Gera/Bad Laasphe. 36-Jähriger aus Thüringen wird als gemeingefährlicher Triebtäter dauerhaft weggesperrt. Ursprung der Taten liegt 2011 in Bad Laasphe.

Das Landgericht Gera hat am Montag einen 36-Jährigen aus dem Landkreis Saalfeld-Rudolstadt zu einer langjährigen Freiheitsstrafe verurteilt. Zudem ordnete die erste Strafkammer die Sicherungsverwahrung gegen den Mann an.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass sich der Angeklagte in fünf Fällen des schweren sexuellen Missbrauchs und in 25 Fällen der Vergewaltigung schuldig gemacht hat. „In 25 Jahren Strafrecht war es eines der belastendsten Verfahren, das ich führen musste“, sagte der Vorsitzende Richter Uwe Tonndorf, dessen Kammer auch für Mord- und Totschlagsdelikte zuständig ist. Die ehemalige Freundin des Angeklagten, die aus Wiesenbach in Hessen stammt und in Bad Laasphe zur Schule ging, musste er im Prozess sieben Mal vernehmen. „Ich habe gemerkt, wie sie gelitten hat.“

Fünf Fälle des schweren sexuellen Missbrauchs festgestellt

Der Angeklagte habe die junge Frau entjungfert und massiv manipuliert, ihm „als Sexsklavin zur Verfügung zu stehen“, sagte der Richter. Die schweren Missbrauchstaten gehen auf eine Beziehung mit dem Angeklagten zurück, als sie noch unter 14 Jahre alt war. Das Gericht stellte fest, dass zwei Fälle in einer Privatschule in Nordrhein-Westfalen stattgefunden haben. Einmal habe einvernehmlicher Verkehr in der großen Pause hinter den Pferdeställen und einmal in einer Unterrichtspause in der Damentoilette stattgefunden. Weitere drei Missbrauchstaten haben sich nach Auffassung des Gerichtes auf der gemeinsamen Flucht nach Schweiz und Frankreich ereignet.

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Bei den Vergewaltigungen – die Geschädigte war nun mindestens 14 Jahre alt – war zum Teil einvernehmlicher Verkehr in nicht gewünschte Praktiken übergegangen. In einem Fall hat er sie aufgefordert, sich beim Sex selbst mit einer Nagelschere zu verletzen. In anderen Fällen habe er ihr die Luft am Hals abgedrückt, bis ihr schwarz vor Augen wurde, und habe dies mit hämischem Lachen quittiert, sagte Tonndorf. Die Frau musste zudem eine Mitbewohnerin überreden, dass der Angeklagte sie entjungfern darf – was er dann auch getan hat.

Gericht folgt dem Antrag der Staatsanwaltschaft

Der Angeklagte bestritt die Taten, doch das Gericht glaubte der Freundin, weil deren Aussage viele Realkennzeichen aufgewiesen habe. Ein Komplott der Frauen sei nicht erkennbar. Die Kammer folgte dem Strafantrag der Staatsanwaltschaft, die achteinhalb Jahre Haft gefordert hatte – im Gegensatz zur Verteidigung, die einen Freispruch erreichen wollte.

Es habe sich gezeigt, dass der Angeklagte mindestens vier weitere junge Frauen ausgebeutet habe. „Sie zeigen ein tiefes und fest eingeschliffenes Verhaltensmuster, woraus sich die Gefährlichkeit für die Allgemeinheit ableitet“, sagte Tonndorf. Deshalb werde die Sicherungsverwahrung angeordnet.

Als erfolgreicher Eventmanager präsentiert

Der Richter verwies schon auf das Muster der Kontaktaufnahme. Der Angeklagte habe sich als erfolgreicher Eventmanager präsentiert, der er aber nicht war. Er habe die Frauen von den Familien getrennt, ihnen Verhaltensregeln vorgegeben, groben Geschlechtsverkehr teils trotz Schwangerschaft geführt und einen parasitären Lebensstil gepflegt. Er habe sich verstärkt auf minderjährige Mädchen konzentriert.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Wegen Fluchtgefahr bleibt der Untersuchungshaftbefehl aufrechterhalten.