Bad Berleburg/Erndtebrück. 59 Windräder wollen die Investoren bauen. 40 Bauanträge sind bereits eingegangen und so läuft der Genehmigungsprozess beim Kreis bis jetzt.

Insgesamt 59 Windkraftanlagen möchte die WestfalenWind GmbH & Co. KG auf Flächen der Wittgenstein-Berleburg’schen Rentkammer in Bad Berleburg und Erndtebrück errichten. Die Redaktion hat beim Kreis Siegen-Wittgenstein als Genehmigungsbehörde nachgefragt, wie weit die Genehmigungsverfahren für die Anlagen gediehen sind.

Die Zahl der möglichen Windräder entstammt einem sogenannten Scoping-Termin Anfang April. In dieser Antragskonferenz hatten Grundbesitzer und Projektplaner gemeinsam mit den beiden Wittgensteiner Kommunen und dem Kreis als Genehmigungsbehörde an einem Tisch gesessen und über mögliche Planungen und grundsätzliche rechtliche Bedingungen gesprochen.

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40 Anträge sind eingegangen

„Die Antragstellerin WestfalenWind GmbH & Co. KG hat die Planungen zwischenzeitlich vorangetrieben und für rund 40 Windenergieanlagen (WEA) bei der Immissionsschutzbehörde des Kreises Antragsunterlagen eingereicht“, so der Kreis. „Sie hat ferner angekündigt, dass kurzfristig Antragsunterlagen für weitere WEA eingereicht werden sollen. Die eingegangenen Antragsunterlagen werden derzeit von der Immissionsschutzbehörde auf Vollständigkeit geprüft. Wenn Vollständigkeit – was erst nach Abschluss der laufenden Prüfung entschieden werden kann – gegeben sein sollte, werden die Anträge entsprechend der maßgeblichen Verfahrensvorschriften öffentlich bekanntgemacht.

Mit der öffentlichen Bekanntmachung wird dann gleichzeitig bekanntgegeben, in welchem Zeitraum die Antragsunterlagen an welchen Stellen für jedermann zur Einsichtnahme ausgelegt werden bzw. eingesehen werden können, innerhalb welcher Zeiträume und auf welchen Wegen Einwendungen gegen das Projekt der Genehmigungsbehörde mitzuteilen sind und wann voraussichtlich ein Termin zur öffentlichen Erörterung der Einwendungen und Stellungnahmen stattfinden wird. Es ist zu erwarten, dass die öffentliche Bekanntmachung in den nächsten Wochen erfolgt.

Genehmigung noch offen

Der weitere Fortgang des Verfahrens und insbesondere eine Beantwortung der Frage, wann mit ersten Entscheidungen für oder gegen die Erteilung der Genehmigungen zu rechnen ist, kann erst nach Ablauf dieser Verfahrensschritte im nächsten Jahr beurteilt werden.“