Bad Berleburg/Erndtebrück. Der Kreis hat Informationen über Windkraft in Erndtebrück und Bad Berleburg vorgelegt: Es geht um Flächenverbrauch und Konflikte beim Naturschutz.

Der Bau von 42 Windkraftanlagen in Erndtebrück und Bad Berleburg wird Auswirkungen die Waldflächen haben. Wie sich diese Eingriffe auswirken können und welche Ausgleichsmaßnahmen zu treffen sind, das geht aus den Verwaltungsvorlagen des Kreises Siegen-Wittgenstein für die nächste Sitzung des Beirates der Unteren Naturschutzbehörde hervor.

Dabei wird unter anderem die Beeinträchtigung der Biotopstrukturen, des Landschaftsbildes, der Artenschutz und des Landschafts- bzw. Naturschutzes betrachtet.

Biotopstrukturen

Die Zahlen sind groß: 426.576 Quadratmeter Fläche werden in der Bauphase durch die 42 geplanten Windkraftanlagen sowohl dauerhaft als auch temporär beansprucht. Das heißt, durchschnittlich ein Hektar Fläche wird zum Aufstellen einer Windkraftanlage benötigt. Hinzu kommen noch die Zufahrtswege mit weiteren 12.060 Quadratmetern.

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Nach Fertigstellung aller Anlagen verblieben dauerhaft insgesamt 153.037 Quadratmeter „in einem nach naturschutzfachlichen Maßstäben beeinträchtigten Zustand, wobei es sich im Wesentlichen um die durch die Turmfundamente sowie die für Reparaturen vorzuhaltenden befestigten Kranstell- bzw. -montageflächen handelt“, berichtet der Kreis. Pro Anlage wären dies 3644 Quadratmeter.

Aufgrund dieses Eingriffs wurden für die Errichtung der Anlagen 129.005 Ausgleichspunkte gerechnet. Hinzu kommen 34.228 Punkte für die Zuwegungen. Aus diesen Punkten ergibt sich später die Größenordnung von Ausgleichsmaßnahmen oder Zahlungen.

Landschaftsbild

Die Standorte von 42 möglichen Anlagen in Erndtebrück und Bad Berleburg.
Die Standorte von 42 möglichen Anlagen in Erndtebrück und Bad Berleburg. © Manuela Nossutta/Funkegrafik NRW | Manuela Nossutta/Funkegrafik NRW

Besonders interessant ist die Berechnung der Ausgleichszahlungen für die Windkraftanlagen wegen der Beeinträchtigung des Landschaftsbildes. „Für die mit der Errichtung der WEA zu erwartenden, nicht ausgleichbaren und ersetzbaren Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes ist gemäß § 31 Abs. 5 LNatSchG NRW und Windenergie-Erlass NRW jeweils anlagenspezifisch die Zahlung von Ersatzgeldern vorgesehen, die sich anhand der Antragsunterlagen entsprechend der aktuellen Erlasslage bei Errichtung aller Anlagen auf insgesamt 4.453.555 Euro belaufen würde“, berichtet der Kreis. Weil die Einzelbeträge je Anlage in Relation zum unterschiedlichen Wert der jeweils umliegenden Landschaft stehen, werden unterschiedliche Beträge fällig: So wurde für eine bestimmte Anlage am Hermeskopf (WEA1) beispielsweise mit rund 54.345 Euro der geringste Wert angesetzt. Für eine andere im Bereich Paulsgrund (WEA15) wird der Höchstbetrag 154.380 Euro angesetzt.

Artenschutz

Hier werden sich laut Kreis Konflikte zeigen. Im Bereich der Teilfläche Paulsgrund wurden Brutvorkommen des streng geschützten Schwarzstorchs festgestellt. „In Ermangelung einer Strategie zur Bewältigung der sich daraus ergebenden Konfliktlage werden jedoch seitens der Planung konkret auf diesen Sachverhalt bezogen nach aktuellem Stand der Antragsunterlagen keine Vermeidungs-, Minderungs- und/oder Ausgleichsmaßnahmen formuliert“, heißt es.

Anders sieht dies bei Fledermäusen, Rotmilan und Waldschnepfe, Wildkatze und Haselmaus aus: Für die Fledermäuse ist eine Schutzabschaltung an allen WEA unter bestimmten, die Flugaktivitäten der Tiere begünstigenden, Witterungsbedingungen vorgesehen. Für den Rotmilan ist eine Betriebseinschränkung der WEA 03 im Teilbereich „Lauberg“ im Zeitraum 15. Februar bis 15. August zum Schutz während der Balz- und Brutzeit sowie bezüglich der Wildkatze eine zeitliche Beschränkung der Baufeldräumungen auf den Zeitraum 1. September bis 28./29. Februar für alle Teilflächen vorgesehen.

Naturschutz und FFH-Gebiete

Den geringsten Abstand zu einem FFH-Gebiet hat die Anlage „Lauberg“. Sie wäre vom FFH-Gebiet Schanze nur 90 Meter entfernt und der Paulsgrund 160 Meter. Im Regelfall sind es sonst zwischen 280 und 4700 Metern (Lauberg zu Edertal zwischen Erndtebrück und Beddelhausen). Im Grunde ähnlich verhält es sich zu Naturschutzgebieten.

Konflikte mit Biotopstrukturen wird es in acht Fällen (Fließgewässer, Nasswiesen) geben.

Landschaftsschutzgebiete

Die vorgesehenen Standorte befinden sich vollumfänglich innerhalb der Landschaftsschutzgebiete Erndtebrück bzw. Bad Berleburg. Bislang war die Errichtung von Windkraft dort unzulässig oder bedurfte Ausnahmegenehmigungen. Es sei aber zu berücksichtigen, dass die im Juli 2022 vom Bundestag beschlossene Gesetzesänderung diese Verbotsreglung aufhebt.