Wunderthausen/Bad Berleburg. Schneider spricht von „Radikalität“ beim Gehölzschnitt und wünscht sich statt dessen kreative Aufgaben für den städtischen Bauhof Bad Berleburg.

Bernd Schneider kann nur mit dem Kopf schütteln. Der Grünen-Kommunalpolitiker kritisiert die Gehölz und Grünflächenpflege durch städtische Mitarbeiter und könnte sich stattdessen auch ganz gut andere aus Sicht Schneiders und seiner Partei wichtiger und kreativere Aufgaben für diese Mitarbeiter vorstellen.

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Aber zunächst zur Kritik: „Auch dieses Jahr wieder hat der städtische Bauhof Bad Berleburg in einer für den Laien teilweise verwunderlichen Radikalität die jährliche Straßenrandpflege durchgeführt, da waren schon auch so manche oberschenkeldicke Bäume dabei und es lagen teilweise enorme Mengen Straßenrand- und Böschungsschnitt entlang der Wege“, schreibt Schneider an die Redaktion und schildert im anschließenden Telefongespräch, was er selbst beobachtet hat und worauf der Stadtverordnete von Bündnis90/Die Grünen auch von Bürgern angesprochen worden ist.

Beispiel Stöppel

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„Bestes Beispiel hierfür ist der Weg über den Stöppel am Schulzentrum vorbei Richtung Raumland“, moniert Schneider schiebt aber hinterher, dass diese Arbeiten immerhin vor dem Ende der gesetzlichen Frist am 1. März durchgeführt worden seien.

„Aber jetzt hat der Bauhof anscheinend Manpower, die nicht zwingend woanders gebraucht wird, und Maschinen sollen auch weiter bewegt werden. Also wird weiter geschnitten, wenn sich eine Chance dazu bietet, auch außerhalb der gesetzlichen Frist“, verschärft Schneider den Ton und präsentiert Fotos, die am Montag in Wunderthausen an mindestens zwei Stellen aufgenommen worden sind.

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„Wahrscheinlich lassen sich diese Dinge dann im Einzelfall wieder mit Verkehrssicherungspflichten begründen...“, gibt Schneider bereits seine vermutet Erklärung der Stadt ab.

Stadt erläutert Handeln

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Die Redaktion hat nachgefragt und der Leiter der Stadtwerke, Achim Vorbau antwortet für den Bauhof: „Die Aktion in Wunderthausen hat im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht stattgefunden. Die Pflicht zur Verkehrssicherung besteht grundsätzlich während des gesamten Jahres. Ein Grünschnitt erfolgt grundsätzlich nicht über das gesetzlich erlaubte Maß hinaus. Insofern finden Maßnahmen wie die in Wunderthausen nach dem Stichtag 28. Februar ausschließlich im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht statt.“

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Für Schneider ist das keine befriedigende Antwort: „Ich als Grüner möchte an die Verantwortlichen in die andere Richtung appellieren: Hören Sie bitte auf, weiterhin jeden Anlass wahrzunehmen, Gräser, Pflanzen, Sträucher, Hecken und Bäume abzuschneiden, wenn es nicht absolut geboten ist! Es ist doch ein Widerspruch, Blühstreifen zu propagieren, aber jetzt Weidenkätzchen als Pollenquellen für frühe Insekten abzuschneiden. Und Vögel beginnen jetzt ihr Brutgeschäft in Sträuchern und Hecken!“

Trinkwasseranlage im Stadtpark

Schneider sieht im Handeln der Stadt „mittlerweile ein strukturelles Problem: Nach dem sicher äußerst anstrengenden Winterdienst und der reichlichen Freischneidearbeit vor dem 1. März scheint es danach mehr oder weniger in jedem Jahr in gewissem Umfang variable Arbeitskapazität beim Bauhof zu geben.“

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Der Kommunalpolitiker möchte die Kapazitäten des Bauhofes in eine andere Richtung lenken: „Ich mache auch einen ersten Vorschlag dafür: Peu à peu, durchaus auch organisiert über einen etwas längeren Zeitraum, nach Maßgabe freier Arbeitskapazität, errichten die MitarbeiterInnen des Bauhofs in weitgehender Eigenregie eine Toiletten- und Trinkwasser-Station in der Nähe des Rathausparks. Irgendwann wird es sowieso dazu kommen müssen, dies wird auch eine an dieser Stelle bisher rückständige Stadtverwaltung samt Bürgermeister nicht in alle Ewigkeit verhindern können“, so Schneider mit Blick auf den in der jüngsten Hauptausschusssitzung abgelehnten Antrag für eine solche öffentliche Toilette samt Trinkwasserspender im Stadtpark.