen von ihren Familien getrennt, Verhaltensregeln vorgegeben, groben Geschlechtsverkehr teils trotz Schwangerschaft geführt und einen parasitären Lebensstil gepflegt.