Wittgenstein. An fünf Standorten in Bad Berleburg und Erndtebrück sollen die Anlagen entstehen. Für Einwendungen der Bürger läuft unterdessen die Frist.

Jetzt ist es amtlich: Die Paderborner Firma „Westfalenwind“ beantragt beim Kreis Siegen-Wittgenstein Genehmigungen zum Bau und Betrieb von insgesamt 42 Windenergieanlagen (WEA) im Stadtgebiet Bad Berleburg und in der Gemeinde Erndtebrück. Nachdem die Anträge sowohl im Internet als auch in den drei Wittgensteiner Rathäusern von jedermann eingesehen werden konnten, sind Einwendungen gegen die Vorhaben noch bis Ende Januar 2023 möglich.

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Laut einer amtlichen Bekanntmachung des Kreises Siegen-Wittgenstein sollen alle 42 Windkraftanlagen im vierten Quartal 2023 in Betrieb gehen – doch diese Perspektive sei nicht haltbar, betont Björn Theis, Sprecher der Paderborner „Westfalenwind“. Wenn es mit den beantragten Baugenehmigungen gut laufe, könne man frühestens im Sommer 2024 mit dem Bau beginnen und dann je nach Standort frühestens ab 2025 oder 2026 mit den Anlagen in Betrieb gehen.

Dabei handelt es sich um Windräder des Fabrikats Siemens Gamesa, Typ SG 6.6-170 (Stahlrohrturm und Fundament sowie Sägezahn-Hinterkante) mit einer Gesamthöhe von 250 Metern, einer Nabenhöhe von 165 Metern, einem Rotor-Durchmesser von 170 Metern und einer Anlagenleistung von jeweils maximal 6600 Kilowatt (kW) als elektrischer Nennleistung.

Insgesamt fünf Antragspakete

Die Antragspakete für insgesamt fünf Standorte in Bad Berleburg mit Kilbe-Nord (Aue/Berghausen), Lauberg und Paulsgrund (Bad Berleburg/Berghausen/Wingeshausen) sowie Erndtebrück mit „Gutes Wasser“ (Birkefehl) und Hermeskopf (Birkelbach) nach Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) umfassen laut öffentlicher Bekanntmachung des Kreises außerdem jeweils „die Herrichtung von Fundamenten, Kranstellflächen, Turmzufahrten, Kranbetriebsflächen sowie Montage- und Lagerflächen an den o. g. Windkraftanlagen zuzüglich Anbindungen an vorhandene sowie auszubauende Wege in dem in den Antragsunterlagen dargestellten Umfang“ und schließlich „den Betrieb der errichteten Anlagen in der Zeit von 0 Uhr bis 24 Uhr“.

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Gutachten sind Pflicht

Die Bekanntmachung nennt auch die entscheidungserheblichen Berichte und Empfehlungen, die der Genehmigungsbehörde zum Beginn des Beteiligungsverfahrens vorliegen. Dies sind insbesondere: Prüfungsbericht Umweltverträglichkeit, Landschaftspflegerischer Begleitplan, Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, FFH-Verträglichkeitsstudie, Gutachten zur Standorteignung von Windenergieanlagen, Schalltechnisches Gutachten, Berechnung der Schattenwurfdauer, Gefährdungspotenziale für Böden und Gewässer und kurze Stellungnahmen im Verfahren zur Verträglichkeit zwischen Windenergieanlagen und unter anderem dem Luftverteidigungsradar Erndtebrück.

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Einwendungen gegen die Vorhaben können noch bis einschließlich Freitag, 27. Januar, beim Kreis Siegen-Wittgenstein (Anschrift: Koblenzer Straße 73, 57072 Siegen; Telefax: 0271333-292064) oder in den Wittgensteiner Rathäusern schriftlich erhoben werden. Ebenfalls können Einwendungen per E-Mail an immissionsschutz@siegen-wittgenstein.de zugesandt werden. Für April und Mai 2023 sind außerdem vier Erörterungstermine im Bad Berleburger Bürgerhaus angesetzt, an dem auch Einwender teilnehmen können. Ob diese Termine als Entscheidungshilfe für den Kreis Siegen-Wittgenstein als Genehmigungsbehörde jedoch überhaupt stattfinden, liegt in dessen Ermessen.