Siegen-Wittgenstein. Michael Gertz von der Unteren Landschaftsbehörde, betont: „Uns ist sehr daran gelegen, die Diskussion wieder zu versachlichen“.

Viel Lärm um nichts oder berechtigte Zukunftsangst? Der Entwurf für den Regionalplan hat für große Verunsicherung bei Land- und Forstwirte gesorgt. Diese fürchten um die Zukunft ihrer Betriebe. Hintergrund sind die BSN-Flächen. BSN steht für Bereiche zum Schutz der Natur.

Weil auch aktuell bewirtschaftete Flächen im Entwurf des Regionalplanes für die Kreise Siegen-Wittgenstein, Olpe und Märkischer Kreis fallen, befürchten die Land- und Forstwirte nun Einschränkungen bei der Nutzung ihrer Flächen (wir berichteten).

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Die Bezirksregierung in Arnsberg, die für die Erarbeitung des Regionalplanes zuständig ist und auch die Untere Landschaftsbehörde des Kreises Siegen-Wittgenstein mahnen zu mehr Gelassenheit. Michael Gertz, der stellvertretende Leiter der Unteren Landschaftsbehörde in Siegen, betont: „Uns ist sehr daran gelegen, die Diskussion wieder zu versachlichen“. Dafür nennt Gertz gleich mehrere Gründe. Aktuell gebe es für Landwirte in Siegen-Wittgenstein nahezu keine Einschränkungen bei der Nutzung ihrer Flächen. Und dies werde sich laut Gertz auch nicht so schnell ändern. „Wir sind sehr erfolgreich mit dem Konzept des Vertragsnaturschutzes“, erläutert Gertz. Zunächst einmal gebe es Grundschutzverträge, die den Landwirten ihre bisherige Nutzung beispielsweise als Viehweiden garantieren. Darüber hinaus erhielten viele Landwirte bereits Förderungen für bestimmte Nutzungen ihrer Wiesen und Äcker. „Wir suchen den Schulterschluss. Die Landwirtschaft ist unser wichtigster Partner“, macht Gertz deutlich und betont, dass es beispielsweise auch keine Einschränkungen bei der Mahd oder Düngung der Flächen über die gesetzlichen Regelungen hinaus gebe.

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Um den Landwirten auch die Angst vor der Zukunft – sprich Restriktionen durch einen Regionalplan – zu nehmen, erläutert Gertz, dass es in zehn von elf Kommunen des Kreises Siegen-Wittgenstein Landschaftspläne gebe. Nur in Hilchenbach befindet der sich noch in der Ausweisung. Diese Landschaftspläne seien die Entscheidenden. Erst wenn ein solcher Plan nach Jahrzehnten überarbeitet werde, schaue man auch auf die Empfehlungen aus dem Regionalplan. Diese Pläne enthalten die Entwicklungsziele für Naturschutzbereiche und schlagen Entfichtungen von Bachtälern, aber auch extensive Grünlandwirtschaft oder die Umwandlung von Fichtenwäldern in standorttypische Mischwälder vor.

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Aber so Gertz: „Naturschutz ist keine Käseglocke.“ Den Erfolg erziele man nur gemeinsam mit den Landwirten, deshalb gebe es Vereinbarungen mit Flächenbesitzern. Ziel sei es immer, den Standard der Flächen zu verbessern. Vom Grundschutz aber weiche der Kreis nicht ab. Ohnehin werde man die Vorschläge aus dem Regionalplan nicht eins zu eins so übernehmen. Gertz verwies auf den größeren Maßstab des Regionalplans, der für den Kreis wesentlich Flächenschärfer definiert werde. Und: „Diese Sorge kann ich ihnen nehmen. Der Kreis ist mehrfach von Regionalplänen abgewichen.“ Heißt übersetzt: Die Grundlagen für Flächenausweisungen werden erneut lokal überprüft und dann muss der Kreistag zustimmen.

Bestandschutz für Bewirtschaftung

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Auch die Bezirksregierung in Arnsberg äußert sich schriftlich auf Anfrage der Redaktion zu Nutzungseinschränkungen. Von dort heißt es: „Für die Eigentümer*innen oder Bewirtschafter*innen land- oder forstwirtschaftlicher Flächen innerhalb der Bereiche für den Schutz der Natur (BSN) ergeben sich durch die Festlegung keine unmittelbaren Rechtsfolgen. Es werden keine Bewirtschaftungsregeln festgelegt. In einem gesonderten Verfahren durch die Kreise mit eigener Öffentlichkeitsbeteiligung (Aufstellung eines Landschaftsplans oder einer landschaftsrechtlichen Verordnung) werden die wesentlichen Teile der BSN als Naturschutzgebiete oder geschützte Landschaftsbestandteile festgesetzt. Dabei können intensiv bewirtschaftete Flächen aus der Schutzgebietskulisse ausgespart oder bestehende Nutzungen von Ge- und Verboten ausgenommen werden.“

Außerdem gelte der Bestandschutz: „Die bestehende Nutzung kann in der Regel fortgeführt werden“, schreibt die Bezirksregierung.