Bad Berleburg/Karlsruhe. Mit dem jüngsten Urteil des Oberlandesgerichtes Hamm aus dem Juli ist der Rechtsstreit um Forstschäden durch die Wildrinder nicht zuende.

Der Wisent-Verein legt gegen das Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm vom 15. Juli 2021 Revision ein. Dies beschloss der Vorstand des Trägervereins am Dienstag und gab es am Mittwochmorgen in einer Pressemitteilung bekannt. Damit machte der Verein seine Ankündigung aus dem Gerichtssaal in Hamm wahr.

Der 1. Vorsitzende des Wisent-Vereins, Bernd Fuhrmann, sagt: „Nach intensiven Beratungen mit unseren Rechtsbeiständen haben wir uns zu diesem Schritt entschlossen: Denn wir sehen gute Chancen für eine erfolgreiche Revision beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe.“ Mit der Revisionsankündigung geht der Rechtsstreit um die frei lebenden Wisente im Rothaargebirge in die nächste Runde. „Wir gehen erneut nach Karlsruhe“, betont Bernd Fuhrmann, „weil es unser oberstes Ziel ist, dass die Wisente weiterleben dürfen und damit das in Westeuropa einzigartige Artenschutzprojekt zur Wiederansiedlung der gefährdeten Tierart dauerhaft in unserer Region, im Rothaargebirge, etabliert werden kann.“

Rechtsstreit dauert Jahre an

Seit vielen Jahren dreht sich der Rechtsstreit um von Wisenten verursachte Schäden an Bäumen. Die Verfahren mit zwei Waldeigentümern waren schon einmal vor dem OLG in Hamm und dem BGH in Karlsruhe gelandet. Der BGH in Karlsruhe hatte 2019 seinerzeit ein erstes Urteil des OLG Hamm aufgehoben und den Streit erneut nach Hamm zurückverwiesen. Das OLG gab im Juli 2021 den klagenden Waldbauern weitgehend recht und wies die Berufungen des Wisent-Vereins gegen landgerichtliche Urteile zurück. Das Gericht in Hamm ließ aber Revision zu. Diesen Weg beschreitet nun der Wisent-Verein. Für die Begründung der Revision hat der Verein bis Ende September 2021 Zeit.